Druckleistungen für die Kommunikation der EUStrukturfonds Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/187
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckleistungen für die Kommunikation der EUStrukturfonds
Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2020 im Freistaat Sachsen Los: Druckleistungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds
(Förderzeiträume 2014-2020 und 2021-2027)
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung genannten Druckleistungen inklusive Verpackung und Lieferung. Leistungen, die den Satz der ausgeschriebenen Druckleistungen betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung. Der Abruf von Auflagen der Druckerzeugnisse erfolgt mit Einzelauftrag. Die jeweilige Auflage bestimmt sich nach der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Anzahl von Druckerzeugnissen. Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Druckerzeugnisse:
- Broschüren
- Flyer
- Plakate
- Jahreskalender
- Schreibblöcke
- Notizbücher
- Spiralblöcke/Notizhefte
- Postkarten
- Kreuzfolder
- Haftnotizblöcke
- Aufkleber
Die Rahmenvereinbarung sieht eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge, eine garantierte Mindestabnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge vor. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 30. September 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird. Diese Option ist vom Auftraggeber bis drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Sozialfonds (ESF)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druckleistungen für die Kommunikation der EUStrukturfonds
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig - Ost
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen in der Vertragslaufzeit einschließlich Optionszeitraum zu Grunde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363