Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG) Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-51 DR
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 040-103076)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kdn-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beratung Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (NG)
Die Sächsische Staatskanzlei (SK) hat den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) beauftragt, ein Gesamtkonzept für das Sächsische Verwaltungsnetz NG als Nachfolger für das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 zu erarbeiten und den Gremien von Freistaat und Kommunen zur Zustimmung zu unterbreiten. Das Ziel ist es, das zu erarbeitende Gesamtkonzept als Grundlage für die Vergabemaßnahme zu verwenden.
Das Sächsische Verwaltungsnetz 2.0 - Aktueller Stand:
Die Verträge für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) in allen Leistungsbereichen (Netz, Dienste, Mobilfunk, Sprachdienst, Internetübergang) beinhalten ein exklusives Daten- und Sprachnetz inkl. der Bereitstellung zentraler Dienste für alle Landesbehörden. Die Sprachanschlüsse der Landesbehörden sind nach Voice over IP migriert. Weiterhin sind der Betrieb und die Weiterentwicklung der E-Government-Dienste in der zentralen Diensteplattform des SVN 2.0 integriert. Hierbei stellt der Freistaat Sachsen zur fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit Funktionalitäten zur Verfügung, die in Form gemeinsam nutzbarer E-Government-Basiskomponenten zentral bereitgestellt werden.
Für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN 2.0) und das Kommunales Datennetz III (KDN III) wurden durch den Freistaat Sachsen, sowie durch die KDN Kommunale DatenNetz GmbH - zuständig für die sächsischen Kommunen - nach den Leistungsbereichen getrennte Verträge geschlossen.
Mit dem heutigen SVN 2.0 und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Landesverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Dieses exklusive Netz ist technologisch auf dem Stand der Technik, gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität und bietet bedarfsorientiert hohe Bandbreiten. Hierdurch ist es von allen Nutzern akzeptiert und darüber hinaus kommerziell attraktiv.
Aufgrund der Beendigung der vertraglichen Betriebsphase zum 31. März 2025 ist die Weiterentwicklung des SVN 2.0 notwendig. Zur weiteren Erbringung des von der Verwaltung benötigten Leistungsspektrums muss eine Nachfolgeinfrastruktur (SVN NG) konzipiert und umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen des Projektes SVN NG vorgenommen werden. Mittels der vorliegenden Ausschreibung wird beabsichtigt, rahmenvertraglich Beratungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu binden.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
Los 1: Technisch-wirtschaftliche Beratung
Los 2: Juristische Beratung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
4a: Geeignete Referenzen für jedes Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und 2021) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Zuordnung zu mindestens einem Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5. Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts (Anfang / En-de) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV), der Ausgangssituation und Ziele des Projektes, des Inhalts und der Art Ihrer Leistungen des Umfangs Ihrer Leistung in Personen-tagen, der eingesetzten Technologien und der aufgetretenen Schwierigkeiten und eingeleiteten Maßnahmen.Es muss ersichtlich sein, durch welches Un-ternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 4a: Mindestens 2 Projekte je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen. Mindestens 1 Projekt je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.1.2 bis 5.2.1.5 der Vergabeunterlagen muss für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
4a: Geeignete Referenzen für jedes Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.2.2 bis 5.2.2.5 der Vergabeunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und 2021) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Zuordnung zu mindestens einem Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.2.2 bis 5.2.2.5. Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts (Anfang / Ende) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV), der Ausgangssituation und Ziele des Projektes, des Inhalts und der Art Ihrer Leistungen des Umfangs Ihrer Leistung in Personentagen, der eingesetzten Technologien und der aufgetretenen Schwierigkeiten und eingeleiteten Maßnahmen.Es muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 4a: Mindestens 2 Projekte je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.2.2 bis 5.2.2.5 der Vergabeunterlagen. Mindestens 1 Projekt je Themengebiet gemäß Kapitel 5.2.2.2 bis 5.2.2.5 der Vergabeunterlagen muss für einen Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.