Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/02-50516
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de
Abschnitt II: Gegenstand
Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung
Selective Laser Melting Laboranlage mit spezifischer Bauraumanpassung zur Durchführung und Analyse von additiven Bauprozessen innerhalb der PETRA III HEMS Synchrotron Beamline (Haupt- und Seitenstation) und außerhalb am Hereon in Geesthacht.
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht Planung: Erfüllungsort Geesthacht,
vorbehaltlich einer Änderung auf Erfüllungsort DESY/Hamburg, DESY Notkestraße 85 22607 Hamburg
1 St. SLM Laboranlage
Aufbau als offene Systemarchitektur mit guter Zugänglichkeit, Möglichkeit für flexible Erweiterungen oder Modifikationen bezüglich technischer Komponenten, kundenseitig frei programmierbarer Softwarefunktionen, Ausgabe aller Prozessdaten, Mess- und Analysedaten im Rohformat in zur Weiterverarbeitung geeigneten digitalen Datenformaten.
Anforderungen gemäss Leistungsbeschreibung:
Verarbeitbarkeit von
Aluminium-, Nickelbasis-, Titan- und Titanaluminidlegierungen sowie Eisenlegierungen und Stähle.
Maximaler Bauraumvorgaben für Haupt- und Nebenaggregate.
Kühlkonzept
Vakuumtauglichkeit und Schutzgasbetrieb
Inertgasfähige Anlage mit stufenlos geregeltem Gasfluss
Bauplattform mit einer Bauraumgröße von 50 mm (+ 30 mm/-20 mm) x 5 - 10 mm x 50 mm (+ 30 mm/ -30 mm) (L/B/H)
beheizbare Bauplattform
Auslegung Pulverreservoir ausreichend für mind. einen vollständigen Bauprozess
Sensorik (Sicherheit, Temperatur) im Bauraum
Mobiles Grundgestell
Rotation der Prozesskammer oder der Bauplattform
Ein- und Ausgangsfenster für Synchrotronstrahlung
Pulverauftragsmechanismus
Fasergekoppelte Continuous Wave Single Mode Laserstrahlquelle sowie Integrationsmöglichkeit einer zusätzlichen zweiten Laserquelle
Höhenverstellbare 3D Scaneinheit für eine "on the fly" Anpassung des Strahlquerschnittes.
Schutzgasumwälzung
Software und Maschinensteuerung incl. PC/Steuerungsrechner, Monitor und Eingabegeräte
Zugangsmöglichkeit Prozesskammer
Vorbereitung für koaxiale Prozessbeobachtung
Vorbereitung für pyrometrische (dreidimensionale) Messung der Wärmeverteilung
Baukammerreinigung
Transportkonzept
Dokumentation und Bedienungsanleitung
Aufbau, Abnahme und Training
Sicherheitsstandards und Zertifizierung (CE Zertifizierung)
Datenaufbereitungs- und Datenvorbereitungssoftware
System zur Verteilung und Absaugung eines Schutzgasstromes über dem Pulverbett
Spezifizierung Softwarelizenzen Anlagensteuerung
Kaufmännische Anforderungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden ("2000077650 Eignungskriterien Dokumente.pdf").
Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter bitte folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
BA1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.
BA2. Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister / BA2
BA3. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe von Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen BA1 und BA3 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
BA4. Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (ein Nachweis kann auf gesondertes Verlangen angefordert werden).
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von Hereon für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich Hereon für am Ende des Offenen Verfahrens ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer vor.
Sofern diese Dokumente bereits im Rahmen des Verfahrens 2021/11-50437 aus Nov. 2021 erstellt wurden, können diese auch in diesem Verfahren verwendet werden.
WL1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in drei abgeschlossenen Geschäftsjahren / 2018 - 2020
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (kundenspezifische Selective Laser Melting Anlage (SLM) in drei abgeschlossenen Geschäftsjahren / 2018 - 2020
Sofern diese Dokumente bereits im Rahmen des Verfahrens 2021/11-50437 aus Nov. 2021 erstellt wurden, können diese auch in diesem Verfahren verwendet werden.
Gesamtumsatz :
Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR p.a.
Bieter mit einem geringeren Umsatz werden von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung Ingenieure_Innen oder vergleichbare Qualifikation sowie andere Mitarbeiter_Innen) in drei Jahren / 2018 - 2020
TL2.1. Eigenerklärungen: Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren
Leistungen in drei abgeschlossenen Jahren / 2018 - 2020
TL2.2. In Ergänzung hierzu ist bitte auch das Dokument "2000077650 Anlage 1 zu Eignungskriterein Dokumente.xls" auszufüllen und mitzusenden (Vergleichbare Projektanforderungen binnen 10 Jahren)
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus "2000077650 Eignungskriterein Dokumente.pdf" mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie nicht mehr als 3 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Hereon kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL3. Bitte benennen Sie das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam, bestehend aus Projektleiter*in und weiteren Mitgliedern (Funktionen).
Diese Informationen werden im Rahmen der Auswahlentscheidung gemäß Ziff. II.2.9) nicht herangezogen
Sofern diese Dokumente bereits im Rahmen des Verfahrens 2021/11-50437 aus Nov. 2021 erstellt wurden, können diese auch in diesem Verfahren verwendet werden.
TL2.1: Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, bei der die Planungsphase innerhalb der drei Jahre (2018 - 2020) abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgeverfahren zu 2021/11-50437 (aufgehoben)
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Unterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens Hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis gemäß der genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. Das Hereon behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Frist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Das Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmen die Bieter dem zu;
5) Durch die Abgabe eines Angebotes verpflichten sich der Bieter, alle übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Hereon seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Unterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung vom Hereon zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer;
7) Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich.
8) Das Angebot können nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Für die Vertragsdokumente ist die deutsche Sprache maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein.
Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über [gelöscht] zu führen.
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYYJR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.