RAS-Erweiterungsmodul
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RAS-Erweiterungsmodul
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Entwicklung, die Realisierung sowie der Aufbau und die Inbetriebnahme eines zweiten Hauptmoduls der RAS auftragsschweißtechnischen
Verarbeitung dünner Stäbe aus metallischen Legierungen.
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht
Die bei Hereon eingesetzte RAS ist mit 70kN Maximalaxialkraft und 27kW Spindelleistung
im Drehzahlband bis etwa 6000RPM eine leistungsbetonte und große
Reibauftragsschweißmaschine, die ein enormes Spektrum an Aufgaben mit mittleren bis
großen Stabhalbzeugen abdeckt. Es liegt in der Natur der Sache, dass in Richtung der
Ausweitung zu extremen Stabdurchmessern die Realisierbarkeit gewünschter
Schweißungen abnehmen muss. Im vorliegenden Fall erfordern kleine Stabdurchmesser sehr hohe Drehzahlen zur Erzeugung ausreichender Plastifizierungsleistung und zudem
eine höhere Start-Stop-Dynamik der Spindel.
Angekoppelt an die Grundmaschine RAS sollen mit dem zweiten Hauptmodul insbesondere
durch Reibextrudieren hergestellte Stäbe mit Durchmessern unter 10mm verarbeitet
werden. Dabei sind die wechselwirkungskennzeichnenden Versuchsverlaufsgrößen
Axialposition, Axialkraft bis 5kN, Drehzahl bis 10.000RPM und höher, aufzubringende
Drehmomente bis 25Nm sowie resultierende Kontaktflächentemperaturen zur
nachfolgenden Prozessverlaufsuntersuchung im Zeitverlauf zu erfassen, zu speichern und
formatiert zur Verfügung zu stellen, u.U. auch in einer Cloudlösung einem definierten
Nutzerkreis zur Verfügung zu halten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die RAS ist Bestandteil des Maschinenparks von Hereon. An ihr werden verschiedene Rührreibbasierende Prozesse neu entwickelt und angewandt:
- Friction Surfacing: Rührreibauftragsschweißen, Erzeugen von Layer gleicher und verschiedener Materialien bis hin zu vielfachen Schichten
- HFDB: Verbinden von ungleichen übereinandergeschichteten Fügepartnern durch rührreibbasierende Technologie
- Friction Extrusion: Erzeugen von Drähten, Stangen oder Profilen aus Materialien, die klassisch nicht dafür geeignet sind
Besagte Maschine (RAS) stellt in ihrer Art ein Einzelstück dar, die es so nicht noch einmal gibt. Die Rechte für den Quellcode der Maschinensoftware liegt bei HLR.
Bei allen stattgefundenen Entwicklungen und Erweiterungen an dieser Maschine wurde durch HLR die CE-Konformität hergestellt, laufend neu bewertet und bescheinigt. Da die Erweiterung durch dieses Modul an bestehende Hard- und Software anknüpft und auch deren Quellcodes, muss die Umsetzung durch HLR erfolgen.
Gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG über Maschinen und Anlagen (MSR), auswechselbaren Ausrüstungen und unvollständigen Maschinen (Maschinen- und Anlagenteilen) hat der Betreiber (Hereon) dieser Maschinen und Anlagen zur jeder Zeit die Konformität nach MSR sicherzustellen. (siehe auch Betriebssicherheitsverordnung) Werden diese Maschinen und Anlagen durch Wartung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung geändert, ist die Konformität erneut zu prüfen und zu bewerten, welches ein umfangreiches Konformitätsprüfungsverfahren nach sich zieht. Auf dieses Verfahren kann nur vom ursprünglichen Verfasser der Konformitätserklärung verzichtet werden, so ihm der Umfang der eventuellen Änderung etc. bekannt sind. Werden besagte Arbeiten durch Andere durchgeführt, ist dieses Verfahren erneut anzuwenden, welches wiederum Folgekosten erwarten lässt. Deshalb wird zur nachhaltigen Sicherstellung der Systemsicherheit und der wesentlichen Verringerung von kostensensiblen Risikopotenzialen (Maschinenausfall, Fehlfunktionen, Kompatibilitätsprobleme, höherer Umstellungsaufwand, Folgekosten) die Beauftragung des Herstellers dieser komplexen Maschine als technisch erforderlich und wirtschaftlich optimal bewertet.
Gemäß den obengenannten Ausführungen greift hier der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV (Exklusivität aus technischen Gründen).
Der Beschaffungsbedarf kann allein von dem Unternehmen H. Loitz - Robotik Dipl.-Wi.-Ing. & SFI Henry Loitz erbracht werden. Es handelt sich um die Erweiterung der vorhandenen RAS Anlage. Die Sicherstellung der fachlichen richtig durchgeführten Erweiterung, kann nur durch den Hersteller der Anlage sichergestellt werden. Da nur dieser die Schnittstellen, Anschlüsse und Quellcodes zu der Anlage kennt.
Da ein anderes Unternehmen nicht über das nötige Fachwissen der Anlage und deren Anschlüsse und Quellcodes verfügt. Auch muss das vorhandene CE Kennzeichen der gesamten Anlage erhalten bleiben.
Wenn ein anderes Unternehmen die Erweiterung durchführt und dabei die Maschine irreparabel beschädigt würde der Hersteller die Reparatur verweigern und damit müsste Hereon die Maschine neu kaufen. Dieses Risiko ist nicht im Verhältnis zu setzen mit dem prinzip einer sparsamen Haushaltsführung und birgt für das Hereon eines erheblichen Risikos eines erheblichen Mehraufwandes.
Auch die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV sind erfüllt. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht nicht. Die Leistung ist in der benötigten Form gerade Grundlage des Forschungsprojektes. Auch von einer künstlichen Einschränkung kann bei der Bestimmung des Beschaffungsbedarfs nach den obigen Ausführungen keine Rede ein.
Aus diesen genannten Gründen kann nur das Unternehmen H. Loitz - Robotik Dipl.-Wi.-Ing. & SFI Henry Loitz beauftragt werden.
Aufgrund der begrentzten Zeichenanzahl konnte die Begründung nicht vollständig veröffentlicht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe H. Loitz - Robotik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYYJ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.