Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern (07/GPV/2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitätsbasierte Auskunft zu Leistungserbringern (07/GPV/2022)
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 305 Abs. 3 SGB V zur qualitätsbasierten Auskunft gegenüber Versicherten der Auftraggeberin zu zugelassenen Leistungserbringern mit nachweislich guter Behandlungsqualität.
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 305 Abs. 3 SGB V zur qualitätsbasierten Auskunft gegenüber Versicherten der Auftraggeberin zu zugelassenen Leistungserbringern mit nachweislich guter Behandlungsqualität. Die Güte der Behandlungsqualität wird datenbasiert und objektiv anhand nachvollzierbarer Qualitätsparameter durch den Auftragnehmer bewertet. Berücksichtigung bei der Auswahl geeigneter Leistungserbringer für den jeweiligen Fall finden zudem die Art und Komplexität der Erkrankung, die Reisemöglichkeit und -bereitschaft sowie persönliche Präferenzen der Versicherten.
Versicherte der Auftraggeberin erhalten so eine schnelle und auf deren individuelle Situation passende Arztauskunft und werden damit bei der Wahl eines geeigneten Leistungserbringers unter-stützt. Die Entscheidung für oder gegen einen Leistungserbringer treffen die Versicherten dabei eigenständig. Eine Verpflichtung zum Aufsuchen eines vorgeschlagenen Leistungserbringers besteht nicht. Die freie Arztwahl wird durch die Auskunftserteilung nicht eingeschränkt.
Ausdrücklich kein Leistungsgegenstand sind medizinische Untersuchungen, Diagnosestellungen, Behandlungen, Empfehlungen zur Medikation oder die Erarbeitung konkreter Therapievorschläge durch den Auftragnehmer selbst.
Nach Ablauf der zwei Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn er wird gemäß Abs. 3 ordentlich gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). Des Weiteren ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) (Kopie)beizufügen. Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung und den Auszug dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der entsprechende Auszug ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der Auszug aus dem Handelsregister erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, so müssen der Auszug und die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
> Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der drei Geschäftsjahre 2018, 2019,2020, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind,anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden-und Sachschäden mit 2 Mio. EUR, für Vermögensschäden mit 1 Mio. EUR und für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärungen Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) beizufügen, der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Leistungszeitraum, eine kurze Beschreibung/Erläuterung des Auftragsgegenstandes und der Gesamtauftragswert (netto) anzugeben sind. Insgesamt sind mindestens zwei Referenzen anzugeben.
Es sind mindestens zwei Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben
• Der Referenzauftrag muss mit der Erteilung von Leistungserbringerauskünften gemäß § 305 Abs. 3 SGB V durchgeführt worden sein.
• Der Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeführt worden sein.
> Dem Angebot ist darüber hinaus eine kurze Unternehmensdarstellung (maximal fünf A4-Seiten) beizufügen, in der insbesondere das Gründungsdatum, die Struktur des Bieters (Organigramm) sowie die Erfahrungen des Bieters im Aufgabengebiet und das zur Verfügung stehende Personal dargestellt werden. Sollte die eingereichte Unternehmensdarstellung mehr als fünf Seiten umfassen, werden nur die ersten fünf Seiten in die Wertung einbezogen. Die darüber hinausgehenden Seiten bleiben unberücksichtigt.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung sowie die Unternehmensdarstellung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehende Erklärung und die Unternehmensdarstellung ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die o.g. Unterlagen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen diese Unterlagen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
IEs sind mindestens zwei Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben
• Der Referenzauftrag muss mit der Erteilung von Leistungserbringerauskünften gemäß § 305 Abs. 3 SGB V durchgeführt worden sein.
• Der Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeführt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der
Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
-- Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
Mit dem Angebot sind folgende datenschutzrechtliche Nachweise vorzulegen:
> ein Datensicherheitskonzept (Konzept der technisch-organisatorischen Maßnahmen des Vertragspartners (z.B. Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes)
> ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept,
> Formblatt „Standorte des Vertragspartners“,
> Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner"
Mit dem Angebot hat der Bieter ferner einzureichen:
> Eigenerklärung Zeitraum Auskunftserteilung (42).Es sind Angaben zu machen, innerhalb welches Zeitraumes die Auskünfte erstellt und verschickt werden. Diese Angabe fließt in die Wertung ein.
> Ein Qualitätskonzept ist einzureichen. Es sind Angaben zu machen zu:
1. Gesamtprozessdarstellung
2. Personalkonzept
3. Wissensdatenbank
4. Fehlermanagement
5. Qualitätsmanagement
6. Fristwahrung
7. Nachbefragung
Der für die Nachbefragung der Versicherten (Punkt 7) einzusetzende Fragenkatalog (vgl. § 11 des Vertrages) ist ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Dokument „Anforderungen an das Qualitätskonzept (43)“ verwiesen. Die Angaben fließen in die Wertung ein.
> Der Bieter stellt der IKK classic mit dem Angebot einen Testzugang in digitaler Form zur Verfügung. Über diesen muss die vertragsgegenständliche Homepage gemäß § 12 des Vertrages aus Sicht der Versicherten vollständig einzusehen und zu bearbeiten sein.
Die Bereitstellung des Testzugangs erfolgt durch Zurverfügungstellung eines Zugangs zur Homepage unter gleichzeitiger Generierung und Übersendung der erforderlichen Zugangsdaten.
Der Bieter hat in jedem Fall sicherzustellen, dass die ausschreibende Stelle ab Ablauf der Angebotsfrist bis zum endgültigen Ablauf der Zuschlagsfrist uneingeschränkten Zugriff auf die Homepage als Bestandteil des Angebotes hat und diesen mit den bei ihr vorhandenen üblichen technischen Gegebenheiten einsehen und bewerten kann. Die Homepage muss der während der Leistungsphase einzusetzenden Homepage vollständig entsprechen. Der Testzugang fließt in die Wertung ein.
Ferner sind einzureichen:
> Die Informationserhebung zur Bedarfsanalyse des Versicherten erfolgt mittels standardisierter Fragebögen. Den entsprechenden Fragebogen hat der Bieter zu Verifizierungszwecken zusammen mit dem Angebot einzureichen.
> Mit dem Angebot hat der Bieter fünf Auskunftserteilungen aus unterschiedlichen Fachbereichen (anonymisiert und in Kopie) aus der zurückliegenden täglichen Praxis mit dem Angebot einzureichen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
• zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
• unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.