Überregionale Anbindung Chemnitz

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Überregionale Anbindung Chemnitz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) an den überregionalen Eisenbahnverkehr

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Hauptort der Ausführung:

Chemnitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist zuständiger Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in seinem Verbandsgebiet und trägt die Verantwortung für die Planung, Gestaltung und Finanzierung des SPNV in seinem Zuständigkeitsbereich (vgl. § 4 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) i.V.m. § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung). Seit dem Jahr 2006 wird das Oberzentrum Chemnitz nicht mehr mit Leistungen im Schienenpersonenfernverkehr erschlossen. Dies stellt einen erheblichen Standortnachteil dar und spiegelt nicht die wirtschaftliche und strukturelle Bedeutung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) im Freistaat Sachsen wider.

Der ZVMS setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit und Möglichkeiten für eine attraktive und wirtschaftliche Einbindung der Region Chemnitz in den überregionalen Eisenbahnverkehr ein. Vor diesem Hintergrund erfolgt die vorliegende Ausschreibung.

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz an den überregionalen Eisenbahnverkehr mit folgenden Merkmalen:

1) Leistungsbeginn: ab Sommerfahrplanwechsel im Juni 2022 (12.06.2022).

2) Vertragslaufzeit: bis Fahrplanwechsel im Dezember 2028 mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal zum Sommerfahrplanwechsel im Juni 2037.

3) Leistungsumfang (Zugkm): abhängig von dem vom Betreiber gewählten Streckenverlauf.

4) Anforderungen an die Verkehrsleistungen:

- Anbindung der Region Chemnitz mittels Verkehrsleistungen auf der Relation Chemnitz - Berlin ohne Umstieg (Mindestanforderung) und mit wenigen Halten,

- keine längeren Standzeiten auf Unterwegsbahnhöfen,

- Bedienung der Station „Flughafen BER - Terminal 1-2“ (Mindestanforderung),

- Bedienung mindestens eines Bahnknotens im Stadtgebiet Berlin mit Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (Mindestanforderung),

- mindestens zwei tägliche Verbindungen in beide Richtungen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr (Mindestanforderung),

- Kundenbetreuer in jedem Zug (Mindestanforderung),

- Reservierbarkeit der Sitzplätze (Mindestanforderung),

- kleines Cateringangebot mit Kaffee, Kaltgetränken und Snacks (Mindestanforderung).

5) Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge:

- abgetrennter, komfortabler und beruhigter Bereich (1. Klasse-Bereich) (Mindestanforderung),

- Sitze mit hohem Komfort und Armlehnen,

- im 1. Klasse-Bereich Sitze, die sich in Komfort und Ausstattung von Sitzen der anderen Fahrzeugbereiche abheben (Mindestanforderung),

- Steckdosen am Platz (min. 1 Stück je 2 Sitzplätze) (Mindestanforderung),

- Klimatisierung (Mindestanforderung),

- mindestens zwei funktionsfähige WC im Zug (Mindestanforderung),

- ausreichend Stauräume für Gepäck.

6) verkehrsvertragliche Rahmenbedingungen:

- Anerkennung von Nahverkehrstarifen für Binnenrelationen im Freistaat Sachsen,

- Vergütung/Budget: maximal 2,5 Mio. EUR/Jahr; ab 2022 jährlich pauschal dynamisiert mit 1,8 %,

- keine Vergütung bei Ausfall oder Verspätung größer 120 Minuten,

- keine Verpflichtung zum SEV,

- keine Pönalen bei Qualitätsabweichungen.

Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 154-409590
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Angaben zu Zuschlagskriterien in Abschnitt II.2.5) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht den Angaben in der Auftragsbekanntmachung vom 11.08.2021. Die Angaben in dieser Bekanntmachung konnten im elektronischen Bekanntmachungsformular nicht geändert werden. Im Vergabeverfahren wurden die Zuschlagskriterien gemäß Abschnitt II.2.5) der Auftragsbekanntmachung vom 11.08.2021 angewendet.

2) Die Angaben zum Auftragswert in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular eine zwingende Angabe erfordert. Eine Angabe zum Auftragswert ist gesetzlich nicht gefordert. Es ist ein fiktiver Wert von [Betrag gelöscht] EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben. Das Maximal-Budget von 2,5 Mio. EUR/Jahr (Preisstand 2021) gemäß Abschnitt II.2.4) wird eingehalten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2022

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