VE 51 - Fliesenlegerarbeiten 2. BA; Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/1/8/22/703
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausschreibungen-vob-vol-vgv#c4652
Abschnitt II: Gegenstand
VE 51 - Fliesenlegerarbeiten 2. BA; Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge
Die aufgeführten Fliesenlegerarbeiten finden im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge statt.
Die im LV enthaltenen Positionen enthalten die nachfolgenden Leistungen.
- Ausbau, Sicherung und Wiederherstellung eines historischen Fliesenspiegels im Wand- und Bodenbereich (ca. 56 m² Fliesenschutz, ca. 15 m² Einbau)
- Anarbeitung von geborgenen/ neuen Fliesen im Boden- und Wandbereich ca.85 m²
Oelsnitz/Erzgebirge, DE
Die aufgeführten Fliesenlegerarbeiten finden im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge statt.
Die im LV enthaltenen Positionen enthalten die nachfolgenden Leistungen.
- Ausbau, Sicherung und Wiederherstellung eines historischen Fliesenspiegels im Wand- und Bodenbereich (ca. 56 m² Fliesenschutz, ca. 15 m² Einbau)
- Anarbeitung von geborgenen/ neuen Fliesen im Boden- und Wandbereich ca.85 m²
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Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
beide im vorangegangenen Offenen Verfahren eingereichten Angebote mussten ausgeschlossen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 51 - Fliesenlegerarbeiten 2. BA; Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de