HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-16
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1
Erhöhung vorhandener Hochwasserschutzwände aus Stahlbeton mit Strukturschalung, Bauteil BT 6.10 Links von Fluss km ca. 1+156,00 bis ca. 1+340,00
Neubau Winkelstützwand aus Stahlbetonfertigteile Bauteil 6.20 L
Pockau, DE
ca. 220 m herstellen bauzeitlicher Hochwasserschutz,
ca. 40 m³ Teilabbruch Winkelstützwand,
ca. 96 t Entsorgung von Betonabbruch,
ca. 85 m³ Herstellen Stahlbetonkonstruktion Mauererhöhung mit beidseitiger Strukturmatrize einschl. Schalung BT 6.10 L,
ca. 195 m Ortbeton - Mauerwerkskappe einschließlich Schalung herstellen,
ca. 13 t Einbau Bewehrungsstahl,
ca. 780 Stück Herstellung Anschlussbewehrung an den Bestand,
ca. 80 m² Wegebau,
ca. 80 m Holmkurzpfostengeländer,
ca. 105 m Füllstabgeländer,
ca. 10 m Stahlbetonfertigteile montieren BT 6.20 L.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja; Projektnummer oder -referenz: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2014-2020 Abrechnungszeitraum bis 2023, Projektnummer: 5.231.6121.002
Vergabenummer: FMZ-2022-16
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- 3 Referenzen, in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, davon:
- 1 Referenz Montage von Stahlbetonfertigteilwänden,
- 2 Referenz(en) Herstellung von Stahlbetonwänden mit Strukturschalung,
- Entsorgungskonzept,
- Grobablaufplan.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- bei inländischen Bietern - Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248,
- bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt,
- Bescheinigung über erweiterte betontechnologische Kenntnisse, im Sinne der Abschnitte 9.6.1 von DIN 1045-2:2008/08 und B.1(1) von DIN 1045-3: 2008/08
- Bescheinigung des Ausbildungsbeirates „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau“ beim Deutschen Beton - und Bautechnik - Verein E.V (SIVV - Schein: Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) und eine Düsenführerbescheinigung,
- bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt,
- Urkalkulation,
- Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 3g. Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
entfällt; Bei Angeboten, die aufgrund des Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen sowie auf die Prüfung der Eignung des Unternehmens verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau, 09496 Marienberg Am Roten Turm 1
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.