Fachplanerleistungen in 3 Losen ( Tragwerk, HLS, Energieberatung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-110-2300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langballig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanerleistungen in 3 Losen ( Tragwerk, HLS, Energieberatung)
Die Gemeinde Dollerup beabsichtigt in 2022 mit dem Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Freiwilligen Feuerwehren Terkelstoft und Dollerup an einem neuen Standort an der Grabstraße in Dollerup zu beginnen. Das bisher unbebaute Grundstück liegt als Eckgrundstück an der B199.
Tragwerksplanung inkl. Wärmeschutz und Brandschutz
24989 Dollerup
Fachplanung für Tragwerksplanung (Statik, Wärmeschutz- und Brandschutznachweis); LHP 2 – 6. Die anrechenbaren Kosten betragen für die KG 300: 849.271 € und für die KG 400: 98.000 €.
Fachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär
24989 Dollerup
Fachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär; LHP 2-9. Die anrechenbaren Kosten betragen für die KG 300: 849.271 € und für die KG 400: 98.000 €.
KfW-Energieberatung für Förderantrag BEG-Mittel
24989 Dollerup
KfW-Energieberatung für Förderantrag BEG-Mittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung (HLS)
Ort: Kropp
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de