Vergabe von Dienstleistungen SAP-Betrieb und SAP Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: ZWAV-EU1-22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zwav.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungen SAP-Betrieb und SAP Betreuung
Transition des bisherigen SAP-Betriebs sowie anschließende Durchführung und Betreuung des SAP-Betriebs des Auftraggebers
Plauen, DE
Der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) ist ein Zusammenschluss von 37 vogtländischen Städten und Gemeinden, um gemeinsam die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die vom Gesetzgeber den Kommunen übertragen wurden, zu erfüllen. Dabei erfolgte folgende Aufgabenübertragung:
• Wasserversorgung 37 Städte und Gemeinden
• Abwasserentsorgung 33 Städte und Gemeinden
Der ZWAV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er arbeitet als Vollverband ohne Gewinnerzielungsabsichten.
Verbandsgebiet ist das Gebiet der Mitgliedskommunen, bei der Wasserversorgung der gesamte Vogtlandkreis. Entscheidend für das Verbandsgebiet ist die jeweilige, von den Mitgliedskommunen übertragene Aufgabe.
Entsprechend den Vorgaben des Sächsischen Wassergesetzes ist der ZWAV verpflichtet, die Bürger seines Verbandsgebietes mit Trinkwasser in guter Qualität, ausreichender Menge und dem erforderlichen Druck ständig zu versorgen. Er hat die dazu notwendigen Anlagen entsprechend des gültigen Standes der Technik zu schaffen und zu unterhalten. Auch bei der Abwasserentsorgung obliegt dem ZWAV die Pflicht, die notwendigen Anlagen zu einer umweltgerechten Abwasserentsorgung zu schaffen, zu unterhalten und stets so zu betreiben, dass die von den Behörden vorgegebenen Grenzwerte eingehalten bzw. unterschritten werden. Der ZWAV hat auch für die umweltgerechte Entsorgung der Inhalte von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen zu sorgen. Die Fachleute des ZWAV stehen den Bürgern des Verbandsgebietes zur Klärung aller Fragen bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung zur Verfügung.
Seit dem Jahr 2002 wird die SAP Systemlandschaft des AG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch einen externen Dienstleister betrieben und betreut. Der im Jahr 2001 geschlossene Vertrag wurde seither mehrfach verlängert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Es besteht grundsätzlich ein hohes Maß an Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen, so dass von Seiten des AG keine Veränderung der Situation angestrebt wurde.
Der bisherige Dienstleister sieht sich aus unternehmensinternen Beweggründen heraus gezwungen, den bestehenden Dienstleistungsvertrag zum 31.12.2022 zu beenden. Das Vertragsende bildet zwingend den einzuhaltenden Termin für die vollständige Übergabe der betreffenden Systeme an einen neuen Dienstleister.
Der AG verfügt begrenzt über Kapazitäten und Ressourcen, um IT-Leistungen erbringen zu können. Beim AG existiert aufgrund der konsequenten Auslagerung der Leistung an Dritte kein nennenswertes IT-Know-how, das signifikant über die Nutzung der Anwendungen hinausgeht.
Dokumentationen können vereinzelt durch den externen Vordienstleister zur Verfügung gestellt werden.
Es ist ein Projektbeginn zum 01.07.2022 vorgesehen. Die Transition ist bis zum 01.11.2022 abzuschließen. Der Regelbetrieb soll ab dem 01.01.2023 aufgenommen werden. Der Vertrag sieht ab dem 01.01.2023 eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten vor und kann zum Ende der Mindestlaufzeit oder danach mit einer Frist von 12 Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden (vgl. Ziffer 5.2 und 5.3 des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwurfs).
Angemessene Preisanpassungen sind frühestens nach 24 Monaten sowie danach im Abstand von weiteren 24 Monaten möglich (Ziffer 7.6 des den Vergabunterlagen beigefügtnen Vertragsentwurfs).
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt des Leistungsverzeichnisses sowie des Vertragsentwurfs Bezug genommen (beides Bestandteil des Vergabeunterlagen).
Es ist ein Projektbeginn zum 01.07.2022 vorgesehen. Die Transition ist bis zum 01.11.2022 abzuschließen. Der Regelbetrieb soll ab dem 01.01.2023 aufgenommen werden. Der Vertrag sieht ab dem 01.01.2023 eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten vor und kann zum Ende der Mindestlaufzeit oder danach mit einer Frist von 12 Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden (vgl. Ziffer 5.2 und 5.3 des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwurfs).
