Ausschreibung von Planungsleistungen für die Errichtung einer Drei-Feld-Sporthalle in der Gemeinde Trappenkamp Referenznummer der Bekanntmachung: 21180-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trappenkamp
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://trappenkamp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Planungsleistungen für die Errichtung einer Drei-Feld-Sporthalle in der Gemeinde Trappenkamp
Die Gemeinde Trappenkamp beabsichtigt die Errichtung einer 3- Feld Sporthalle auf dem Gemeindegrundstück am Sportplatz in der Gemeinde Trappenkamp neu zu errichten und schreibt hierfür die erforderlichen Planungsleistungen für die Realisierung aus.
Gemeinde Trappenkamp
Die Gemeinde Trappenkamp plant eine 3- Feld Sporthalle auf dem Gemeindegrundstück am Sportplatz neu zu errichten. Die Ortsansässige Gemeinschaftsschule sowie die Sportvereine sollen die Halle nutzen.
Die Auftragserbringung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) vom 10.7.2013, in Kraft seit 17.7.2013 (§§ 34 ff. HOAI).
Gegenstand des vorliegenden Auftrages sind die folgenden HOAI-Leistungsphasen:
- Phase 3: Entwurfsplanung
- Phase 4: Genehmigungsplanung
- Phase 5: Ausführungsplanung,
- Phase 6: Vorbereitung der Vergabe,
- Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
- Phase 8: Objekt-/ Bauüberwachung, Dokumentation,
- Phase 9: Objektbetreuung.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Mit Zuschlag werden zunächst die HOAI-Phasen 3 und 4 beauftragt. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen.
Die Leistungsphasen 1-2 sind bereits erbracht worden.
Weitere Einzelheiten des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag und betrifft die Stufen 3 -9 vergeben. Mit Zuschlag werden zunächst die Phasen 3 und 4 beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Projekt- und Auftragsphasen. Die
besonderen und zusätzlichen Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf der Auftraggeberin beauftragt.
Der spätere Auftragnehmer hat daher keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher
Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR3JG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §
134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de