Ingenieurleistungen Sanierung und Wiederherstellung der Wasserabtragsfähigkeit des Einigkeiter-Stollns mit Sankt-Georg-Stolln in Johanngeorgenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 095999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oba.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oba.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Sanierung und Wiederherstellung der Wasserabtragsfähigkeit des Einigkeiter-Stollns mit Sankt-Georg-Stolln in Johanngeorgenstadt
Ingenieurleistungen Sanierung und Wiederherstellung der Wasserabtragsfähigkeit des Einigkeiter-Stollns mit Sankt-Georg-Stolln in Johanngeorgenstadt
08349 Johanngeorgenstadt
Ausgangssituation:
In Johanngeorgenstadt bestehen zahlreiche Grubenbaue des Altbergbaus neben denen des jüngeren Uranerzbergbaus. Die beiden wichtigsten Wasserlösestollen im Revier sind der Sankt-Georg-Stolln und der Einigkeiter-Stolln. Bei in der Vergangenheit vorgenommenen Verwahrungsarbeiten wurden der Sankt-Georg-Stolln sowie dessen Stollenrösche in größeren Abschnitten mit Beton verfüllt, so dass dieser nicht mehr funktionsfähig ist.
Bei Sicherungs- und Verwahrungsarbeiten infolge eines Tagebruchs an der Wittigsthaler Straße am Huthaus Glöckel (Frisch-Glück-Stolln) wurde der Einigkeiter-Stolln stark wasserführend angetroffen. Sowohl berg- als auch talwärts behinderten Brüche den geordneten Wasserablauf (Standwasser).
Nach der Einstellung des Bergbaus traten die Grubenwässer nicht wie erwartet am Sankt-Georg-Stolln aus. Sie bahnten sich einen Weg über den Glück-Auf-Stolln. Die Wässer können nur bedingt ablaufen. Dies verursacht starke Schwankungen des Grubenwasserspiegels mit bis zu 10 m Höhe und einen Überstau der 25m-Stollnsohle bei hohem Wasseranfall. Entlastungsbohrungen im Bereich des Glück-Auf-Stollns brachten wenig Erfolg. Dem Einigkeiter-Stolln, mit Anbindung des Sankt-Georg-Stolln, kommt eine bedeutende Rolle im Hinblick auf die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabtrages verbunden mit der Sicherheit der Tagesoberfläche zu. Ein zusätzliches Gefährdungspotential resultiert aus den vorherrschenden geotechnischen Bedingungen, die Brucherscheinungen an der Tagesoberfläche besorgen lassen.
Die Wiederherstellung der Funktionalität der Wasserableitung im Niveau des Einigkeiter-Stollns/Sankt-Georg-Stollns auf unbestimmte Zeit ist Voraussetzung für stabile hydraulische und geotechnische Verhältnisse im Grubenrevier und an der Tagesoberfläche sowie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.
Aufgabenstellung und Ziel der Sanierung:
Ziel des Projekts ist die Erkundung, Sicherung und Verwahrung der alten Grubenbaue sowie die Wiederherstellung der Wasserabtragsfähigkeit des Einigkeiter-Stollns/Sankt-Georg-Stollns in Johanngeorgenstadt.
Aufgrund der sehr komplexen Aufgabenstellung, des erheblichen Rechercheaufwandes sowie der notwendigen planerischen Zwischenstufen und Abstimmungen zu den möglichen Lösungsansätzen, Variantenvergleichen und Planungsständen erwartet der Auftraggeber die strikte Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke nach der HOAI 2021. Dazu erwartet er über die Grundleistungen hinaus weitere Besondere Leistungen in einzelnen Planungsphasen, die sich auch noch aus der Planung ergeben können.
