Fachtechnische Begleitung (FB) der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Gewerbeparks Bokhorst inkl. der Vergrößerung des Autobahnkreisverkehrs Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachtechnische Begleitung (FB) der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Gewerbeparks Bokhorst inkl. der Vergrößerung des Autobahnkreisverkehrs
Fachtechnische Begleitung (FB) der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Gewerbeparks Bokhorst inkl. der Vergrößerung des Autobahnkreisverkehrs
25335 Elmshorn
Die Stadt Elmshorn entwickelt östlich des Autobahnzubringers A23 Elmshorn / Richtung Heide ein neues Gewerbegebiet mit der Bezeichnung "Gewerbepark Bokhorst - Bebauungsplan 193". Das Plangebiet des zu entwickelnden Gewerbeparks erstreckt sich neben dem Gebiet der Stadt Elmshorn auch auf das Hoheitsgebiet der Gemeinde Kölln-Reisiek und umfasst die Bebauungspläne B193 (Stadt Elmshorn) und B21 (Gemeinde Kölln-Reisiek).
Die Stadt Elmshorn ist Eigentümerin eines Großteils der Grundstücke im Plangebiet.
Das Plangebiet ist ca. 38,5 ha groß. Hiervon gehören ca. 30 ha der Stadt Elmshorn
und ca. 8,5 ha der Gemeinde Kölln-Reisiek.
Die Stadt Elmshorn (nachfolgend: AG) hat die zur Erschließung notwendigen Ingenieurleistungen (vgl. Anhang), welche sich auf das gesamte Planungsgebiet erstrecken, bereits vergeben.
Es handelt sich dabei um die verkehrstechnische Erschließung (Auftrag 1) in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI 2021 und die Entwässerungsplanung (Auftrag 2) in den Leistungsphasen 1- teilweise 6.
Die Leistungen der Stadtwerke werden von den Stadtwerken selbst erbracht. Die Planung ist jedoch zu berücksichtigen.
Die Planungsbeschreibungen werden dieser Ausschreibung als Anlage beigefügt.
Der AG sieht sich aktuell aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, den vollen Umfang der Auftraggeberpflichten in beiden Aufträgen wahrzunehmen. Aus diesem Grund soll ein Dritter beauftragt werden, der die fachtechnische Begleitung (FB) des Projektes für beiden Aufträge übernimmt und den AG in allen Leistungsphasen unterstützt. Beide Aufträge werden von dem selben Auftragnehmer (AN) erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYDG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland