Lieferung von Ladeinfrastruktur (AC/DC-Ladesäulen) Referenznummer der Bekanntmachung: R 4813/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ladeinfrastruktur (AC/DC-Ladesäulen)
Die Stadtwerke Lübeck planen ein neues Produktkonzept im Bereich der E-Mobilität. Zur Produkteinführung sind sowohl die AC-Ladesäulen (LOS 1) als auch die DC-Ladesäulen (LOS 2) für den öffentlichen Raum oder für Kunden aus dem Bereich B2B geplant. In diesem Zusammenhang werden qualifizierte Lieferanten für die Hardware gesucht.
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In dieser Phase der Ausschreibung handelt es sich um den Teilnahmewettbewerb. Die Produktspezifikationen für die beiden Lose werden erst in der zweiten Phase der Ausschreibung (Angebotsphase) an die vorqualifizierten Bieter zur Verfügung gestellt.
Die Aufträge können entweder losweise oder gebündelt vergeben werden.
Mögliche Losgruppen:
- separate Beauftragung vom LOS 1
- separate Beauftragung vom LOS 2
- LOS 1 und LOS 2 werden zusammen vergeben
Lieferung von AC-Ladesäulen
Mit diesem LOS werden qualifizierte Lieferanten für die Lieferung von AC-Ladesäulen gesucht. Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit).
Die geschätzte, unverbindliche Menge für die Jahre 2022 bis 2025 sieht wie folgt aus:
Bedarf 2022: ca. 25 Stk.
Bedarf 2023: ca. 35 Stk.
Bedarf 2024: ca. 45 Stk.
Bedarf 2025: ca. 45 Stk.
Verlängerungsoption um weitere 24 Monate ist möglich.
Die Abrufe für Projekte sind vorbehaltlich der Kundenbedarfe sowie der Genehmigung von Fördergeldern.
Lieferung von DC-Ladesäulen
Mit diesem LOS werden qualifizierte Lieferanten für die Lieferung von DC-Ladesäulen gesucht. Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit).
Die geschätzte, unverbindliche Menge für die Jahre 2022 bis 2025 sieht wie folgt aus:
Bedarf 2022: ca. 10 Stk.
Bedarf 2023: ca. 15 Stk.
Bedarf 2024: ca. 18 Stk.
Bedarf 2025: ca. 20 Stk.
Verlängerungsoption um weitere 24 Monate ist möglich.
Die Abrufe für Projekte sind vorbehaltlich der Kundenbedarfe sowie der Genehmigung von Fördergeldern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III.1.2) und 1.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3. genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (15) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat. Folgende Nachweise/Angaben sind zu leisten:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19, 21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen,
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
9. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
10. Derzeitige Personalkapazität für vergleichbare Aufträge
11. Für diesen Auftrag geplantes Personal inkl. Qualifikationsprofil zentraler Mitarbeiter
12. Servicestützpunkt im Umkreis von 200 km um Lübeck (Fachpersonal/Elektrofachkräfte) - Name + Anschrift des Service-Stützpunktes
13. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
14. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden (min. 3) vergleichbar in Art und Umfang der Leistung (AC-/DC-Ladeinfrastruktur
15. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 , ISO 14001 oder vergleichbar.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektnummer beim Auftraggeber: R 4813/22.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYRXKH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.