Angebot:
Der Auftraggeber ordnet den im Schwerpunkt zu bearbeitenden Stollen als ein Objekt nach Anlage 12.2 zur HOAI ein. In der Folge geht er zu den erwarteten Leistungen vom Anwendungsbereich der §§ 1 ff. HOAI 2021 aus. Danach erwartet er ein Angebot zu Grundleistungen nach der HOAI und zu Besonderen Leistungen:
Grundleistungen nach HOAI:
Grundleistungen unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (9.400.000 € ohne USt.) zu den Leistungsphasen (Lph) 1 bis 3 und 5 bis 8 HOAI.
Im Rahmen der Vorplanung (Lph 2) hat der Auftragnehmer in Varianten mit zu betrachten, inwieweit der Sankt-Georg-Stolln sowie das ehemalige Mundloch und die altverwahrten, Vorflut nahen Abschnitte des Sankt-Georg-Stollns noch für eine Wasserableitung geeignet sind und mit Gegenstand der Planung sein sollten.
Der Auftraggeber geht aufgrund der erwarteten Leistungen zunächst davon aus, dass Grundleistungen zur Lph 4 HOAI nicht notwendig sind. Die Grundleistungen zu den Lph 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Lph aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Lph im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Lph 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Zu den Lph 3 und 7 erbringt der Auftraggeber einzelne Grundleistungen selbst. Zur Lph 8 schließt die Übertragung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus.
Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Nach den Regelungen der HOAI 2021 (s. BGBl. 2020, S. 2392) besteht keine Bindung an die Mindest- und Höchstsätze zur angenommenen Honorarzone nach § 44 HOAI. Der Auftraggeber erwartet aber die Kalkulation nachvollziehbar/ausreichend gegliedert angemessener Preise, bei denen er die fachgerechte Erbringung der Leistungen erwarten kann.
Besondere Leistungen
1. Örtliche Bauüberwachung mit wenigstens 2-wöchentlicher Bauberatung
• Kostenkontrolle
• Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der
Aufmaße
• Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der
Auftragssumme
• Mitwirkung bei Abnahmen
• Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile
und der Gesamtanlage
• Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem
Standsicherheitsnachweis
• Optional: Örtliche Bauüberwachung mit
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung
- Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
- Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur
Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des
Auftraggebers
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen und Mengenänderungen
- Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
- Protokolle zu Bauberatungen Dokumentation des Bauablaufes
2. Baubegleitende Planung einschließlich Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung und Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen
Angenommener Umfang: 20 Einsatzfälle inkl. Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung mit je 24 h (die Abrechnung erfolgt variabel auf Nachweis); Die Team-Stunde ist als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln.
3. Vermessungsleistungen
Unter und übertägige Vermessungsleistungen vor und während der Bauausführung, mit Planungsrisswerk, Arbeitsrisswerk während der Sanierungsarbeiten und Abschlussrisswerk nach Ende der bergtechnischen Arbeiten
4. Verwahrungsdokumentation
Verwahrungsdokumentation (nach Merkblatt OBA) - vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der bergtechnischen Arbeiten
5. Ingenieurgeologische Bewertungen
Ergänzende ingenieurtechnische Leistungen zur Kontrolle und Dokumentation der geotechnischen und hydraulischen Verhältnisse einschließlich der Funktionalität der Wasserableitung sowie zum Nachweis der Standsicherheit im Verlauf des Glück-Auf- Stollns bis Anschluss an den bereits genutzten Teil des Glück-Auf-Stollns. Grundlage für die Dokumentation ist eine Stationierung, die für den gesamten Stollenverlauf darzustellen ist und gleichzeitig die Basis für die objekt- bzw. bauwerksbezogene Beschreibung (Datenblätter) ist. (Beschreibung und Darstellung der Dokumentationsergebnisse entsprechend dem Merkblatt des OBA für die Dokumentation von Erkundungs-, Sanierungs- und Verwahrungs-arbeiten, s. https://www.oba.sachsen.de/download/2019-01-30-Merkblatt_AD.pdf )
Angenommener Umfang: 15 Einsatzfälle mit je 8 h (die Abrechnung erfolgt variabel auf Nachweis); Die Team-Stunde ist als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln.
