Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsplatzhardware und Zubehör.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsplatzhardware und Zubehör.
Der IT-Verbund Stormarn stellt für seine Trägerinnen und Träger alle relevanten IT-Plattformen zur Verfügung. Dies umfasst neben der technischen Ausstattung der 2800 Arbeitsplätze und deren Vernetzung auch die Zentralkomponenten für Druck, Dateiablage, Email, Datenbanken, Terminalservices, Archivierung, Geodateninformation, Zeiterfassung und die zahlreichen Fachverfahren.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsplatzhardware und Zubehör in 3 Losen. Der Vertrag wird für die Dauer von 4 Jahren geschlossen.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von
- Standard-Notebooks,
- Standard-Micro Desktop PC,
- Standard-Bildschirmen,
- Taschen und Rucksäcke,
- Dockingstationen.
Es wird zusätzlich für Los 1 und Los 3 ein EVB-IT Kaufvertrag nach Zuschlagserteilung geschlossen.
Los 1: Standard-Notebooks, Standard-Micro Desktop PC und - Dockingstationen.
Schleswig-Holstein.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von nachfolgenden Geräten und Zubehör, mit folgenden Höchstmengen:
Los 1:
Standard-Notebooks, Standard-Micro Desktop PC und - Dockingstationen davon entfallen auf
- Notebooks 1000 Stück,
- Standard-Micro Desktop PC 300 Stück und auf
- Dockingstationen 2000 Stück.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die zu liefernden Waren, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
...
Innovationsklausel:
Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine technische Anpassung der angebotenen Produkte verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Technologien auf dem Markt verfügbar sind.
Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Produkte aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können. Der Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht festzulegen, welche der angebotenen Ersatzartikel geliefert werden. Die Ersatzartikel müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des angebotenen Vorgängerproduktes entsprechen.
Los 2: Taschen und Rucksäcke.
Schleswig-Holstein.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von nachfolgenden Zubehör, mit folgender Höchstmenge:
Los 2: Taschen und Rucksäcke: 1000 Stück.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. folgende Höchstmenge, für die zu liefernden Waren, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Los 3: Standard-Bildschirme.
Schleswig-Holstein.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von nachfolgenden Geräten und Zubehör, mit folgender Höchstmenge:
Los 3: Standard-Bildschirme: 4000 Stück.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die o.a. folgende Höchstmenge, für die zu liefernden Waren, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
...
Innovationsklausel:
Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine
technische Anpassung der angebotenen Produkte verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Technologien auf dem Markt verfügbar sind.
Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Produkte aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können.
Der Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht festzulegen, welche der angebotenen Ersatzartikel geliefert werden. Die Ersatzartikel müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des angebotenen Vorgängerproduktes entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer (bezogen auf die Höchstmengen) Leistungen (Lieferung PC- Hardware sowie Zubehör) je Los, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
5. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (bezogen auf die Höchstmengen, Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Lieferung PC- Hardware sowie Zubehör) je Los hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-KD-22-0087000-4122.3) bis spätestens 25. März2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
7. Ausgefülltes Preisblatt je Los (Formblatt).
9. Ausgefülltes LV Los 1 und Los 3 (Formblatt).
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
10. Einreichung eines Auftragsdurchführungskonzept. Dies soll Aufzeigen, wie eine reibungslose Umsetzung des Rahmenvertrages geregelt ist. Die Ausführungen sollen insbesondere Aussagen zur Lieferverfügbarkeit/Nachlieferungen enthalten.
11. Einreichung eines Kommunikations- und Servicekonzept (Kommunikationswege, Support, Erreichbarkeit, Reparatur). Darstellung, wie eine mögliche künftige kommunikative Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber geplant ist. Die Ausführungen sollen insbesondere aufzeigen, wie die Kommunikationswege beim Bieter aussehen und wie sie in Richtung Auftraggeber geregelt sind. Die konkreten Ansprechpartner werden benannt. Ferner soll eine Darstellung erfolgen, wie eine schnelle und kompetente Hilfestellung bei Reklamationen gewährleistet werden kann.
12. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
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Bewertungsmatrix:
Eine detaillierte Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]