Nachtrag 03 „Erweiterung Brückenplanung Stör und Mühlenbek, Strecke 1221“ Referenznummer der Bekanntmachung: 0173
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Nachtrag 03 „Erweiterung Brückenplanung Stör und Mühlenbek, Strecke 1221“
Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist - Kellinghusen Lph. 3 und 4
Der Streckenabschnitt Wrist – Kellinghusen ist Teil der früheren Eisenbahnstrecke von Wrist nach Itzehoe. Der Personenverkehr wurde 1975 eingestellt, der letzte Güterverkehr 1995. Der Bahnkörper der Trasse ist durchgehend vorhanden, der Oberbau der Strecke ist jedoch größtenteils bis auf Höhe des Erdplanums ausgebaut, lediglich im Bereich der EÜ über die Mühlenbek und im BÜ Marienstraße sind noch Gleisreste mit Bettung vorhanden.
Die Strecke 1221 Wrist – Kellinghusen soll nun reaktiviert und für den Eisenbahnbetrieb mit elektrisch betriebenen Zügen ausgerüstet werden. In Kellinghusen soll ein neuer Haltepunkt erstellt werden. Die Streckenreaktivierung beginnt bei km 52,507 (Bahnhof Wrist) und endet im ehemaligen Bahnhof Kellinghusen km 55,256 (Gleisende hinter Prellbock).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist - Kellinghusen Lph. 3 und 4
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Streckenabschnitt Wrist – Kellinghusen ist Teil der früheren Eisenbahnstrecke von Wrist nach Itzehoe. Der Personenverkehr wurde 1975 eingestellt, der letzte Güterverkehr 1995. Der Bahnkörper der Trasse ist durchgehend vorhanden, der Oberbau der Strecke ist jedoch größtenteils bis auf Höhe des Erdplanums ausgebaut, lediglich im Bereich der EÜ über die Mühlenbek und im BÜ Marienstraße sind noch Gleisreste mit Bettung vorhanden.
Zurzeit plant die Firma HTG mit den Unterauftragnehmer GRASSL die Leistungsphasen (Lph.) 3 und 4, wobei GRASSL für den konstruktiven Ingenieurbau (hier Eisenbahnüberführungen (EÜ) Stör und Mühlenbek) zuständig ist.
Im Laufe der Planung, genauer in Diskussion mit dem für das Hochwasserschutzkonzept (HWSK) der Stadt Kellinghusen zuständigen Hydrologen Dr. Evertz von Wasser & Plan, ist aufgefallen, dass die EÜ Stör in der Vorplanung (VP) wahrscheinlich zu groß dimensioniert wurde und weitreichendes Optimierungspotential birgt. Dieses soll gehoben werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die baulichen Ausmaße der EÜ um geschätzte 25% verringert werden können. Die aus der VP hervorgegangene EÜ ist 9 m breit und 95 m lang (Fläche: 9 m * 95 m = 855 m²). Laut dem Ingenieurbüro GRASSL kann ein Kostensatz von 7.550 € pro Quadratmeter Brückenfläche veranschlagt werden. Somit kann die EÜ der VP auf 855 m² * 7.550 €/m² = 6.455.250 € geschätzt werden. Unter der Annahme, dass der Umfang der EÜ, und damit auch der Brückenfläche, als Resultat der Optimierung um 25% reduziert werden kann, würden sich die anrechenbaren Kosten der EÜ auf 0,75 * 6.455.250 € = 4.841.438 € reduziert lassen, was in Einsparpotential von 6.455.250 € - 4.841.438 € = 1.613.812 € bedeutet.
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Im Rahmen des VP wurde versucht eine Brückenvariante der EÜ Stör zu planen, welche zu dem damaligen Zeitpunkt die Zustimmung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) erhalten hatte. Da die Planungsgrundlagen zum damaligen Zeit-punkt nicht weitreichend genug waren (da es sich um eine VP gehandelt hat) wurden vom MELUND sehr große Sicherheitstoleranzen gefordert, welche zu der Planung eines sehr großen Bauwerks ge-führt haben und die Kosten des Projekts stark in die Höhe getrieben haben. Die weitere Planung hat gezeigt, dass evtl. von der Größe des Bauwerks abgewichen werden kann, was zu einer weniger aufwendigen EÜ Stör führen kann, was wiederum die Kosten der Reaktivierung stark reduzieren kann. Mit dem Vorgang wird jedoch stark von der VP abgewichen. Die Betrachtung der EÜ Stör muss auf VP-Niveau zurückgesetzt werden. Der Hydrologe Herr Evertz ist zu diesem Zweck schon in das Projekt eingebunden (siehe Anlage „211022_VeVeHydrologie.pdf“). Die genaue Aufstellung der notwendigen Leistungen kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden (siehe Anlage „211118_LB-ErweiterungBrückenplanung.pdf“).
Die Optimierung der EÜ Stör ist eng verbunden mit einer Reihe von Maß-nahmen, welche die Planung der Reaktivierung betreffen (Abstimmung mit dem HWSK der Stadt Kellinghusen, Einfluss der Brücke auf die Trassierung, Einfluss der Brücke auf die Planung der Bahnübergänge (BÜ) Haupt-straße und Vorbrügger Straße). Aus diesem Grund kann die Optimierung der EÜ Stör nur in Verbindung mit der Planungsleistung der Reaktivierung der Strecke Wrist – Kellinghusen betrachtet und bearbeitet werden, eine Loslösung der Optimierung von der übergeordneten Maßnahme ist nichtmöglich. Aus diesem Grund ist ein Auftragnehmerinnenwechsel aus techni-schen Gründen nicht möglich. Unabhängig davon würde er das Projekt im-mens verzögern, was wirtschaftlich nicht hinnehmbar ist.