Angebotsphase Einführung eines elektromechanischen Schließsystems Referenznummer der Bekanntmachung: R 4414/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase Einführung eines elektromechanischen Schließsystems
Ablösung einer rein mechanischen Schließung durch ein elektromechanisches Schließsystem in verschiedenen Versorgungs- und Erzeugungsanlagen (auch Ex-Bereiche). Abbildung komplexer Schließberechtigungen unter Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und Nachweisführung aus IT-Sicherheit und ISMS Zertifizierung ISO 27001. Dynamisches einrichten und sperren von Schließmedien und Rechtevergabe.
23560 Lübeck
Die TraveNetz GmbH stellt für die Region Lübeck und das Umland als Infrastrukturdienstleister den Betrieb der Netze für Strom, Gas, Wasser und Wärme sicher. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 500 Mitarbeiter und gehört zusammen mit der Stadtwerke Lübeck Hol-ding GmbH, der Stadtwerke Lübeck GmbH und der Stadtverkehr Lübeck GmbH zu den größten Arbeitgebern Schleswig-Holsteins. Die TraveNetz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Lübeck GmbH und wird von dieser zu 74,9% gehalten. 25,1% der Anteile sind im Besitz der Schleswig-Holstein Netz AG (SHNG).
Das betreute Netzgebiet erstreckt sich dabei mit einer Länge von insgesamt 6560 km Rohr/Kabelnetz auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck und das Lübecker Umland. Den größten Anteil nimmt dabei das Stromnetz mit einer Länge von derzeit 4540 km ein, gefolgt von unserem Gasnetz mit einer Länge von 1142 km. Hinzu kommen die im Auftrag der Stadtwerke Lübeck betreuten Wassernetze mit einer Länge von 743 km und das Fernwärmenetz mit 135 km.
Aktuell wird der Zugangang zu den versorgungs- und erzeugungstechnischen Anlagen und Netzen über ein rein mechanisches Schließsystem realisiert.
Zu den Anlagen und Netzen gehören unter anderem:
- Umspannwerke und Schaltanlagen
- Netzstationen und Kabelverzweigerschränke
- Gasübergabewerke und Gasdruckreglerstationen (Ex-Bereiche)
- Wasserwerke und Brunnen
- Blockheizkraftwerke und Heizwerke
Das vorhandene abgängige rein mechanisches Schließsystem kann die heutigen Anforderungen aus IT-Sicherheit und Managementsystemen ISMS ISO 27001 nicht erfüllen. Die fort-schreitende Geschäftsfeldentwicklung (Digitalisierung und Breitband) kann in der starren Schließhierarchie über die klassischen Versorgungsbereiche hinaus nicht mehr abgebildet werden. Die Anforderungen an dynamischer Zutrittsberechtigung für Dienstleistung- und Nachunternehmersteuerung kann nicht erfüllt werden.
Mit der Einführung eines elektromechanischen Schließsystems sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden:
1. Abbildung komplexer Schließberechtigungen in den technischen Anlagen der Unternehmensbereiche mittels eines elektromechanischen Schließsystems und Ablösung der rein mechanischen Schließung
2. Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und Nachweisführung aus IT-Sicherheit und ISMS Zertifizierung ISO 27001 hinsichtlich Zutrittsberechtigungen
3. Dynamisches einrichten und sperren von Schließmedien und Rechtevergabe auch mit Hinsicht auf Dienstleistung- und Nachunternehmersteuerung
Mengengerüst Stück
Doppelzylinder 3.500
Doppelzylinder in Ex-Ausführung 100
Halbzylinder (nur mechanisch) 10.000
Halbzylinder elektromech. in Ex-Ausführung 400
Nutzerschlüssel 500
Nutzerschlüssel in Ex-Ausführung 80
Bügelschlösser 300
Controller Master/Slave 2/65
Projekt-Nr. des AG: R 4414/21
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung eines elektromechanischen Schließsystems
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYR3R3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.