Busreifen und -felgen Angebote Referenznummer der Bekanntmachung: R 3936/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sv-luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busreifen und -felgen Angebote
Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftomnibusreifen und -felgen (verschiedene Marken).
Stadtverkehr Lübeck GmbH Ratekauer Weg 1-7 23554 Lübeck
Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt im Stadtwerke Lübeck Konzern den öffentlichen Personennahverkehr in
Lübeck und der näheren Umgebung. In diesem Zusammenhang sucht der Stadtverkehr Lübeck einen Rahmenvertragspartner
für die Lieferung von Kraftomnibusreifen und -felgen (verschiedene Marken) sowie einer geringen Menge an Pkw-Reifen.
Des weiteren beinhaltet der Rahmenvertrag optional auch eine Pannenhilfe im Versorgungsgebiet der Stadtverkehr Lübeck
GmbH und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG).
Option auf Betreuung der Reifenwerkstatt / Reifendienst vor Ort
Projekt-Nr. des AG: R 3936/19
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Busreifen und -felgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
R 3936/19
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYR3RA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Kiel
Land: Deutschland