Ärztlicher Dienst in den Landesunterkünften Glückstadt und Seeth

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ärztlicher Dienst in den Landesunterkünften Glückstadt und Seeth

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ärztliche Versorgung der untergebrachten Personen in der Landesunterkünften Glückstadt und Seeth

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Glückstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Gestaltung der medizinischen Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen. Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung sind zu entwickeln und umzusetzen.

Nachts und am Wochenende sind stets Mitarbeiter:innen eines Wachdienstes anwesend, die bei Notfällen, ggfs. medizinischen Nothilfebedarf, Rettungswagen o. ä. rufen.

Die Bewohner:innen sollen vom Ärztlichen Dienst in der LUK Neumünster gemäß § 62 AsylG eingangsuntersucht werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

Seeth

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Gestaltung der medizinischen Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen. Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung sind zu entwickeln und umzusetzen.

Nachts und am Wochenende sind stets Mitarbeiter:innen eines Wachdienstes anwesend, die bei Notfällen, ggfs. medizinischen Nothilfebedarf, Rettungswagen o. ä. rufen.

Die Bewohner:innen sollen vom Ärztlichen Dienst in der LUK Neumünster gemäß § 62 AsylG eingangsuntersucht werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Aufgrund des Zustroms an Asylsuchenden in Schleswig-Holstein durch den Russland-Ukraine Krieg, dient dieses Verfahren der Sicherung des Ärztlichen Dienstes zur Versorgung Asylsuchender in den Unterbringungseinrichtungen Glückstadt und Seeth.

Eine andere Form der Beauftragung, z.B. ein Beschleunigtes Verfahren, kommt wg. der nur knapp zur Verfügung stehenden Zeit nicht in Betracht.

Die Entscheidung zur Eröffnung der Standorte Glückstadt und Seeth wurde am 10. März 2022 getroffen. Diese Landesunterkünfte sollen am 1. April 2022 den Betrieb aufnehmen können. Um eine Versorgung der Bewohner/-innen der neuen Landesunterkünfte in Glückstadt und Seeth ab dem ersten Unterbringungstag sicherzustellen, ist kurzfristig ein Vertragspartner zu finden, der diese Leistung erbringen kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Glückstadt

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pogeez
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23911
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Seeth

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pogeez
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23911
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2022

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