Neubau Mitteldeutsches Infektionsschutzzentrum, Los 2: Fachplanung HLSK Referenznummer der Bekanntmachung: 021 22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mitteldeutsches Infektionsschutzzentrum, Los 2: Fachplanung HLSK
Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme des Infektionsschutzzentrums mit Sonderisolierstation auf seiner Liegenschaft am Standort Eutritzsch in Leipzig.
Das Klinikum St. Georg ist als Schwerpunktklinik für "Erkrankungen durch hochpathogene und lebensbedrohliche Erreger" ausgewiesen. Das Behandlungszentrum am Klinikum ist eines der durch den STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger) gelisteten sieben Kompetenz-, Behandlungs- und Trainingszentren in Deutschland mit einem überregionalen und regionalen Versorgungsauftrag für Patienten aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Das Behandlungszentrum ist von der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) als "Zentrum für Infektiologie (DGI)" zertifiziert und blickt auf eine lange Tradition der infektiologischen Versorgung der Bevölkerung zurück.
Der Neubau wird das bestehende Infektionsschutzzentrum am Standort ersetzen. Das bestehende Gebäude der Infektiologie am Standort Eutritzsch ist in seiner baulichen und technischen Struktur veraltet und nicht mehr an die zeitgemäßen Anforderungen eines modernen Behandlungszentrums anzupassen. Der Neubau ist am Standort unter Beachtung der Master- und Zielplanung des Klinikums zu errichten. Der Neubau wird Teil eines konzentrierten, hocheffizienten Gesundheitsclusters und ist in die übergeordnete Erschließungs- und Versorgungsstruktur des Masterplanes eingebunden. Der Neubau ist mehrgeschossig geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung, der folgenden im Einzelnen vereinbarten Ingenieurleistungen für das Vorhaben "Mitteldeutsches Infektionsschutzzentrum":
Im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den nachstehenden Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021, in den Leistungsphasen 2 bis 4 und 5 bis 9:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. Wärmeversorgungsanlagen
3. Lufttechnische Anlagen
7. nutzungsspezifischen Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
8. Gebäudeautomation
Die Leistung umfasst neben der Planung und Realisierung des Neubaus, die Anbindung an das Leitungsnetz des Klinikums bzw. der externen Versorger des Klinikums. Dabei ist die bereits mit der Stadtplanung abgestimmte Masterplanung des Standortes zu Grunde zu legen und das durch den Auftraggeber in der 2. Stufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellte Funktions- und Raumprogramm umzusetzen.
Das Gebäude soll, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Klimazielen der Stadt Leipzig, einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Energie leisten und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung nutzen.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Planung den Einsatz nachhaltiger Baustoffe sowie eine recyclingfreundliche Konstruktionsplanung und die daraus resultierende sortenreine Wiedergewinnung von Baustoffen selbstverständlich beinhaltet.
Die Aufgaben des Planers sind die Planung und die Koordination des Neubauvorhabens unter Berücksichtigung der Vorgaben des übergeordneten Masterplans. Dabei sind angrenzende Bestandsgebäude und Bauvorhaben wie der Neubau des Zentralbau 2 in der Gesamtplanung zu berücksichtigen und in die Gesamtkoordinierung räumlich, terminlich und organisatorisch zu integrieren. Die Störungsfreiheit des laufenden Klinikbetriebes ist grundsätzlich zu gewährleisten.
Innerhalb der Leistungsphase 2 und Leistungsphase 3 werden mehrtägige, zeitlich zusammenhängende Seminare in den Räumlichkeiten des Auftraggebers organisiert, um entscheidend Planungsstände abgestimmt und ganzheitlich zu erarbeiten.
Neben der optimalen Planung und Abbildung aller medizinischen und logistischen Prozesse, erwartet der AG die Berücksichtigung der Anforderungen an eine zukunftsweisende Arbeitsumgebung für das Personal des Klinikums.
- entsprechend stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung - auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung - mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings gemäß den Vergabeunterlagen beigefügter Wertungsmatrix vorgenommen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 2 bis 4. Für das Projekt beträgt der mögliche Gesamtumfang die Leistungsphasen 2 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen nach der Stufe 1 besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.2.a)
a) Nachweis des Berufsstandes "Ingenieur" für den vorgesehenen Projektleiter. Der Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift der Eintragung, einer Bestätigung oder eines Ausdrucks des Mitgliederverzeichnisses einer Ingenieurkammer zu erbringen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft. Nachweis des Berufsstandes "Ingenieur oder Techniker" für den vorgesehenen Bauleiter gem. § 75 Abs. 2 VgV. Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine zehnjährige Berufserfahrung in der Krankenhausplanung nach dem Studienabschluss verfügen.
5.2.b)
Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt "Interessenkonflikt" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
5.2.c)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.
5.1.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Das Formblatt "Fehlen von Ausschlussgründen" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
5.3.a)
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen Technische Gebäudeausrüstung "Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung", sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen.
Das Formblatt "Umsatz" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben.
5.3.b)
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie.
Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
5.3. c)
Personal: Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Personen in den Bereichen Technische Gebäudeausrüstung "HLSK" mit der Qualifikation "Ingenieur oder Techniker" inkl. Inhaber in den letzten drei Jahren. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Personal abgeben. Das Formblatt "Personal" ist zu verwenden.
zu 5.3.a)
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein Umsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr von [Betrag gelöscht] EUR. Der Mindestumsatz ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
zu 5.3.c)
Mindestanforderung ist eine Anzahl von 6 Ingenieuren / Technikern pro Jahr. Die Mindestanforderung ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
5.4. Referenz für erbrachte Grundleistungen der LP 2 bis 8:
Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens fünf Jahren nachweisen; Stichtag ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen für Aufträge in den Leistungsphasen 2 bis 8 (gem. Teil 4, Abschnitt 2, § 53 bis 56 HOAI 2021), beim Neubau eines Krankenhauses oder vergleichbarer Gebäude im Laborbau angesehen. Das Vorhaben muss sich in Nutzung befinden. Das bereitgestellte Formblatt "Referenzen" ist zu nutzen und es sind sämtliche im Formblatt aufgeführten Angaben zu erbringen.
zu 5.4 Referenzen:
Mindestanforderung 1:
Jeder Bieter muss wenigstens eine Referenz für die Erbringung von Technische Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8", mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 (gem. Teil 4, Abschnitt 2, § 53 bis 56 HOAI 2021), in einem Krankenhaus oder einem vergleichbaren Laborbau, wobei die Bausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 4,00 Mio. EUR brutto überschritten haben muss, vorweisen können. Mit Blick auf § 75 Abs. 5 S. 3 VgV verweist der Auftraggeber vorsorglich auf die Entscheidung VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18, wonach diese Vorschrift kein generelles Verbot enthält, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf die gleiche Nutzungsart abzustellen.
Mindestanforderung 2:
Ein Referenzprojekt (nicht notwendigerweise das Projekt gemäß Mindestanforderung 1) muss für einen öffentlichen Auftraggeber (Ausschreibung der Bauleistungen gem. VOB/A) erbracht worden sein. Die Einhaltung der Termin- und Kostenvorgaben ist durch ein entsprechendes Referenzschreiben nachzuweisen.
Mindestanforderung 3:
In einem Referenzprojekt (nicht notwendigerweise das Projekt gemäß Mindestanforderung 1 oder 2) muss die Bausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 7,5 Mio. EUR brutto überschritten haben.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
siehe Punkt III.1.1)
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "Bewerbergemeinschaft" ist zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RXZ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.