11-400-22-006/1 Neubau einer Feuerwache für die Stadt Barmstedt, Teilnahmewettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: 11-400-22-006/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
11-400-22-006/1 Neubau einer Feuerwache für die Stadt Barmstedt, Teilnahmewettbewerb
Die Stadt Barmstedt plant auf dem Gelände des in Aufstellung befindlichen B-Plans 78 nördlich “Steinmoor” und westlich der “Lutzhorner Landstraße” den Neubau einer Feuerwache.
Los 1: Architekt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hier ausgeschrieben werden sollen das Leistungsbild "Architektur Gebäude und Innenräume". Nähere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen "08_Informationen und Eignungskriterien".
In dieser ersten, öffentlichen Phase der zweistufigen Vergabe ist zunächst ein Teilnahmeantrag abzugeben. Anhand der eingereichten Unterlagen wird eine Rangliste erstellt, die sich nach der Eignung anhand der in "10_Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" genannten Kriterien bemisst. Die Kriterien, bei denen eine Abstufung erfolgen soll, werden dabei nach Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen bewertet. Die einzelnen Bewerber werden dabei ins Verhältnis zueinander gesetzt.
Es werden die besten Bewerber (mind. drei und max. sechs) ausgewählt und aufgefordert, in einer zweiten Phase ein Angebot abzugeben.
Bitte lesen Sie alle Dokumente sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Teilnahmeantrag einreichen und achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Diese werden von hier schnellstmöglich beantwortet.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Barmstedt. Diese wird am Ende des Verfahrens Vertragspartner.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge ist nur elektronisch über das Portal der Deutschen eVergabe möglich.
siehe "10_Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb"
Los 2: Technische Gebäudeausstattung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hier ausgeschrieben werden sollen das Leistungsbild "Technische Gebäudeausstattung". Nähere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen "08_Informationen und Eignungskriterien".
In dieser ersten, öffentlichen Phase der zweistufigen Vergabe ist zunächst ein Teilnahmeantrag abzugeben. Anhand der eingereichten Unterlagen wird eine Rangliste erstellt, die sich nach der Eignung anhand der in "10_Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" genannten Kriterien bemisst. Die Kriterien, bei denen eine Abstufung erfolgen soll, werden dabei nach Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen bewertet. Die einzelnen Bewerber werden dabei ins Verhältnis zueinander gesetzt.
Es werden die besten Bewerber (mind. drei und max. sechs) ausgewählt und aufgefordert, in einer zweiten Phase ein Angebot abzugeben.
Bitte lesen Sie alle Dokumente sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Teilnahmeantrag einreichen und achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Diese werden von hier schnellstmöglich beantwortet.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Barmstedt. Diese wird am Ende des Verfahrens Vertragspartner.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge ist nur elektronisch über das Portal der Deutschen eVergabe möglich.
siehe "10_Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).