Der Bewerber hat neben der Angabe der Referenzen im Bewerberformular ferner die Anzahl der nach ITIL (Information Technology Infrastructure Library) zertifizierten Mitarbeiter im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiteranzahl im unternehmensrelevanten Bereich anzugeben (Durchschnitt der letzten 3 Jahre). Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt vorab eine Eignungsauswahl nach der folgenden Bewertungsmatrix:
• Anzahl ITIL-zertifizierter Mitarbeiter: Der Bewerber mit dem höchsten Anteil zertifizierter Mitarbeiter in Prozent erhält die Höchsbewertungspunktzahl, die jeweils niedrigeren Anteile in Prozent werden entsprechend dem prozentualen Abstand zum höchsten Anteil geringer bepunktet. (Maximale Punktzahl: 100)
• Referenz 1: Grad der Vergleichbarkeit* (Maximale Punktzahl: 100)
• Referenz 2: Grad der Vergleichbarkeit* (Maximale Punktzahl: 100)
• Referenz 3: Grad der Vergleichbarkeit* (Maximale Punktzahl: 100)
*Der Grad der Vergleichbarkeit der vom Bewerber angegebenen Referenzen wird wie folgt gestaffelt:
- Referenz entspricht den Mindestanforderungen (siehe Ziff. 12.3 der Aufforderung zur Teilnahmeantragstellung): 70 Punkte
- der Referenzauftraggeber ist im Bereich Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung tätig: 25 Punkte
- der Auftraggeber ist ein öffentlich-rechtlich organisierter Zweckverband oder Eigenbetrieb: 5 Punkte
Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden die mit den drei höchsten Punkte-Ergebnissen nach dieser Bewertung eingeladen. Im Falle des Punktegleichstands entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat zunächst das Formblatt 124 LD vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Darüber hinaus hat der Bewerber im Bewerberformular eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in der Weise abzugeben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR (p.a. 2-fach maximiert) für Sach- und Vermögensschäden besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen
Der Bewerber bzw. die Mitglieder Bewerbergemeinschaft müssen über die folgenden Zertifizierungen (oder vergleichbar; entsprechend § 49 Abs. 1 Satz 2 VgV) verfügen. Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular abgefragt, ferner sind die Zertifizierungsnachweise mit dem Bewerberformular einzureichen:
• BSI-IT-Grundschutz- und/oder EN ISO/IEC 27001 BSI oder vergleichbar
• IT-Service-Management (ITSM) EN ISO 20000
• Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001
Die Projektsprache ist deutsch. Der Bewerber hat sich im Bewerberformular dazu zu erklären, dass alle Mitarbeiter, die im Auftragsfall mit dem Auftraggeber in Kommunikation treten, die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen beherrschen.
Im Hinblick auf die Datenverarbeitung hat der Bewerber im Bewerberformular Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass
• Leistungen der Datenverarbeitung* seit mindestens 3 Jahren in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat erbracht werden und
• im Auftragsfall sämtliche Leistungen, die in einem Rechenzentrum erbracht werden müssen und die Datenerhaltung/-verarbeitung* betreffen, in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt werden.
* Datenverarbeitung im vorstehenden Sinne u.a. die Speicherung, Veränderung, Nutzung und Übermittlung gewonnener Daten
Ferner hat der Bewerber zur Verfügbarkeit geeigneter Rechenzentren im Bewerberformular eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass
• er über mindestens 2 Rechenzentren in der EU verfügt, die die Anforderungen an Tier-3-Rechenzentren im Sinne des Uptime Institute, LLC. sowie die Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren gemäß Standort-Kriterien RZ Version 2.0 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erfüllen.
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen aus mindestens einer vergleichbaren technischen Dienstleistung verfügen. Ein geeigneter Referenzauftrag hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
• Dienstleistungsauftrag über den SAP-Betrieb und der SAP-Betreuung
• Referenzzeitraum: ab 2019
Der Bewerber hat daher - in Abweichung zum Formblatt 124 LD - bereits mit dem Teilnahmeantrag im Bewerberformular mindestens eine, maximal drei geeignete Referenz(en) anzugeben. Darüber hinaus sind Angaben zum jeweilige Auftraggeber zu machen.
Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben der Referenzen in Zweifelsfällen zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen zu fordern.
siehe vorstehend (Zertifizierungen sowie Anforderungen an Projektsprache und technische Infrastruktur)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gegebenenfalls im Laufe des Jahres 2026 (Ablauf der Mindestvertragslaufzeit)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).