Sanierung der Schwimmhalle Kiel-Schilksee im Olympiazentrum; Beton- und Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: IV.L.900.22

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.dtvp.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.dtvp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung der Schwimmhalle Kiel-Schilksee im Olympiazentrum; Beton- und Schadstoffsanierung

Referenznummer der Bekanntmachung: IV.L.900.22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262330 Betonreparaturarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sanierung der Schwimmhalle Kiel-Schilksee im Olympiazentrum; Beton- und Schadstoffsanierung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Schwimmhalle Schilksee

Drachenbahn 18 / Soling 20

24159 Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit den Olympischen Segelwettbewerben 1972, zu denen sie errichtet wurde, ist die Schwimmhalle fast 50 Jahre – nahezu ohne Unterbrechung im Betrieb. Sie ist damit dringend sanierungssbedürftig.

Dies betrifft folgende Bauteile:

• Stahlbeton

• Schadstoffe

• Badewasseraufbereitung

• Lüftungsanlagen

• Heizungsanlagen

• Sanitäranlagen

• Elektro- u. Beleuchtungsanlagen

• Tlw. Verbesserung der Wärmedämmung/Dichtigkeit

Durch Einsatz moderner Technologien kann für die Schwimmhalle Schilksee ein Effizienzhausniveau erreicht werden, so dass ganz erhebliche Endenergie- und CO2- Einsparungen erreicht werden können, die im Rahmen des energetischen Quartieres

nach KfW 432 "Olympiazentrum Energiequartier" bereits prognostiziert wurden.

Die Sanierung startet mit der Entkernung von sämtlichem Ausbau und der Betonsanierung sowie der Schadstoffsanierung. Dann erfolgt der Neuausbau des Baukörpers, wobei es geringe Raumveränderungen gibt, die Grundstruktur aber erhalten bleibt. Die

Barrierefreiheit intern und extern u.a. durch einen Aufzug sowie entsprechende WCAnlagen. Die Geschlechtergerechtigkeit wird hergestellt.

Gestalt und Anmutung des anerkannten Werkes der Baukunst bleiben dabei weitestgehend erhalten u.a. auch weil Dach, Fassaden und Terrasse um das Jahr 2000 bereits energetisch und substantiell saniert wurden.Seit 2012 hat es aufgrund offensichtlicher

Schädigungen diverse gutachterliche Untersuchungen zur Schwimmhalle gegeben. Diese zeigten die substantiellen Mängel auf und wie und mit welchem Aufwand diese würden behandelt werden können. Dem Betreiber, der städtischen Bäderbetrieb war klar, dass

mit der Instandsetzung auch eine gewisse Neuordnung und Modernisierung einhergehen muss, um den veränderten Ansprüchen der Gäste, anderen öffentlichrechtlichen Vorgaben und der Bedeutung des Olympiazentrums als Ort internationalen Sports und Zentrum des Tourismus gerecht zu werden. Nicht zuletzt hat sich die LH Kiel als Klimaschutzstadt und im erklärten Klimanotstand zu besonderen Effizienzbemühungen verpflichtet. Das Schwimmbad soll im Restaurierungsprinzip, d.h. im wesentlichen unter Erhalt von Struktur und Aufbau des

anerkannten Werkes der Baukultur saniert, aber attraktiv und barrierefrei werden. Demontage-, Abbruch- und substanzsichernde Maßnahmen erfolgen als Erstes ab Herbst 2022. Dann beginnt der Neuausbau Mitte 2023.

Hinsichtlich der Sanierung der Dichtigkeit der Becken wird eine Edelstahlkonstruktion vorgesehen.

Hauptdaten der geplanten Ausschreibung Betoninstandsetzungsarbeiten:

Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung Abbruchmaterial

Fliesen inkl. Estrich 2119 m²

Flächiger Betonabtrag, HDW strahlen 1438,25 m²

Abbruch Beton 83,34 m³

Abbruch Umlaufrinne 82 m

Betoninstandsetzung

Schadstellen instandsetzen bis 0,05m2 650 Stück

Schadstellen instandsetzen bis 0,25m2 300 Stück

Schadstellen instandsetzen bis 0,50m2 135 Stück

Schadstellen instandsetzen bis 1,0m² 122 Stück

Flächiger Auftrag Spritzmörtel 1438,25 m²

Kraftschlüssige Rissinstandsetzung 80 m

nach Erfordernis korrodierte Bewehrung ergänzen

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/10/2022
Ende: 30/04/2023
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
30/06/2022

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis der Präqualifikation

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
30/06/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.

Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: NN
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB

bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach

§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2022

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