Beschaffung von Thin Clients in 01099 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0202
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.sachsen.de/lit/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Thin Clients in 01099 Dresden
Mit der Beschaffungsmaßnahme sollen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung der Austausch des Bestands älterer Thin Client Modelle sowie die Deckung zusätzlicher Bedarfe an Thin Clients erfolgen. Hierzu besteht voraussichtlich ein Bedarf an ca. 4.500 Thin Clients in den Jahren 2022 / 2024. Aufgrund fortlaufender technischer Entwicklungen sowie Entwicklungen der Nutzeranforderungen und Einsatzszenarien kann derzeit eine Änderung von Ausstattungsgrundsätzen sowie der Client Strategie nicht ausgeschlossen werden. Es kann daher nur eine begrenzte Mindestabnahmemenge von 1.500 Thin Clients zugesichert werden.
Die Bereitstellung erfolgt ohne Maus, Tastatur sowie ohne Lizenzen. Die Geräte sind an verschiedene sächsische Justizstandorte, insgesamt 60 Standorte im Großraum Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Bautzen auszuliefern, mit den optionalen Zusatzleistungen des Aufbaus der Neugeräte, des Abbaus vorhandener Altgeräte und deren BSI-konforme Entsorgung (Rollout).
Dresden, DE
Mit der Beschaffungsmaßnahme sollen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung der Austausch des Bestands älterer Thin Client Modelle sowie die Deckung zusätzlicher Bedarfe an Thin Clients erfolgen. Hierzu besteht voraussichtlich ein Bedarf an ca. 4.500 Thin Clients in den Jahren 2022 bis 2024. Aufgrund fortlaufender technischer Entwicklungen sowie Entwicklungen der Nutzeranforderungen und Einsatzszenarien kann derzeit eine Änderung von Ausstattungsgrundsätzen sowie der Client Strategie nicht ausgeschlossen werden. Es kann daher nur eine begrenzteMindestabnahmemenge von 1.500 Thin Clients zugesichert werden. Die Bereitstellung erfolgt ohne Maus, Tastatur sowie ohne Lizenzen. Die Geräte sind an verschiedene sächsische Justizstandorte, insgesamt 60 Standorte im Großraum Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Bautzen auszuliefern, mit den optionalen Zusatzleistungen des Aufbaus der Neugeräte, des Abbaus vorhandener Altgeräte und deren BSI-konforme Entsorgung (Rollout).
Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 1.500 Geräten gemäß Preisblatt (Anlage 4) im Zeitraum 2022-2023 und eine Maximalabnahmemenge in Höhe von 4.500 Geräten bis zum 31.12.2024 gem. Preisblatt (Anlage 4) in Verbindung mit Punkt 1.6 (Preisanpassungsklausel) zu.
Der überwiegende Teil des Abrufes ist für die Jahre 2022 /2023 vorgesehen. Zusätzlich soll sich die Abrufmöglichkeit bis zum Ende des Jahres 2024 erstrecken.
Optionale Zusatzleistungen:
Rollout der mit dem bereitgestellten Image bestückten Geräte einschließlich der Erbringung von zusätzlichen Services:
- Rollout der Geräte bis zum betriebsbereiten Zustand am Arbeitsplatz,
- Wegen dem erforderlichen Management im Scout Enterprise soll jeweils nur eine Behörde pro Tag umgestellt werden, bei kleinen Behörden mit Stückzahlen bis 20 Geräte sind pro Tag auch 2 Behörden möglich, getrennt nach Vormittag und Nachmittag.
- Montage und Verkabelung der Geräte am Aufstellort und einfache Inbetriebnahme mit kurzer Einweisung des Anwenders.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. I Jahr alt). Sofern das Unternehmen
nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern
auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3) Nachweis einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung jeweils über mind. 500.000 € je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird.
4) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
5) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner), bezogen auf den Leistungsgegenstand.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen 1-5 Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierung (AV-PQ), sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung sind und den vorliegenden Anforderungen entsprechen.
Zur Prüfung der Leistung und Leistungserbringung sind folgende weitere Unterlagen
vorzulegen:
7) aktuelles Original-Datenblatt (Produktblatt) des Herstellers in deutscher Sprache
8) Nachweis über die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Gesetze zur Produktsicherheit (Richtlinie 2014/30/EU; Geräte- und Produktsicherheitsgesetz), CE Zertifizierung
9) Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen des Energy Star
10) Nachweis der Einhaltung der geltenden Vorschriften gem. ISO 14001 für die Produktion (internationaler Standard für Umweltmanagement oder gleichwertiger
Nachweis)
11) Nachweis der Einhaltung der geltenden Richtlinien über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten nach
2011/65/EU - vorher 2002/95/EG, RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances), CE-Zertifizierung I Konformitätserklärung
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12) Angaben von Servicekontakten mit Firmenname, Ansprechpartner, Telefon, Fax, Web oder E-Mail, Ablaufbeschreibung im Störungsfall (während und außerhalb der
Garantie)
13) ausgefüllte und schriftlich (in Textform) bestätigte Anlagen 03, 04, 07, 08, 09, 11,12 und Anlage 13
14) Abgabe der ausgefüllten und schriftlich bestätigten Anlage 17 im Fall der Einladung zur Teststellung
15) Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und
nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen - mittels vom Bieter ausgefüllter und schriftlich bestätigter
Anlage 10.
16) Bestätigung über die beabsichtigte Unterzeichnung der Anlagen 05, 18, 19,20 und Anlage 16 im Auftragsfall
17) ggf. weitere Anlagen des Bieters
Für Bietergemeinschaften und bei Einbeziehung von weiteren Unternehmen gelten die folgenden Regelungen:
18) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
¯ in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
¯ in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
¯ dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
¯ dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen,
soweit zutreffend.
19) Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang desjeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben
mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise
einzureichen, soweit sie auf sie passen. *) Die rechtsverbindliche Unterschrift Ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des
Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen Ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/ Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.