General-Olbricht-Kaserne Leipzig, Neubau Unterkunftsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21D610035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
General-Olbricht-Kaserne Leipzig, Neubau Unterkunftsgebäude
Gebäudeplanung
Landsberger Straße 133 in 04157 Leipzig
In der Liegenschaft der General-Olbricht-Kaserne in Leipzig soll durch ein Neubaugebäude der zusätzliche Bedarf an 130 Unterkünften umgesetzt werden. Dabei soll dieser Neubau gegenüber dem Bestandsgebäude 51 errichtet werden und sich sowohl städtebaulich als auch in seiner äußeren Gestaltung und Proportionierung in den historisch vorhandenen und denkmalgeschützten Kontext einfügen.
Es liegt eine Vorplanung für das zu realisierende Gebäude vor.
Entsprechend der Vorplanung handelt es sich um ein 4-geschossiges, nicht unterkellertes Gebäude.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Gebäudeplanung, Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 gemäß § 33 ff. HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI 2021, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8.
Weitere Erläuterungen siehe Projektbeschreibung.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach
den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 nach Anlage 10 zu § 34 HOAI 2021, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
1. Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) BERUFLICHEN BEFÄHIGUNG:
Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist und nach § 65 SächsBO Bauvorlagebereichtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlagebereichtigung ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Architektenkammer zu führen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die
entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht):
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung und Nummer.
3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
3.3) Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung
der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird
jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1.) ALLGEMEINER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise).
Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen
Versicherung.
Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
3.) UNABHÄNGIGKEIT VON AUSFÜHRUNGS- UND LIEFERINTERESSEN:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
4.) VERPFLICHTUNGSGESETZ:
Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
5.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Ergänzend zu ...
Zu 2) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EURund Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
1.) GEEIGNETE REFERENZ:
Erklärung zu geeigneten Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind maximal 3 geeignete Referenzen über eine vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Dienstleistung aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Es sind Referenzen anzugeben, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs-oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu der Referenz siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen).
Für die Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos +Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang 10 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten sollte!
An die Referenz gestellte Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
2.) BESCHÄFTIGTENZAHL:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
3.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag
zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert
ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung
(Formblatt) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i.V.m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
6.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM):
Erklärung zum Personaleinsatz und Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehen Personals (mit Angabe der Aufgabe/Funktion, berufl. Qualifikation und Berufserfahrung). Hierfür ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 921-AI EU zu verwenden.
Zu 1.) "Geeigneten Referenzen":
Es sind Referenzen vorzulegen die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen der Objektplanung (Neubau) einer vergleichbaren Planung handeln, Neubau Wohngebäude bzw. Unterkunfts-/ Beherbergungsgebäude.
Mindestens eine Referenz mit Baukosten der ausgeschriebenen Kostengruppen (KG 300+400 ) >[Betrag gelöscht] EUR.
Die Referenzen sind fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Fertigstellung der Referenzobjekte erfolgte nach dem 01.01.2012 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung.
Bewertung der Referenzen siehe Matrix Bewerberauswahl.
§ 75 (1) und (3) VgV, § 65 SächsBO; Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1 zu dieser Auftragsbekanntmachung.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) zum Download bereitgestellt.
2.) Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen u. zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene o. qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) o. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen.
3.1) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt u. nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss nur einen Bewerberbogen mit ggf.
geforderten Anlagen als Teilnahmeantrag abgeben.
3.2) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss in Fällen von Eignungsleihe seinen eigenen Bewerberbogen und dessen Anlagen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne hierfür in Anspruch genommenen Unternehmen mit den verlangten Informationen und Unterlagen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch
nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3.3.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG), ist für jedes Mitglied ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt seinen Bewerberbogen mit den
geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren
Mitgliedsunternehmen erbracht werden u. in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bzgl. der Ausschlussgründe gem. §§ 123,124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
4.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern
können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
5.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
7.) Enthalten die Bekanntmachung o. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60