Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Ersatzneubau der Grundschule Pretzschendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-206.GSPr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenberg
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-klingenberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Ersatzneubau der Grundschule Pretzschendorf
Die Gemeinde Klingenberg beabsichtigt den Ersatzneubau einer 1,5-zügigen Grundschule inkl. Hort für 140 bis 150 Schüler am Standort Pretzschendorf. Das bestehende Schulgebäude sowie weitere Gebäude auf dem Grundstück sollen abgebrochen werden. Die Schüler kommen aus dem Einzugsbereich der Gemeinde Pretzschendorf sowie den umliegenden Gemeinden.
Erich-Weinert-Straße 9 01774 Pretzschendorf
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die folgenden Leistungen:
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff i.V.m. Anlage 11 HOAI, LPH 1-9
- Besondere Leistungen gem. Vertrag
für den Ersatzneubau der Grundschule Pretzschendorf.
Nicht Leistungsbestandteil des VgV-Verfahrens sind die Neu- bzw. Umverlegung von Medien für die Erschließung von Gebäuden (KG 550) sowie die Planung von Freianlagen für Interimslösungen für einen Ausweichstandort während der Bauzeit. Leistungsbestandteil ist jedoch die Entwässerungsplanung Regenwasser für das Gebäude ab Gebäudeaußenkante und die Entwässerungsplanung für die Freiflächen bis zu einem definierten Übergabeschacht. Die Beleuchtungsplanung in den Freianlagen obliegt dem Elektroplaner. Im Rahmen der Planung sind die aktuelle Einordnung der Bushaltestelle zu überprüfen sowie eine Entzerrung des Hol- und Bringeverkehrs vom Schülerverkehr planerisch zu lösen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 sowie Besondere Leistungen beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise sowie Besondere Leistungen beauftragt werden: Leistungsphasen 4 - 8 und Leistungsphase 9.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-9 liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2026 (Abschluss LPH 8).
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig)
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6. Angabe Art d. Bewerbung
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Unterschrift in Textform beigefügt, falls zutreffend
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, mit Unterschrift in Textform falls zutreffend
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB
12. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
13. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2)
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15. Mindestreferenz A gem. Pkt. III.1.3)
16. Bestätigung berufl. Qualifikation Projektleiter, stellv. Projektleiter gem. Pkt. III.1.3)
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100%; davon:
1. Mindestreferenz A - Objektplanung für eine realisierte Freianlagen, mind. Honorazone III, Herstellkosten KG 500 (befestigte Fläche inkl. dazugehöriger Grünflächen) von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2), 50%, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 25%
1.b Herstellkosten (KG 500) in EUR brutto, 25%
2. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2), 50%, davon:
2.a Referenz Z.1: Objektplanung für eine realisierte Freianlage mit der Nutzung Spielplatz, mind. Honorarzone III, mind. Lph 3-8 erbracht, 15 %
2.b Referenz Z.2: Objektplanung für eine realisierte Freianlage mit der Nutzung Schulhof/ Pausenhof, mind. Honorarzone III, mind. Lph 3-8 erbracht, 20%
2.c Referenz Z.3: Planung für eine realisierte innerörtliche öffentliche Verkehrsfläche/ Verkehrsanlage (z.B. Haltestelle ÖPNV, Straße, Fußwege); mind. Lph 3-8 erbracht, 10 %
2.d Referenz Z.4: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung von Freianlagen, mind. LPH 5-8 erbracht, 5%
Hinweis:
Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Pkt.) können der beigefügten Bewertungsmatrix (Sonstiges) entnommen werden.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 sowie Besondere Leistungen beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise sowie Besondere Leistungen beauftragt werden: Leistungsphasen 4 - 8 und Leistungsphase 9.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Kopie Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) z.B. freiberuflicher Architekt/Ingenieur. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1.) Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (in EUR brutto): Gesamthonorarumsatz und Honorarumsatz im Bereich Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 ff. HOAI für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der durchschnittlichen Jahresumsätze (der Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaft) aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen maßgebend.
2.) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis durch Kopie als Anlage
1.) Angabe zum Mindesthonorarumsatz:
Der Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 ff. HOAI in EUR brutto) wird festgelegt mit [Betrag gelöscht] EUR brutto.
2.) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
2.1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2.2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste - Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2).
1. Referenz Z.1: Objektplanung für eine realisierte Freianlage mit der Nutzung Spielplatz, mind. Honorarzone III, mind. Lph 3-8 erbracht
2. Referenz Z.2: Objektplanung für eine realisierte Freianlage mit der Nutzung Schulhof/ Pausenhof, mind. Honorarzone III, mind. Lph 3-8 erbracht
3. Referenz Z.3: Planung für eine realisierte innerörtliche öffentliche Verkehrsfläche / Verkehrsanlage (z.B. Haltestelle ÖPNV, Straße, Fußwege); mind. Lph 3-8 erbracht
4. Referenz Z.4: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung von Freianlagen, mind. LPH 5-8 erbracht
Hinweis: Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
1.) Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i.V.m. § 75 (5) VgV 2016:
1. Mindestreferenz A: Objektplanung für eine realisierte Freianlage, mind. Honorarzone III, Herstellkosten KG 500 (befestigte Fläche inkl. dazugehöriger Grünflächen) von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2)
2.) Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gem. § 46 (1) i.V.m. § 46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV 2016 - Projektleiter und stellv. Projektleiter nicht in Personalunion:
1. Bestätigung der beruflichen Qualifikation des Projektleiters: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einem vergleichbarem Studiengang, mind. 5 Jahre Berufserfahrung.
2. Bestätigung der beruflichen Qualifikation des stellv. Projektleiters: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einem vergleichbarem Studiengang, mind. 3 Jahre Berufserfahrung.
Hinweise:
1. Die entsprechenden Angaben zum vorgesehenen Projektteam, sowie die Nachweise zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards sind erst mit Abgabe der Angebotsunterlagen (Stufe 2) einzureichen. Durch den Bewerber ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu bestätigen, dass die geforderten Mindeststandards erfüllt werden. Können die Anforderungen nicht erfüllt werden, ist dies ein Ausschlussgrund.
2. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Erstangebotes (Stufe 2).
3. Personalunion zwischen Projektleiter und stellv. Projektleiter ist nicht möglich.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW):
Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden.
Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Honorarangebot und Handout sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter zu erstellen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden.
Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft mit Unterschrift in Textform. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber" oder "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY0F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.