Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Branddirektion Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: L-37-2022-00117
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Branddirektion Leipzig
Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge der Branddirektion
Reifenkomplettservice für "Personenkraftwagen (PKW) und Anhänger"
Branddirektion
Technik & Spezialbeschaffung
Gerhard-Ellrodt-Straße 29 d
04249 Leipzig
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für "Personenkraftwagen (PKW) und Anhänger" mit einem maximalen Bestellwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages wenn der finanzielle Höchstabnahmewert der Rahmenvereinbarung erreicht ist.
Reifenkomplettservice für "Transporter"
Branddirektion
Technik & Spezialbeschaffung
Gerhard-Ellrodt-Straße 29 d
04249 Leipzig
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für "Transporter" mit einem maximalen Bestellwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages wenn der finanzielle Höchstabnahmewert der Rahmenvereinbarung erreicht ist.
Reifenkomplettservice für "Lastkraftwagen (LKW)"
Branddirektion
Technik & Spezialbeschaffung
Gerhard-Ellrodt-Straße 29 d
04249 Leipzig
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für "Lastkraftwagen (LKW)" mit einem maximalen Bestellwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages wenn der finanzielle Höchstabnahmewert der Rahmenvereinbarung erreicht ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17efd04b0be-3a043d24bde1bc5c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17efd04b0be-3a043d24bde1bc5c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17efd04b0be-3a043d24bde1bc5c
Abschnitt IV: Verfahren
-- entfällt --
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle unter III.1) der Bekanntmachung geforderten Nachweise bzw. Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Zu IV.1.3) Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer bezieht sich auf jedes Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).