Neubau Sporthalle Stapel - Tragwerksplanung und Energienachweis Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-18-1300
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kropp bei Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-stapel.de/stapel/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sporthalle Stapel - Tragwerksplanung und Energienachweis
Auf Grund von baulichen Mängeln sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bei einer Grundsanierung der bestehenden sog. Einfeld- Sporthalle (Bj. 1971-72, Bruttogrundfläche ca. 545,0 m2) plant die Gemeinde Stapel, vertreten durch das Amt Kropp – Stapelholm, Am Markt 10, in 24848 Kropp nach erfolgtem Rückbau des Bestandsgebäudes die Neuerrichtung einer sog. Einfeld- Sporthalle mit gleichem Charakter auf dem frei werdenden Baufeld/ am gleichen Standort in zentraler Ortslage durchzuführen. Der Rückbau der bestehenden Sporthalle erfolgt Bauseits.
25879 Süderstapel
Seitens des Auftraggebers ist die Vergabe der Fachplanung gemäß dem Leistungsbild für die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 – 6 der geltenden HOAI § 51, Honorarzone III (Stand: 2021) vorgesehen. Der erforderliche Wärmeschutznachweis gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Einsparung von Energien und zur Nutzung erneuerbarer Energien (GEG- Gebäudeenergiegesetz) ist zu erbringen. Anrechenbare Kosten KG 300: 573.200 € netto, KG 400: 29.400 € netto.
Es wird von einem Raumbedarf/ einer BGF von ca. 800,0 m2 ausgegangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
s. auch Vergabeunterlagen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
s. auch Vergabeunterlagen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
s. auch Vergabeunterlagen.
§ 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Raum: 118.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446218729 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de