Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke, Straßen- und Verkehrsplanung und Freianlagen LP 4 bis 9 - Erschließung Gewerbegeiet Löbau-West Referenznummer der Bekanntmachung: Wobau 12/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löbau
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02708
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wobauloebau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke, Straßen- und Verkehrsplanung und Freianlagen LP 4 bis 9 - Erschließung Gewerbegeiet Löbau-West
Die Wobau beabsichtigt die Erschließung eines Gewerbegebietes. Gegenstand dieser Vergabe im Zuge eine VgV-Verfahrens mit integriertem Wettbewerb in Anlehnung an die Richtlinien der RPW sind die Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke, Straßen- und Verkehrsplanung und Freianlagen - Leistungsphasen 4 bis 9
Löbau, DE
Planungsleistungen - Leistungsphasen 4 bis 9
Die Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau plant als Erschließungsträger den Neubau eines Gewerbegebietes im Westen der Stadt Löbau. Unter Einbeziehung der existierenden Weststraße verbindet die geplante Erschließungsstraße die B6 mit der K8683. Ein Kreisverkehr erlaubt die Erschließung weiterer Gewerbeflächen und das Wenden innerhalb des Gewerbegebietes. Das geplante Gewerbegebiet befindet sich unmittelbar neben der B178 und ist über die genannten Straßen auf kurzem Weg angebunden.
In der geplanten Verkehrsanlage befinden sich weitere Infrastrukturelemente zur Erschließung der Flächen. Dies umfasst:
- Regenwasserkanal
- Schmutzwasserkanal
- Trinkwasser
- Gas
- Strom
- Telekommunikation
Für das Vorhaben existiert ein Bebauungsplan.
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u.a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Anlage A zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u.a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Anlage A zu entnehmen.
Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u.a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Anlage B zu entnehmen.
keine
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 65 SächsBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
siehe Anlage B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]