Errichtung einer Rettungswache Mittweida: Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_L-2021-0037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d2d195b3e-460b2c2b1df806ba
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d2d195b3e-460b2c2b1df806ba
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Rettungswache Mittweida: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Gebäudeplanung gem. §§ 34 ff. HOAI 2021, Lph. 1 - 9 mit stufenweiser Beauftragung
Hainichener Straße 4 - 6, 09648 Mittweida
Der AG betreibt in Mittweida ein Krankenhaus der Regelversorgung verschiedener Fachrichtungen. Im Sinne eines Gesundheits-Campus-Konzeptes ist geplant, am Standort eine zweigeschossige Rettungswache mit 7 Stellplätzen, beheizter Fahrzeughalle, Aufenthaltsräume sowie Mitarbeiterstellflächen zu errichten. Die Medienversorgung soll zum Teil über das Krankenhaus realisiert werden.
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Objektplanung LPH 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2021 sowie etwaige besondere Leistungen.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI für das Bauvorhaben "Errichtung einer Rettungswache" von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH.
Die Beauftragung wird entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise erfolgen. Der Vertragsentwurf ist Teil der abrufbaren Vergabeunterlagen.
Gemäß den Ausschluss- und Auswahlkriterien aus Punkt III.2) dieser Bekanntmachung.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen. Das Verhandlungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als drei, aber mindestens eine wertbare Bewerbungen vorliegen.
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LPH 1 bis 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Ausschlusskriterien:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Angaben sind im Formblatt zu machen),
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Angaben sind im Formblatt zu machen),
- Nichvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Angaben sind im Formblatt zu machen),
- Nichtvorliegen von für den Auftrag relevanten Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV (Angaben sind im Formblatt zu machen),
- Bei Bewerbergemeinschaften und Eignungsleihe: Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers, geforderte Angaben und Haftungserklärung,
- Nachweis der Berufsqualifikation des Bewerbers als Architekt gem. § 75 Abs. 1 VgV; bei Juristischen Personen Benennung und Nachweis der Berufsqualifikation des für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen,
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 Abs. 2 SächsBO des Bewerbers; bei Juristischen Personen Benennung und Nachweis der Berufsqualifikation des für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen,
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - soweit zutreffend.
- Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angaben in EUR netto).
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit Deckungssummen bei Personenschäden i. H. v. EUR 1,5 Mio. und für sonstige Schäden i. H. v. EUR 3 Mio. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine auftragsgezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.
- Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
- Nachweis eines Teammitgliedes über fundierte Kenntnisse im Vergaberecht,
- Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Gebäudeplanungen in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
- Vergleichbarkeit des Projekts - Objektplanung Neubau eines Hochbaugebäudes gem. § 34 HOAI, Planung Objekt aus Bereich Büro/Verwaltung/Staat/Kommune oder Gesundheit/Betreuung gem. Anlage 10.2 HOAI 2021,
- Gebäudeplanung § 34 HOAI in den Lph 1 bis 8 vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III,
- Projektfertistellung zwischen 01.01.2027 - 28.02.2022 (Datum der bauordnungsrechtlichen Abnahme)
- Projektbeschreibung in Wort und Bild
- Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber.
Mögliche Auswahlkriterien (Punkteverteilung entsprechend Kriterienmatrix) sind folgende:
- Fertigstellungszeitpunkt (Datum der bauordnungsrechtlichen Abnahme),
- Höhe der Gesamtkosten der Kostengruppen 200 - 700
- Referenz entspricht BWK Nr. 7760.
Mindestanforderungen an Referenzprojekte:
- Vergleichbarkeit des Projekts - Objektplanung Neubau eines Hochbaugebäudes gem. § 34 HOAI, Planung Objekt aus Bereich Büro/Verwaltung/Staat/Kommune oder Gesundheit/Betreuung gem. Anlage 10.2 HOAI 2021,
- Gebäudeplanung § 34 HOAI in den Lph 1 bis 8 vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III,
- Projektfertistellung zwischen 01.01.2027 - 28.02.2021 (Datum der bauordnungsrechtlichen Abnahme)
- Projektbeschreibung in Wort und Bild
- Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber.
- § 75 Abs. 1 bis VgV i.V.m. § 44 VgV: Berufsqualifikation als Architekt,
- § 65 Abs. 2 SächsBO; § 75 Abs. 1 bis 3 VgV i.V.m. § 44 VgV für die Entwurfsplanung (LP 4 § 34 Abs. 3 HOAI): Bauvorlagenberechtigung.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Abs. 1 VgV für die Berufsqualifikation als Architekt oder Landschaftsarchichtekt und einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit Bauvorlageberechtigung gem. § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV benennen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitgleid die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können
zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch. Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Die Grundleistungen der Lph 7 sind direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft azsuführen (§ 47 Abs. 5 VgV). Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretenden, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichzeitiger Personalersatzbestellung zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zum Verfahrensablauf:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist das Bewerbungsformular inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Das sind - sofern vorhanden - mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer. Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl Entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten bis zu 5 Bewerbern ist ein Honorarangebot einzureichen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Präsentationstermin erforderlich, den unbedingt zumindest die Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie die für die Ausführung der Grundleistungen Lph 7 verantwortliche(n) Person(en) wahrnehmen müssen. Das gilt auch für den Fall der Eignungsleihe, in dem der Eignungsverleiher anwesend sein muss. Zwingend erforderlich ist ferner die Teilnahme eines rechtsgeschäftlichen Vertreters des Bieters/des Bieters selbst. Änderungen der personellen Zusammensetzung des in der 2. Verfahrensstufe benannten Projektteams führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Dass die in der 2. Verfahrensstufe benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers nach der Präsentation
für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig.
Falls mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister eingereicht wurden, sind die entsprechenden Nachweise mit der Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß und elektronisch bei der Im Punkt I.3) "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" genannten Stelle einzureichen. Die Anwesenheit von Vertretern der Bewerber bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht gestattet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellung und Beantwortung sämtlicher Bieter-/Bewerberfragen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform erfolgt. Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).