Fliesenarbeiten (21E00172 - 21740103 FA NF / Erweiterungsneubau Husum) Referenznummer der Bekanntmachung: 21E00172 - 21740103
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesenarbeiten (21E00172 - 21740103 FA NF / Erweiterungsneubau Husum)
Errichtung eines 4-geschossigen Verwaltungsgebäudes ohne Unterkellerung mit Tiefgründung, hier: Ausführung der Fliesenarbeiten
Finanzamt Nordfriesland
Erweiterungsneubau: Nebenstelle Husum
Herzog-Adolf-Straße 18d
25813 Husum
Lieferung und Verarbeitung von Fliesenarbeiten
Kernmengen:
-Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa KG:353
Rutschgr.R10 20/20cm D 8,2 mm 107,866 m2
- Bekleidung Wand trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa KG:345
30/60cm D 10 mm 385,132 m2
- Bekleidung Duschtasse in Wannenträger trockengepresste KG:345
Fliesen/Platten Gr.BIa 30/60cm D 10 mm
Spiegel Kristallspiegel für Flieseneinbau rechteckig H 100 cm 9 Stück
- Spiegel Kristallspiegel für Flieseneinbau rechteckig H 90 cm B KG:412
60 cm D 6 mm 5 Stück
- Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa KG:353
Rutschgr.R10 15/60cm D 10 mm 112,891 m2
- Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa KG:353
Rutschgr.R10 30/60cm D 10 mm 248,299 m2
- Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa KG:353
Rutschgr.R10 60/60cm D 10 mm Dünnbett 451,563 m2
- Stufenbelag Tritt- Setzstufe trockengepresste Fliesen/Platten KG:353
Gr.BIa Rutschgr.R10 30/60cm D 10 mm 176,7 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesenarbeiten (21E00172 - 21740103 FA NF / Erweiterungsneubau Husum)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht.
Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]