TU Chemnitz, Infrastruktur Campus Reichenhainer Straße,, TBM 7, Neubau Technikzentrale Süd, (TeZS) Referenznummer der Bekanntmachung: 21D310022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TU Chemnitz, Infrastruktur Campus Reichenhainer Straße,, TBM 7, Neubau Technikzentrale Süd, (TeZS)
Gebäudeplanung
TU Chemnitz, Campus Reichenhainer Straße
Im Zuge einer Gesamtbetrachtung des Campus Ost/ Süd Reichenhainer Straße der Technischen Universität Chemnitz wurde die Notwendigkeit einer zentralen Medienversorgung für geplante bauliche Entwicklungen deutlich. Um den kommenden Bedarf abzusichern, ist es im Rahmen der übergeordneten Infrastruktur erforderlich, ein zentrales Versorgungsgebäude (TeZS) parallel zur Planung von bereits laufenden Projekten zu errichten.
Demendsprechend steht die Planungsaufgabe in enger inhaltlicher, zeitlicher und funktionaler Verbindung zu benachbarten Baumaßnahmen: dem Neubau des Reinraumes des Zentrums für Mikrotechnologie (ZfM) und der übergeordneten Infrastrukturmaßnahme (Medienversorgung). Die erforderlichen Funktionen sollen kompakt zusammengefasst werden. Dabei soll sich der Baukörper bedingt durch seine zentrale Lage am Eingang zum südlichen Teil des Campus, dem Auftakt zum "Technologiepark Süd" und seiner Nachbarschaft zum Friedhofsgelände in angemessen zeichenhafter Weise architektonisch anspruchsvoll präsentieren.
Für diese Baumaßnahme ist ein VgV-Verfahren mit Einreichung von Lösungsvorschlägen geplant. Der Lösungsvorschlag wird vergütet.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Gebäudeplanung, Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 gemäß § 33 ff. HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI 2021, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8.
Für die Angebotserstellung und den Lösungsvorschlag erforderliche Unterlagen
werden nur den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Planungsbüros übersendet.
Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach
den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach Anlage 10 zu § 34 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
gegebenenfalls mit Mitteln der EU finanziert
1. Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG:
Es ist zugelassen wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder vergleichbar zu führen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
2.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
2.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
2.3) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei.
Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
1.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto je Geschäftsjahr.
Erforderlicher Mindestumsatz siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
3.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Ergänzend zu ...
Zu 1) Spezifischer Jahresumsatz:
Es ist der "spezifische" Jahresumsatz Gebäudeplanung des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR /brutto gefordert.
Ergänzend...
Zu 2) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
1.) GEEIGNETE REFERENZ:
Erklärung zu geeigneten Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über eine vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Dienstleistung aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Es sind Referenzen anzugeben, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs-oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu der Referenz siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen).
Für die Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos +Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang 10 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten sollte!
An die Referenz gestellte Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2.) BESCHÄFTIGTENZAHL:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
3.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag
zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert
ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung
(Formblatt) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Nachweis Bauvorlageberechtigung. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i.V.m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
6.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM):
Erklärung zum Personaleinsatz und Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehen Personals (mit Angabe der Aufgabe/Funktion, berufl. Qualifikation und Berufserfahrung). Hierfür ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 921-AI EU zu verwenden. Zuzüglich zu diesen Formblatt ist der Personaleinsatz in einem Organigramm mit Angabe der Qualifikation darzustellen.
Zu 1.) "GEEIGNETE REFERENZEN":
Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen, hier Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, werden vom Bieter
Referenzen gefordert, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
a) Die Referenzen sind fertiggestellt, d.h. die Übergabe Nutzer (Referenzen A + B) bzw. die Einreichung des Wettbewerbsbeitrages/Lösungsvorschlages (Referenz C) erfolgte ab dem 01.02.2017 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der
Bekanntmachung;
b) Mindestreferenz A: Eine Referenz für die Objektplanung des Neubaus eines Gebäudes mit Bauwerkskosten (KG 300+400) von mindestens 2,5 Mio. EUR brutto;
c) Mindestreferenz B: Eine Referenz für die Objektplanung eines Neubaus, die Sanierung oder den Umbau eines Gebäudes mit einem hohen Technikanteil; Anteil KG 400 an Gesamtkosten der KG 300+400 >=40%;
d) zusätzliche Referenz C: Wettbewerbserfolg nach RPW für ein Hochbauprojekt (Platzierung/Anerkennung) oder 1.Platz VgV-Verfahren mit
Lösungsvorschlag/ Werkstattverfahren. Hinweis: die zusätzliche Referenz kann auch die als Mindestreferenz zuvor genannten Projekte beinhalten. Bei Mehrfachnennung ist der Hinweis auf die entsprechende Referenz ausreichend. Referenzblätter müssen nicht mehrfach ausgefüllt werden.
Geforderte Angaben zu den Referenzen:
- Objektbezeichnung mit Angabe der Nutzung, Projektbeschreibung;
- Auftraggeber (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefonnummer);
- Leistungszeitraum mit Monat/Jahr (Leistungsbeginn, Übergabe Nutzer);
- Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI § 34
- Bauwerkskosten (KG 300, KG 400) in EUR brutto
- Angabe, ob Wettbewerbserfolg/ Platzierung VgV-Verfahren mit Angabe der Paltzierung.
Wertung der Referenzen siehe Matrix Bewerberauswahl.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) zum Download bereitgestellt.
2.) Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen u. zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene o. qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) o. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen.
3.1) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt u. nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss nur einen Bewerberbogen mit ggf.
geforderten Anlagen als Teilnahmeantrag abgeben.
3.2) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss in Fällen von Eignungsleihe seinen eigenen Bewerberbogen und dessen Anlagen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne hierfür in Anspruch genommenen Unternehmen mit den verlangten Informationen und Unterlagen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch
nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3.3.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG), ist für jedes Mitglied ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt seinen Bewerberbogen mit den
geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren
Mitgliedsunternehmen erbracht werden u. in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bzgl. der Ausschlussgründe gem. §§ 123,124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
4.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern
können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
5.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
7.) Enthalten die Bekanntmachung o. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60