Mobile Aktenvernichtung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Aktenvernichtung
Gegenstand dieser Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Aktenvernichtung gemäß DIN 66399 bei den von Dataport genutzten Dienstgebäuden und in den Niederlassungen Altenholz, Falckensteiner Straße , Flintbek, Moorsee und Fraunhoferstraße (Los 1), Hamburg (Los 2), Lüneburg (Los 3), Rostock (Los 4), Bremen (Los 5), Halle (Los 6) Magdeburg (Los 7) und Potsdam (Los 8)
Aktenvernichtung Altenholz und Kieler Raum
vor Ort der Dataport Standorte in Altenholz, Flintbek, Moorsee, Friedrichsort
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.06.2022 und endet vorerst am 31.05.2024, plus der Option auf 1+1 Jahr Verlängerung durch den Auftraggeber. Wird die jeweilige Option nicht gezogen, informiert der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der ersten 2 Jahre und dem Ablauf des dann dritten Vertragsjahres den Auftragnehmer schriftlich darüber. Andernfalls läuft der Rahmenvertrag dann jeweils 1 Jahr weiter. Nach Ablauf der gesamten Laufzeit (2+1+1 Jahre) endet der Vertrag automatisch.
Aktenvernichtung Hamburg
Hamburg
vor Ort der Dataport Standorte in Hamburg
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.06.2022 und endet vorerst am 31.05.2024, plus der Option auf 1+1 Jahr Verlängerung durch den Auftraggeber. Wird die jeweilige Option nicht gezogen, informiert der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der ersten 2 Jahre und dem Ablauf des dann dritten Vertragsjahres den Auftragnehmer schriftlich darüber. Andernfalls läuft der Rahmenvertrag dann jeweils 1 Jahr weiter. Nach Ablauf der gesamten Laufzeit (2+1+1 Jahre) endet der Vertrag automatisch.
Aktenvernichtung Lüneburg
Lüneburg
vor Ort des Dataport Standortes Lüneburg
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.06.2022 und endet vorerst am 31.05.2024, plus der Option auf 1+1 Jahr Verlängerung durch den Auftraggeber. Wird die jeweilige Option nicht gezogen, informiert der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der ersten 2 Jahre und dem Ablauf des dann dritten Vertragsjahres den Auftragnehmer schriftlich darüber. Andernfalls läuft der Rahmenvertrag dann jeweils 1 Jahr weiter. Nach Ablauf der gesamten Laufzeit (2+1+1 Jahre) endet der Vertrag automatisch.
Aktenvernichtung Rostock
Rostock
Aktenvernichtung vor Ort am Dataport Standort Rostock
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.06.2022 und endet vorerst am 31.05.2024, plus der Option auf 1+1 Jahr Verlängerung durch den Auftraggeber. Wird die jeweilige Option nicht gezogen, informiert der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der ersten 2 Jahre und dem Ablauf des dann dritten Vertragsjahres den Auftragnehmer schriftlich darüber. Andernfalls läuft der Rahmenvertrag dann jeweils 1 Jahr weiter. Nach Ablauf der gesamten Laufzeit (2+1+1 Jahre) endet der Vertrag automatisch.
Aktenvernichtung Bremen
Bremen
Aktenvernichtung vor Ort an den Dataport Standorten Bremen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.06.2022 und endet vorerst am 31.05.2024, plus der Option auf 1+1 Jahr Verlängerung durch den Auftraggeber. Wird die jeweilige Option nicht gezogen, informiert der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der ersten 2 Jahre und dem Ablauf des dann dritten Vertragsjahres den Auftragnehmer schriftlich darüber. Andernfalls läuft der Rahmenvertrag dann jeweils 1 Jahr weiter. Nach Ablauf der gesamten Laufzeit (2+1+1 Jahre) endet der Vertrag automatisch.
Aktenvernichtung Halle/ Saale
Halle/ Saale
Aktenvernichtung vor Ort an dem Dataport Standort Halle/ Saale
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.06.2022 und endet vorerst am 31.05.2024, plus der Option auf 1+1 Jahr Verlängerung durch den Auftraggeber. Wird die jeweilige Option nicht gezogen, informiert der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der ersten 2 Jahre und dem Ablauf des dann dritten Vertragsjahres den Auftragnehmer schriftlich darüber. Andernfalls läuft der Rahmenvertrag dann jeweils 1 Jahr weiter. Nach Ablauf der gesamten Laufzeit (2+1+1 Jahre) endet der Vertrag automatisch.
Aktenvernichtung Magdeburg
Magdeburg
Aktenvernichtung vor Ort in den Dataport Standorten Magdeburg
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.06.2022 und endet vorerst am 31.05.2024, plus der Option auf 1+1 Jahr Verlängerung durch den Auftraggeber. Wird die jeweilige Option nicht gezogen, informiert der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der ersten 2 Jahre und dem Ablauf des dann dritten Vertragsjahres den Auftragnehmer schriftlich darüber. Andernfalls läuft der Rahmenvertrag dann jeweils 1 Jahr weiter. Nach Ablauf der gesamten Laufzeit (2+1+1 Jahre) endet der Vertrag automatisch.
Aktenvernichtung Potsdam
Potsdam
Aktenvernichtung vor Ort am Dataport Standort Potsdam
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 01.06.2022 und endet vorerst am 31.05.2024, plus der Option auf 1+1 Jahr Verlängerung durch den Auftraggeber. Wird die jeweilige Option nicht gezogen, informiert der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der ersten 2 Jahre und dem Ablauf des dann dritten Vertragsjahres den Auftragnehmer schriftlich darüber. Andernfalls läuft der Rahmenvertrag dann jeweils 1 Jahr weiter. Nach Ablauf der gesamten Laufzeit (2+1+1 Jahre) endet der Vertrag automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß §56 KrWG
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß §56 KrWG, Entsorgung gemäß DIN 66399
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Quartal I 2026
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.