Sanierung der Schwimmhalle Kiel-Schilksee im Olympiazentrum; Beton- und Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: IV.L.900.22
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Schwimmhalle Kiel-Schilksee im Olympiazentrum; Beton- und Schadstoffsanierung
Sanierung der Schwimmhalle Kiel-Schilksee im Olympiazentrum; Beton- und Schadstoffsanierung
Schwimmhalle Schilksee
Drachenbahn 18 / Soling 20
24159 Kiel
Seit den Olympischen Segelwettbewerben 1972, zu denen sie errichtet wurde, ist die Schwimmhalle fast 50 Jahre – nahezu ohne Unterbrechung im Betrieb. Sie ist damit dringend sanierungssbedürftig.
Dies betrifft folgende Bauteile:
• Stahlbeton
• Schadstoffe
• Badewasseraufbereitung
• Lüftungsanlagen
• Heizungsanlagen
• Sanitäranlagen
• Elektro- u. Beleuchtungsanlagen
• Tlw. Verbesserung der Wärmedämmung/Dichtigkeit
Durch Einsatz moderner Technologien kann für die Schwimmhalle Schilksee ein Effizienzhausniveau erreicht werden, so dass ganz erhebliche Endenergie- und CO2- Einsparungen erreicht werden können, die im Rahmen des energetischen Quartieres
nach KfW 432 "Olympiazentrum Energiequartier" bereits prognostiziert wurden.
Die Sanierung startet mit der Entkernung von sämtlichem Ausbau und der Betonsanierung sowie der Schadstoffsanierung. Dann erfolgt der Neuausbau des Baukörpers, wobei es geringe Raumveränderungen gibt, die Grundstruktur aber erhalten bleibt. Die
Barrierefreiheit intern und extern u.a. durch einen Aufzug sowie entsprechende WCAnlagen. Die Geschlechtergerechtigkeit wird hergestellt.
Gestalt und Anmutung des anerkannten Werkes der Baukunst bleiben dabei weitestgehend erhalten u.a. auch weil Dach, Fassaden und Terrasse um das Jahr 2000 bereits energetisch und substantiell saniert wurden.Seit 2012 hat es aufgrund offensichtlicher
Schädigungen diverse gutachterliche Untersuchungen zur Schwimmhalle gegeben. Diese zeigten die substantiellen Mängel auf und wie und mit welchem Aufwand diese würden behandelt werden können. Dem Betreiber, der städtischen Bäderbetrieb war klar, dass
mit der Instandsetzung auch eine gewisse Neuordnung und Modernisierung einhergehen muss, um den veränderten Ansprüchen der Gäste, anderen öffentlichrechtlichen Vorgaben und der Bedeutung des Olympiazentrums als Ort internationalen Sports und Zentrum des Tourismus gerecht zu werden. Nicht zuletzt hat sich die LH Kiel als Klimaschutzstadt und im erklärten Klimanotstand zu besonderen Effizienzbemühungen verpflichtet. Das Schwimmbad soll im Restaurierungsprinzip, d.h. im wesentlichen unter Erhalt von Struktur und Aufbau des
anerkannten Werkes der Baukultur saniert, aber attraktiv und barrierefrei werden. Demontage-, Abbruch- und substanzsichernde Maßnahmen erfolgen als Erstes ab Herbst 2022. Dann beginnt der Neuausbau Mitte 2023.
Hinsichtlich der Sanierung der Dichtigkeit der Becken wird eine Edelstahlkonstruktion vorgesehen.
Hauptdaten der geplanten Ausschreibung Betoninstandsetzungsarbeiten:
Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung Abbruchmaterial
Fliesen inkl. Estrich 2119 m²
Flächiger Betonabtrag, HDW strahlen 1438,25 m²
Abbruch Beton 83,34 m³
Abbruch Umlaufrinne 82 m
Betoninstandsetzung
Schadstellen instandsetzen bis 0,05m2 650 Stück
Schadstellen instandsetzen bis 0,25m2 300 Stück
Schadstellen instandsetzen bis 0,50m2 135 Stück
Schadstellen instandsetzen bis 1,0m² 122 Stück
Flächiger Auftrag Spritzmörtel 1438,25 m²
Kraftschlüssige Rissinstandsetzung 80 m
nach Erfordernis korrodierte Bewehrung ergänzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Präqualifikation
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: NN
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]