Auftragserweiterung Vermessung Reaktivierung Wrist - Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 0109

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auftragserweiterung Vermessung Reaktivierung Wrist - Kellinghusen

Referenznummer der Bekanntmachung: 0109
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist - Kellinghusen Lph. 3 und 4

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Streckenabschnitt Wrist – Kellinghusen ist Teil der früheren Eisenbahnstrecke von Wrist nach Itzehoe. Der Personenverkehr wurde 1975 eingestellt, der letzte Güterverkehr 1995. Der Bahnkörper der Trasse ist durchgehend vorhanden, der Oberbau der Strecke ist jedoch größtenteils bis auf Höhe des Erdplanums ausgebaut, lediglich im Bereich der EÜ über die Mühlenbek und im BÜ Marienstraße sind noch Gleisreste mit Bettung vorhanden.

Die Strecke 1221 Wrist – Kellinghusen soll nun reaktiviert und für den Eisenbahnbetrieb mit elektrisch betriebenen Zügen ausgerüstet werden. In Kellinghusen soll ein neuer Haltepunkt erstellt werden. Die Streckenreaktivierung beginnt bei km 52,507 (Bahnhof Wrist) und endet im ehemaligen Bahnhof Kellinghusen km 55,256 (Gleisende hinter Prellbock).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2021
Ende: 30/06/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 100-264723

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 0016
Bezeichnung des Auftrags:

Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist - Kellinghusen Lph. 3 und4

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
01/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Durchsicht der Unterlagen der Vorplanung hat ergeben, dass die Vermessung aus Lph. 2 nicht ausreichend ist. Grund dafür ist die Methode: die Vermessung wurde als Inselvermessung durchgeführt, bei der die interessanten Bereiche einzeln und unabhängig voneinander aufgenommen wurden. Da diese Punkte nicht aufeinander referenziert worden sind ist eine Freigabe der Trassierung auf Basis dieser Vermessung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nicht zu erwarten. Für eine aktualisierte Vermessung, die den aktuellen Vorgaben der DB Netz entspricht, wird ein in der Vergabe optional abgefragtes Angebot nun beauftragt. Die Beauftragung der Option ist nicht Bestandteil dieses Vergabevermerks. Sie ist durch die Vergabe des Auftrags „Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist – Kellinghusen: Planungsleistungen Lph 3-4“ abgedeckt.

Zusätzlich zu diesem Angebot der Neuvermessung ist eine Verdichtung der Messpunkte im Be-reich Eisenbahnüberführung (EÜ) Stör und eine Wasserstandspeilung notwendig. Diese sind notwendig geworden, da die Bestandsunterlagen der im Jahr 2003 abgerissenen Brücke nicht ausreichend detailliert sind und im Bereich der zukünftigen EÜ Stör mit ausgesprochen hoher Präzision vorgegangen werden muss.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/05/2021
Ende: 30/06/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Das Ziel ist eine Verdichtung der Messpunkte rund um die EÜ Stör und eine Wasserstandspeilung der Stör im Bereich der EÜ Stör, welche die Planung des Brückenbauwerks für die Lph. 3 – 4 erlaubt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Eine erneute Ausschreibung der o.g. Leistungen ist nicht zielführend. Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, diese Leistungen von jemand anderem als der Firma, die mit der Vermessung des Bestandes der 1221 beauftragt ist, durchführen zu lassen. Zum einen kann es auf der technischen Seite dazu kommen, dass die Messpunkte der zwei parallel arbeitenden Auftragnehmerinnen nicht zueinander passen, zum anderen ist davon auszugehen, dass die Kosten für einen so gearteten Auftrag hoch sein werden, da der Grundaufwand (Aufsetzen eines Projekts, Abstimmung mit der DB Netz, Anreise, etc.) der für die Verdichtung der Messpunkte und Peilung der Stör bestellten Vermesserin zusätzlich anfällt und bezahlt werden muss.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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