PD AFB Eutin Neubau Aula- und Schulungsgebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
PD AFB Eutin Neubau Aula- und Schulungsgebäude
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 der Technischen Ausrüstung für die Anl.-Gr. 1 bis 6 und 8, LPH 1-8
Eutin
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, ein Aula- und Schulungsgebäude mit integrierter Bibliothek auf dem
Gelände der Polizeidirektion, Hubertushöhe in Eutin zu errichten.
Die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein ist die zentrale
Stelle für die Aus- und Fortbildung der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Mit dem Bau eines modernen Aula- und Schulungsgebäudes soll diese Bildungseinrichtung durch ein offenes
und multifunktionales Lernumfeld zukunftsorientiert gestärkt werden.
Im Kontext mit einem neuen Wirtschaftsgebäude (mit Mensa und Cafeteria) soll ein Aula- und
Schulungsgebäude/Campus als zentraler Lernort der Landespolizei entstehen.
Neben Funktionalität als offener Lehr- und Lernort ist Multifunktionalität zu gewährleisten, um auch den
zukünftigen Herausforderungen an Lernorte gerecht werden zu können.
Mit der integrierten Bibliothek wird das Ziel verfolgt, die analoge und die digitale Medienwelt zusammen
zu führen. Digitale Medien und E-Learning Angebote sollen in Kombination mit dem Buch- und
Zeitschriftenbestand der Bibliothek in ansprechender Atmosphäre bereitgestellt werden. Mittels
intelligenter Raumaufteilung und einer umfangreichen technischen Ausstattung sollen multifunktionale
Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden, so dass sich die Bibliothek zu einem zentralen Lernort für Aus- und Fortzubildende entwickelt. Ausbildungsgruppen, Lerngruppen oder einzelne Besucher sollen eine für sie
passende Ausstattung vorfinden sowie auch eigene IT nutzen können (BYOD). Als Open Library konzipiert
wird das Freizeitangebot für die Aus- und Fortzubildenden erweitert und bessere Voraussetzungen für
ein lebenslanges Lernen geschaffen.
Im Publikumsbereich der Bibliothek müssen Lüftung und Klima gemäß der geltenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten an die Bedürfnisse der Nutzer und der Mitarbeiter angepasst werden; sie sollten möglichst stabil und gleichmäßig sein. An Nutzerplätzen im Archiv und für die Arbeit mit schützenswerten Medien in der Bibliothek müssen Klimastabilität und der Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung sichergestellt sein.
Zum Schutz von Medien vor Schäden durch Mikroorganismen, Luftschadstoffe, chemische Abbauprozesse und mechanische Belastungen sind Luftqualität und Klima in Magazinen fortgesetzt zu kontrollieren.
Magazine sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmäßiges Klima technische Maßnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Die tägliche Schwankung der Temperatur sollte den Wert von ± 1 K, die tägliche Schwankung der relativen Luftfeuchte den Wert von ± 3 % nicht überschreiten. Ein regelmäßiger Luftaustausch ist sicherzustellen.
Die Temperatur in Magazinen für Archive und für schützenswerte Medien in Bibliotheken sollte 21° C nicht überschreiten. Die relative Luftfeuchte muss unter einem Wert gehalten werden, an dem Schimmel aktiviert wird.
Räume zur dauerhaften Aufbewahrung von Medien sollten so belüftet sein, dass sich in ihnen ein gleichmäßiges Raumklima einstellt und insbesondere Bereiche mit erhöhter Luftfeuchte vermieden werden.
Die genaue Beschreibung zu den einzelnen Kostengruppen entnehmen Sie der Anlage "Spezifische Anforderungen nach Kostengruppen", die mit den Vergabeunterlagen unter: http://e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ zur Verfügung gestellt wird.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PD AFB Eutin Neubau Aula- und Schulungsgebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 02.01.2021 angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolgeaufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de