Neubau Kooperative Regionalleitstelle Harrislee - KKE 22.2 Tischlerarbeiten Fernmeldebetriebstische Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-20-1300
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harrislee
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24955
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leitstelle-nord.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kooperative Regionalleitstelle Harrislee - KKE 22.2 Tischlerarbeiten Fernmeldebetriebstische
Die Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, die
Stadt Flensburg und die Landespolizei unterhalten seit
2009 eine gemeinsame Leitstelle für Rettungsdienst,
Feuewehr und Polizei in Harrislee.
24955 Harrislee
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung
und Montage von Leitstellentischen mit integrierter
Zuluftführung (Raumluft) und Tischkühlgeräten
angeordnet in Tischgruppen.
Es handelt sich um Kommunikationsarbeitsplätze zur
Bestückung mit Flachbildschirmen, Telefonen, Computern
und sonstigen Geräten.
Gefordert ist ein stabiles Sitz-Steh-Tischsystem, das
den erhöhten Anforderungen eines 24/7-Betriebes und
einer hohen Gewichtsbelastung gerecht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Raum: 118.
Bieter sind aufgrund der aktuellen Pandemie von der Öffnung ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446308920 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach derInformation der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de