Überregionale Anbindung Chemnitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überregionale Anbindung Chemnitz
Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) an den überregionalen Eisenbahnverkehr
Chemnitz
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist zuständiger Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in seinem Verbandsgebiet und trägt die Verantwortung für die Planung, Gestaltung und Finanzierung des SPNV in seinem Zuständigkeitsbereich (vgl. § 4 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) i.V.m. § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung). Seit dem Jahr 2006 wird das Oberzentrum Chemnitz nicht mehr mit Leistungen im Schienenpersonenfernverkehr erschlossen. Dies stellt einen erheblichen Standortnachteil dar und spiegelt nicht die wirtschaftliche und strukturelle Bedeutung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) im Freistaat Sachsen wider.
Der ZVMS setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit und Möglichkeiten für eine attraktive und wirtschaftliche Einbindung der Region Chemnitz in den überregionalen Eisenbahnverkehr ein. Vor diesem Hintergrund erfolgt die vorliegende Ausschreibung.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz an den überregionalen Eisenbahnverkehr mit folgenden Merkmalen:
1) Leistungsbeginn: ab Sommerfahrplanwechsel im Juni 2022 (12.06.2022).
2) Vertragslaufzeit: bis Fahrplanwechsel im Dezember 2028 mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal zum Sommerfahrplanwechsel im Juni 2037.
3) Leistungsumfang (Zugkm): abhängig von dem vom Betreiber gewählten Streckenverlauf.
4) Anforderungen an die Verkehrsleistungen:
- Anbindung der Region Chemnitz mittels Verkehrsleistungen auf der Relation Chemnitz - Berlin ohne Umstieg (Mindestanforderung) und mit wenigen Halten,
- keine längeren Standzeiten auf Unterwegsbahnhöfen,
- Bedienung der Station „Flughafen BER - Terminal 1-2“ (Mindestanforderung),
- Bedienung mindestens eines Bahnknotens im Stadtgebiet Berlin mit Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (Mindestanforderung),
- mindestens zwei tägliche Verbindungen in beide Richtungen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr (Mindestanforderung),
- Kundenbetreuer in jedem Zug (Mindestanforderung),
- Reservierbarkeit der Sitzplätze (Mindestanforderung),
- kleines Cateringangebot mit Kaffee, Kaltgetränken und Snacks (Mindestanforderung).
5) Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge:
- abgetrennter, komfortabler und beruhigter Bereich (1. Klasse-Bereich) (Mindestanforderung),
- Sitze mit hohem Komfort und Armlehnen,
- im 1. Klasse-Bereich Sitze, die sich in Komfort und Ausstattung von Sitzen der anderen Fahrzeugbereiche abheben (Mindestanforderung),
- Steckdosen am Platz (min. 1 Stück je 2 Sitzplätze) (Mindestanforderung),
- Klimatisierung (Mindestanforderung),
- mindestens zwei funktionsfähige WC im Zug (Mindestanforderung),
- ausreichend Stauräume für Gepäck.
6) verkehrsvertragliche Rahmenbedingungen:
- Anerkennung von Nahverkehrstarifen für Binnenrelationen im Freistaat Sachsen,
- Vergütung/Budget: maximal 2,5 Mio. EUR/Jahr; ab 2022 jährlich pauschal dynamisiert mit 1,8 %,
- keine Vergütung bei Ausfall oder Verspätung größer 120 Minuten,
- keine Verpflichtung zum SEV,
- keine Pönalen bei Qualitätsabweichungen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verlängerungsoption gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angaben zu Zuschlagskriterien in Abschnitt II.2.5) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den Angaben in der Auftragsbekanntmachung vom 11.08.2021. Die Angaben in dieser Bekanntmachung konnten im elektronischen Bekanntmachungsformular nicht geändert werden. Im Vergabeverfahren wurden die Zuschlagskriterien gemäß Abschnitt II.2.5) der Auftragsbekanntmachung vom 11.08.2021 angewendet.
2) Die Angaben zum Auftragswert in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular eine zwingende Angabe erfordert. Eine Angabe zum Auftragswert ist gesetzlich nicht gefordert. Es ist ein fiktiver Wert von [Betrag gelöscht] EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben. Das Maximal-Budget von 2,5 Mio. EUR/Jahr (Preisstand 2021) gemäß Abschnitt II.2.4) wird eingehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.