Soweit der Bewerber bei Erarbeitung des Angebotes weitere wichtige Themenkomplexe feststellt (z. B. vorausgehend notwendige Erkundungsleistungen), deren Bearbeitung er zur Erreichung des Zieles oder zur Konkretisierung der weiteren Aufgabenstellung als unbedingt notwendig einstuft, so sind diese gesondert zu beschreiben, zu werten und zu kalkulieren. Falls Bieter solche Leistungen für den Auftraggeber plausibel herausarbeiten und er diese für den Vertrag in Betracht zieht, berücksichtigt er den Kalkulationsansatz für diese Leistungen beim Wertungskriterium Preis nicht. Zur Wahrung seiner Interessen behält sich der Auftraggeber aber vor, gerade die Kalkulation dieser Positionen nachzuverhandeln.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Vergabe der Leistungen (Stufenvertrag) vor. Die 1. Stufe soll alle Leistungen bis einschließlich der Mitwirkung bei der Vergabe beinhalten. Die 2. Stufe würde als Option alle weiteren Leistungen (begleitend zur Bauausführung) beinhalten. Die Leistungen der 2. Stufe bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Diese kann er vom Auftraggeber aber nicht fordern. Dessen ungeachtet erwartet der Auftraggeber auf An-forderung die Erbringung der Leistungen zur 2. Stufe.
Bieter haben mit dem Angebot die Stundensätze des beteiligten Personals, gegliedert auf die Qualifikationsgruppen, anzugeben. Zur Wertung des Angebotes haben sie das zum Einsatz vorgesehene Personal nach Qualifikationen und zu persönlichen Angaben anonymisiert zu be-schreiben. Dazu haben die Bieter mögliche Nachauftragnehmer leistungsbezogen anzugeben.
Der Auftraggeber erwartet ein strukturiertes Angebot gemäß Aufgabenstellung mit abrechenbaren Einzelpositionen und ein kurzes Bearbeitungskonzept (Reihenfolge der Bearbeitung - ggf. mit Begründung, zeitlicher Ablauf). Der Auftraggeber erwartet bei Zuschlag bis spätestens Ende Juli 2022 die zügige Umsetzung der Leistungen. Er plant den Abschluss der Planungsleistungen (bis LPh 6) bis etwa 12 Monate nach Beauftragung.
auf Anforderung Auftraggeber, um Projektziel zu erreichen
Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Be-grenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichs-te Angebot haben (Prognose).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV mit vollständig schlüssigen Angaben
Abgabe der geforderte Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, zur Zahlung von Steuern und Abgaben (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
- Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV,
- Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
- durchschnittlicher, jährlicher Mindestgesamtumsatz (Mindestanforderung: das 1,0-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen)
siehe oben
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Erklärung rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach
§ 46 Abs. 2 VgV,
- Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (durchschnittliche Beschäftigtenzahl: mindestens 8,0
Vollbeschäftigteneinheiten),
- Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die
ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen, siehe "Prüfungs- und
Wertungsbogen - Stufe 1 Auswahlverfahren"); Die Referenzen sollen die Erfahrung
bei Projekten mit ähnlicher Aufgabenstellung (Wasserlösestollen) und ähnlichem
Schwierigkeitsgrad (Mindestbaukosten, siehe Anlage Prüfungs- und
Wertungsbogen) ausweisen.
- Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Das
Projektteam muss über entsprechend aufgabenbezogenes Fachpersonal der
einzelnen Montanfachrichtungen mit Schwerpunkt Bergingenieurwesen verfügen,
dazu nicht formgebundener Nachweis mit Begleitunterlagen);
- Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2
VgV,
- Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer
nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
- ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 VgV/§ 47 Abs. 4 VgV), jeweils
mit vollständig schlüssigen Angaben
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Diese Frist aus § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist eine Rechtsbehelfsfrist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363