Lösung für die elektronische Spracherkennung und Sprachsteuerung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.seenlandklinikum.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lösung für die elektronische Spracherkennung und Sprachsteuerung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48314000 Spracherkennungssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung einer elektronischen Spracherkennung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Hoyerswerda

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Spracherkennung in das in der Lausitzer Seenlandklinikum GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS) ORBIS der Firma Dedalus. Mit der Umsetzung werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:

- Abbildung der Anforderungen an eine elektronische Spracherkennung unter Berücksichtigung der Anforderungen des KHZG FTB3

- Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche und rechtssichere digitale ärztliche Dokumentation

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Lausitzer Seenlandklinikum GmbH plant die Beschaffung einer ins KIS integrierten elektronischen Spracherkennungslösung. Im KIS werden Daten zur Dokumentationen von Behandlungen und Untersuchungen je Fall erfasst. Durch den Einsatz der Spracherkennung soll eine ergonomische Möglichkeit geboten werden, diese Dokumentation schneller zu erledigen und Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Der Geschwindigkeitsvorteil wird erreicht, indem das gesprochene Wort direkt am Cursor in das betreffende Feld übertragen wird. Ferner wird durch die Navigation mittels Sprachbefehlen innerhalb des KIS die Anforderung des KHZG FTB 3 erfüllt.

Das im Klinikum implementierte KIS ist gegen die Anbindung und Nutzung einer herstellerfremden Spracherkennung seitens des KIS-Anbieters geschützt, so dass nur das zu beschaffende System die geforderten Funktionalitäten vollumfänglich unterstützt.

Neben der Anbindungsproblematik von 3rd-Party-Spracherkennungslösungen, sieht der Auftraggeber im Einsatz von herstellerfremden Produkten zudem folgende Risiken:

- Eine Spracherkennung am Cursor ist nicht möglich. Ein sich ggf. öffnendes Diktierfenster zur manuellen Übernahme des spracherkannten Textes ist nicht ergonomisch.

- Die nicht nutzbare Navigation mittels Sprachbefehlen wiederspricht dem FTB 3-Musskriterium „Förderfähige Vorhaben zur automatisierten und spracherkennungsbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen müssen:

[…] es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten (Gestenerkennung, Sprachsteuerung, Touchbedienung etc.) durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen zu navigieren.[…].

s. a. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenhauszukunftsfonds/20210503Foerderrichtlinie_V03.pdf, Seite 22, Abrufdatum 2.03.2022

Es wurde geprüft, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/03/2022

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