Mitarbeiterbefragung (02/PE/2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]014
Fax: [gelöscht]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Mitarbeiterbefragung (02/PE/2021)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Durchführung, Analyse, Auswertung einer bei der Auftraggeberin durchzuführenden Mitarbeiterbefragung in Zusammenarbeit mit den bei der Auftraggeberin zuständigen Bereichen und anschließender Durchführung des Folgeprozesses. Die Auftraggeberin schließt über die fachlichen Dienstleistungen zur Mitarbeiterbefragung und zum Folgeprozess mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung (vgl. Besondere Vertragsbedingungen (50)) sowie für die Erbringung der technischen Dienstleistungen – Überlassung einer Software as a Service (SaaS) – Lösung, zur Mitarbeiterbefragung und zum Folgeprozess einen EVB-IT Dienstvertrag (53) ab.
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen beträgt für die Grundlaufzeit insgesamt 35 Beratungstage (technisch und fachlich) und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen insgesamt 70 Beratungstage (technisch und fachlich).
Hagen sowie im Weiteren Dresden, Erfurt und Berlin
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben (geschätzte Anzahl) im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zur Anzahl, die als Kalkulationsgrundlage im Preisblatt (80) gekennzeichnet sind, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Folgende Ziele werden mit Mitarbeiterbefragung und dem Folgeprozess von der Auftraggeberin verfolgt:
• Befragung der Mitarbeitenden zur Weiterentwicklung
• Befragung der Mitarbeitenden zum Wertesystems,
• Erkennen, wie die Führungskräfte hinsichtlich ihres Führungsverhaltens und dem im Unternehmen gelebten und geschulten Führungsstil wahrgenommen werden
• Feststellen des Identifikationsgrades der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen und Analysieren, welche Voraussetzungen notwendig sind, um ihre emotionale Bindung zu steigern.
• Feststellen der Arbeitssituation in den einzelnen Bereichen sowie ggf. belastender Faktoren
• Feststellen von Faktoren, die sich negativ oder positiv auf die Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mitarbeiterbefragung (02/PE/2021)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils
alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für
alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und
unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels
des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden
Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der
Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept
Auftragsverarbeitung" (61)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in
welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
>> Mit dem Angebot hat der Bieter ein schriftliche Kurzkonzept einschließlich Testzugang für die digitale Plattform sowie Arbeitsprobe vorzulegen (Ziffer 3 und 4 der BWB).
>> Es ist darüberhinaus mit dem Angebot eine kurze Darstellung zu den angegebenen Referenzen als pdf-Präsentation vorzulegen (Ziffer 5 der BWB).
>> Weiterhin hat der Bieter eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie
Vermögensversicherung und Versicherung gegen Datenverstoß (41) vorzulegen.
>> Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters zu vorgesehenen verantwortlichen Personen zur Ausführung
des Auftrags mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42) vorzulegen.
>> Der Bieter hat dem Angebot die Eigenerklärung zur "Technologie von L. Ron Hubbard" (44) sowie die
Eigenerklärung zum Projektteam (43) vorzulegen.
>> Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabe-stelle für den Bieter,
der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die
für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)
anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.