Rahmenvereinbarung für Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen.
Die GMSH bewirtschaftet 560 Liegenschaften, die in vier regionale Objektbetreuungsbereiche (OBB) Nord, Kiel, West und Süd-Ost aufgeteilt sind.
Für die bewirtschafteten Liegenschaften wird eine Rahmenvereinbarung für Wartung und Inspektion von circa 80 Brandmeldeanlagen, in neun Losen vergeben.
Los 1: Esser by Honeywell - Nord, Kiel umfasst circa 23 Brandmeldeanlagen.
Los 2: Esser by Honeywell - West, Südost umfasst circa 13 Brandmeldeanlagen.
Los 3: Notifier by Honeywell umfasst circa 17 Brandmeldeanlagen.
Los 4: Detectomat umfasst circa 4 Brandmeldeanlagen.
Los 5: eff eff umfasst circa 3 Brandmeldeanlagen.
Los 6: GE Interlogix umfasst circa 5 Brandmeldeanlagen.
Los 7: Hekatron umfasst circa 5 Brandmeldeanlagen.
Los 8: Hertek umfasst circa 5 Brandmeldeanlagen.
Los 9: Zettler umfasst circa 5 Brandmeldeanlagen.
Bei den o.a. circa Angaben handelt es sich um die derzeit bewirtschafteten Liegenschaften er GMSH.
Nord, Kiel: Brandmeldeanlagen der Firma Esser by Honeywell.
Kiel, Schleswig, Plön, Husum, Eckernförde
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von maximal 30 Brandmeldeanlagen der Firma Esser by Honeywell in der Region Nord und Kiel.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 30 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Südost/West: Brandmeldeanlagen der Firma Esser by Honeywell.
Rendsburg, Neumünster, Glückstadt, Ahrensburg, Lübeck, Malente, Neustadt, Oldenburg, Eutin
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von maximal 18 Brandmeldeanlagen der Firma Esser by Honeywell in der Region West und Südost.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 18 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Brandmeldeanlagen der Firma Notifier by Honeywell.
Bad Segeberg, Kiel, Schleswig, Husum, Westerhever, Neumünster, Rendsburg, Itzehoe, Lübeck, Malente, Kabelhorst, Eutin
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von maximal 23 Brandmeldeanlagen der Firma Notifier by Honeywell.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 23 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Brandmeldeanlagen der Firma Detectomat.
Bad Segeberg, Boostedt, Lübeck
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von maximal 5 Brandmeldeanlagen der Firma Detectomat.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 5 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Brandmeldeanlagen der Firma eff eff.
Kiel, Schwarzenbek, Ratzeburg
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von maximal 4 Brandmeldeanlagen der Firma eff eff.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 4 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Brandmeldeanlagen der Firma GE Interlogix.
Schleswig, Itzehoe, Eckernförde, Kiel, Rendsburg
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung maximal 4 Brandmeldeanlagen der Firma GE Interlogix.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 4 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Brandmeldeanlagen der Firma Hekatron.
Kiel, Itzehoe, Eutin
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von maximal 6 Brandmeldeanlagen der Firma Hekatron.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 6 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Brandmeldeanlagen der Firma Hertek.
Kiel, Boostedt
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von maximal 6 Brandmeldeanlagen der Firma Hertek.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 6 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Brandmeldeanlagen der Firma Zettler.
Flensburg, Husum, Kiel, Norderstedt
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von maximal 6 Brandmeldeanlagen der Firma Zettler.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. Höchstmenge von 6 Brandmeldeanlagen, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Brandmeldeanlagen) je Los, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
4. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (bezogen auf die Höchstmengen, Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Brandmeldeanlagen) je Los hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Einreichung der Zertifizierung nach DIN 14675.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-22-0254000-4122.3) bis spätestens 01. April 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
...
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
7. Ausgefülltes Preisblatt je Los.
9. Ausgefülltes LV je Los.
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
10. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]