Beförderung von Briefsendungen für die Finanzämter Bautzen und Löbau Referenznummer der Bekanntmachung: 114-H 4700/38/5-2022/11553
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsf.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsf.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Briefsendungen für die Finanzämter Bautzen und Löbau
Beförderung von Briefsendungen für das Finanzamt Bautzen, Wendischer Graben 3, 02625 Bautzen und das Finanzamt Löbau, Georgewitzer Straße 40, 02708 Löbau ab 1. Juli 2022
Beförderung von Briefsendungen für das Finanzamt Bautzen
Zustellung -Postfachzustellung inbegriffen- von Schriftstücken bis zu einem Gewicht von max. 1000g je Schriftstück und einer Größe bis DIN B 4 sowie von PZU und Einschreiben im Zustellbereich ab 1. Juli 2022 für das Finanzamt Bautzen. Menge und Umfang gemäß Leistungsbeschreibung.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis längstens 30.06.2026.
Beförderung von Briefsendungen für das Finanzamt Löbau
Zustellung -Postfachzustellung inbegriffen- von Schriftstücken bis zu einem Gewicht von max. 1000g je Schriftstück und einer Größe bis DIN B 4 sowie von PZU und Einschreiben im Zustellbereich ab 1. Juli 2022 für das Finanzamt Löbau. Menge und Umfang gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifikat der Präqualifizierungsdatenbank AV-PQ oder folgende zwei Einzelnachweise: 1. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (befindet sich in den Vergabeunterlagen), 2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
sowie Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten (befindet sich in den Vergabeunterlagen), Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, sowie sofern zutreffend Verzeichnis über Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Leistungen, (vgl. BB Nr. 5) und Verzeichnis und Erklärung betreffend Bietergemeinschaft, (vgl. BB Nr. 6).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363