Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Segeberg gelegenen, noch unterversorgten Haushalte und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 2.000 Adressen mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden. Optional ist je Los eine Erschließung von bis zu 15 % zusätzlicher Adressen anzubieten, die heute nicht mit mindestens 100 Mbit/s im Downstream versorgt sind. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Im Los 1 sollen ca. 482 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen Borstel, Gönnebek, Armstedt, Hasenkrug, Hagen, Fuhlendorf, Hardebek, Bimöhlen, Latendorf, Groß Kummerfeld, Wiemersdorf, Großenaspe und Boostedt ausgebaut werden.
Die Best. d. Rahmenreg. der BRD zur Unterstütz. d. Aufb. einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 u. d. Richtl. über d. Förd. zur Unterstütz. d. Breitbandausb. in der BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Förderrichtl. des Bundes“) sowie d. Richtl. über d. Kofinanz. d. Breitbandförd. durch d. Bund in Schlesw.-Holst. („Kofinanz.-Breitbandrichtl. Schleswig-Holstein“) sind einzuh.
Im Los 2 sollen ca. 439 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen Mönkloh, Heidmoor, Weddelbrook, Föhrden-Barl, Hitzhusen, Nützen und Bad Bramstedt ausgebaut werden.
Die Best. d. Rahmenreg. der BRD zur Unterstütz. d. Aufb. einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 u. d. Richtl. über d. Förd. zur Unterstütz. d. Breitbandausb. in der BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Förderrichtl. des Bundes“) sowie d. Richtl. über d. Kofinanz. d. Breitbandförd. durch d. Bund in Schlesw.-Holst. („Kofinanz.-Breitbandrichtl. Schleswig-Holstein“) sind einzuh.
Im Los 3 sollen ca. 190 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen Kayhude, Ellerau, Norderstedt, Alveslohe, Henstedt-Ulzburg und Teilen Kaltenkirchens ausgebaut werden.
Die Best. d. Rahmenreg. der BRD zur Unterstütz. d. Aufb. einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 u. d. Richtl. über d. Förd. zur Unterstütz. d. Breitbandausb. in der BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Förderrichtl. des Bundes“) sowie d. Richtl. über d. Kofinanz. d. Breitbandförd. durch d. Bund in Schlesw.-Holst. („Kofinanz.-Breitbandrichtl. Schleswig-Holstein“) sind einzuh.
Im Los 4 sollen ca. 856 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen Fredesdorf, Todesfelde, Bark, Itzstedt, Bornhöved, Oersdorf, Groß Niendorf, Kükels, Schackendorf, Winsen, Oering, Klein Rönnau, Fahrenkrug, Wakendorf II, Hüttblek, Stocksee, Hasenmoor, Nahe, Leezen, Kattendorf, Stuvenborn, Wittenborn, Hartenholm, Seth, Sievershütten, Schmalfeld, Struvenhütten, Trappenkamp, Kisdorf, Sülfeld, Rickling, Bad Segeberg und Wahlstedt ausgebaut werden.
Die Best. d. Rahmenreg. der BRD zur Unterstütz. d. Aufb. einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 u. d. Richtl. über d. Förd. zur Unterstütz. d. Breitbandausb. in der BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Förderrichtl. des Bundes“) sowie d. Richtl. über d. Kofinanz. d. Breitbandförd. durch d. Bund in Schlesw.-Holst. („Kofinanz.-Breitbandrichtl. Schleswig-Holstein“) sind einzuh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
• Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
• Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 1 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
• Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
• Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
• Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG)
• Los 1: Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt im abgeschlossenen Ausbau und Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen aus den letzten fünf Jahren mit mindestens 482 Teilnehmern (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• Los 2: Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt im abgeschlossenen Ausbau und Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen aus den letzten fünf Jahren mit mindestens 439 Teilnehmern (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• Los 3: Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt im abgeschlossenen Ausbau und Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen aus den letzten fünf Jahren mit mindestens 190 Teilnehmern (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
• Los 4: Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt im abgeschlossenen Ausbau und Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen aus den letzten fünf Jahren mit mindestens 856 Teilnehmern (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Wenn eine Bewerbung auf alle Lose erfolgen soll, ist zur Erfüllung der Eignungskriterien ein Referenzprojekt im abgeschlossenen Ausbau und Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen aus den letzten fünf Jahren mit mindestens 856 Teilnehmern (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV anzugeben.
Siehe Bewerbungsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungsbedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.