Pacht und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Holt

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schafflund
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-schafflund.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pacht und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Holt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Holt beabsichtigt, ein Next Generation Access (NGA)- Breitbandnetz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Es sollen ca. 60 Teilnehmer mit einem Glasfasernetz angeschlossen werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des NGA – Netzes.

Der Auftragnehmer hat das von der Gemeinde Holt erstellte NGA – Netz in Betrieb zu nehmen. Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, das NGA – Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Holt beabsichtigt, ein Next Generation Access (NGA)- Breitbandnetz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Es sollen ca. 60 Teilnehmer mit einem Glasfasernetz angeschlossen werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des NGA – Netzes.

Der Auftragnehmer hat das von der Gemeinde Holt erstellte NGA – Netz in Betrieb zu nehmen. Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, das NGA – Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Preis
  • Kriterium: Qualität
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins sind einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 121-321996

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Pacht und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Holt

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: HRB 8685 FL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhackstedt
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Einnahmen aus der Zahlung von Gebühren und Geldbußen durch die Nutzer: [Betrag gelöscht] EUR
Prämien, Zahlungen und sonstige vom öffentlichen Auftraggeber gewährte finanzielle Vorteile: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Siehe Vergabebedingungen

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.

Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:

• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;

• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.

Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2022

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