Pacht und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Holt
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schafflund
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-schafflund.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Pacht und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Holt
Die Gemeinde Holt beabsichtigt, ein Next Generation Access (NGA)- Breitbandnetz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Es sollen ca. 60 Teilnehmer mit einem Glasfasernetz angeschlossen werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des NGA – Netzes.
Der Auftragnehmer hat das von der Gemeinde Holt erstellte NGA – Netz in Betrieb zu nehmen. Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, das NGA – Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Gemeinde Holt beabsichtigt, ein Next Generation Access (NGA)- Breitbandnetz im Ausbaugebiet zu errichten und dies an den Netzbetreiber zu verpachten. Es sollen ca. 60 Teilnehmer mit einem Glasfasernetz angeschlossen werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des NGA – Netzes.
Der Auftragnehmer hat das von der Gemeinde Holt erstellte NGA – Netz in Betrieb zu nehmen. Nach Inbetriebnahme soll dem jeweiligen Teilnehmer eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream (Technische Verfügbarkeit) zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, das NGA – Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Pacht und Betrieb einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA) Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Holt
Nationale Identifikationsnummer: HRB 8685 FL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhackstedt
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabebedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/