Auftragserweiterung Vermessung Reaktivierung Wrist - Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 0109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragserweiterung Vermessung Reaktivierung Wrist - Kellinghusen
Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist - Kellinghusen Lph. 3 und 4
Der Streckenabschnitt Wrist – Kellinghusen ist Teil der früheren Eisenbahnstrecke von Wrist nach Itzehoe. Der Personenverkehr wurde 1975 eingestellt, der letzte Güterverkehr 1995. Der Bahnkörper der Trasse ist durchgehend vorhanden, der Oberbau der Strecke ist jedoch größtenteils bis auf Höhe des Erdplanums ausgebaut, lediglich im Bereich der EÜ über die Mühlenbek und im BÜ Marienstraße sind noch Gleisreste mit Bettung vorhanden.
Die Strecke 1221 Wrist – Kellinghusen soll nun reaktiviert und für den Eisenbahnbetrieb mit elektrisch betriebenen Zügen ausgerüstet werden. In Kellinghusen soll ein neuer Haltepunkt erstellt werden. Die Streckenreaktivierung beginnt bei km 52,507 (Bahnhof Wrist) und endet im ehemaligen Bahnhof Kellinghusen km 55,256 (Gleisende hinter Prellbock).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist - Kellinghusen Lph. 3 und4
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Durchsicht der Unterlagen der Vorplanung hat ergeben, dass die Vermessung aus Lph. 2 nicht ausreichend ist. Grund dafür ist die Methode: die Vermessung wurde als Inselvermessung durchgeführt, bei der die interessanten Bereiche einzeln und unabhängig voneinander aufgenommen wurden. Da diese Punkte nicht aufeinander referenziert worden sind ist eine Freigabe der Trassierung auf Basis dieser Vermessung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nicht zu erwarten. Für eine aktualisierte Vermessung, die den aktuellen Vorgaben der DB Netz entspricht, wird ein in der Vergabe optional abgefragtes Angebot nun beauftragt. Die Beauftragung der Option ist nicht Bestandteil dieses Vergabevermerks. Sie ist durch die Vergabe des Auftrags „Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist – Kellinghusen: Planungsleistungen Lph 3-4“ abgedeckt.
Zusätzlich zu diesem Angebot der Neuvermessung ist eine Verdichtung der Messpunkte im Be-reich Eisenbahnüberführung (EÜ) Stör und eine Wasserstandspeilung notwendig. Diese sind notwendig geworden, da die Bestandsunterlagen der im Jahr 2003 abgerissenen Brücke nicht ausreichend detailliert sind und im Bereich der zukünftigen EÜ Stör mit ausgesprochen hoher Präzision vorgegangen werden muss.
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Das Ziel ist eine Verdichtung der Messpunkte rund um die EÜ Stör und eine Wasserstandspeilung der Stör im Bereich der EÜ Stör, welche die Planung des Brückenbauwerks für die Lph. 3 – 4 erlaubt.
Eine erneute Ausschreibung der o.g. Leistungen ist nicht zielführend. Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, diese Leistungen von jemand anderem als der Firma, die mit der Vermessung des Bestandes der 1221 beauftragt ist, durchführen zu lassen. Zum einen kann es auf der technischen Seite dazu kommen, dass die Messpunkte der zwei parallel arbeitenden Auftragnehmerinnen nicht zueinander passen, zum anderen ist davon auszugehen, dass die Kosten für einen so gearteten Auftrag hoch sein werden, da der Grundaufwand (Aufsetzen eines Projekts, Abstimmung mit der DB Netz, Anreise, etc.) der für die Verdichtung der Messpunkte und Peilung der Stör bestellten Vermesserin zusätzlich anfällt und bezahlt werden muss.