Ersatzneubau Bahnhofsbrücke - Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 196/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Bahnhofsbrücke - Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb, die für den Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke notwendig sind. Es wird zur Querung des Gleisbereiches eines temporäre, innerbetriebliche Gleisquerung genutzt.
Bahnhofsbrücke, Fackenburger Allee in direkter Bahnhofsnähe
Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnverkehr 10.000 Std. Sicherungsaufsicht 13.000 Std. Sicherungs-, Absperr-, Melde- und Überwachungsposten 9.500 Std. Bahnübergangsposten 4.900 Std. Zulage Bahnerdungsberechtigter inkl. Erdungsbesteck 600 m Feste Absperrung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse: http://www.nggmbh.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.