Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber*innen im Kieler Stadtgebiet; Objekt- und Personenschutz in Form von Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 55.6.901.22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber*innen im Kieler Stadtgebiet; Objekt- und Personenschutz in Form von Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen
Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber*innen im Kieler Stadtgebiet; Objekt- und Personenschutz in Form von Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen
Ordnungs- und Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen, Schusterkrug 25, 24159 Kiel mit einem Einsatzumfang von rd. 350.400 Stunden in vier Vertragsjahren
Kiel diverse im Stadtgebiet Kiel Kiel
Ausgeschrieben wird die Dienstleistung zur Durchführung von Objekt- und Personenschutz in Form von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für ein Vertragsjahr sowie dreimal ein Jahr Verlängerung.
Die Landeshauptstadt Kiel unterhält verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Asylbewerber*innen im Kieler Stadtgebiet. Die Gemeinschaftsunterkünfte sollen bedarfsgerecht mit Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistung durch Objekt- und Personenschutz versorgt werden.
Laufzeit des Vertrages ist für ein Jahr. Eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich.
Los 2 dient der Preisabfrage und kommt nur bei Bedarf der Auftraggeberin zum Tragen
Situationsbedingter Ordnungs- und Sicherheitsdienst in verschiedenen kleineren städtischen Gemeinschaftsunterkünften im Kieler Stadtgebiet
Kiel diverse im Stadtgebiet Kiel Kiel
Ausgeschrieben wird die Dienstleistung zur Durchführung von Objekt- und Personenschutz in Form von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für ein Vertragsjahr sowie dreimal ein Jahr Verlängerung.
Die Landeshauptstadt Kiel unterhält verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Asylbewerber*innen im Kieler Stadtgebiet. Die Gemeinschaftsunterkünfte sollen bedarfsgerecht mit Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistung durch Objekt- und Personenschutz versorgt werden.
Laufzeit des Vertrages ist für ein Jahr. Eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich.
Los 2 dient der Preisabfrage und kommt nur bei Bedarf der Auftraggeberin zum Tragen
Los 2 dient der Preisabfrage und kommt nur bei Bedarf der Auftraggeberin zum Tragen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
-Gewerbeerlaubnis für das Bewachergewerbe
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit der in Punkt 7 der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindesthöhe der Versicherungsleistung. Zu erbringen ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Zeitraum. Die Vorlage einer Beitragsrechnung ist nicht ausreichend.
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eine Referenz-Liste mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Sicherheitsdienstleistungen mit mindestens folgenden Angaben: Angabe des Rechnungswertes & Zeitpunkt und Dauer der Leistungserbringung
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 24.03.2022 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYEX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de