Aufgaben im Service- und Veranstaltungsdienst in 01067 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0199
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.semperoper.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufgaben im Service- und Veranstaltungsdienst in 01067 Dresden
Es handelt sich um folgende Aufgaben:
- Garderobendienst (Annahme und Ausgabe von Besucherbekleidung und Gepäckstücken)
- Einlassdienst und Kontrolle von Karten (mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Scannern) und ggf. weiteren Nachweisen (z.B. Schwerbeschädigtennachweise) an den Außentüren
- Einsatz von Servicepersonal (ggf. auch Hostessen und Hosts) sowie Einlass- und Kartenkontrolle an den Innentüren zum Zuschauerraum
- Verkauf von Programmheften sowie sonstigen Druckerzeugnissen oder Merchandiseartikeln des Auftraggebers bzw. Dritter
- Entgegennahme von Gutscheinen für Programmhefte, Besetzungszettel o.ä.
- Diverse Dienstleistungen, wie z.B. Opernglasverleih, Taxibestellungen, Einlegen von Flyern, Unterstützung bei kurzfristigen Marketingmaßnahmen usw.
- Unterstützung des Theaterarztes, Unterstützung bei der Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen
- Transport von Programmheften und sonstigen Druckerzeugnissen bei Warenanlieferung vor und während der Aufführungen
- Bereitstellen und Aufbau von Tischen, Bestuhlung, Info-Aufsteller, Roll-Ups ausschließlich für Arbeiten, die vom Leiter Einlass- und Servicepersonal veranlasst werden und in seiner Verantwortung liegen
- Auslegen von Teppichen und/oder Schmutzfangmatten
- Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung
Die aufgeführten Aufgaben gelten grundsätzlich für den Einsatz in der Staatsoper Dresden, sowie auch für den Einsatz auf der Spielstätte Semper Zwei, in Proberäumen (z.B. Ballettsaal) bzw. sonstigen Spielstätten und bei sonstigen Veranstaltungen der Staatsoper Dresden.
Dresden, DE
Es handelt sich um folgende Aufgaben:
- Garderobendienst (Annahme und Ausgabe von Besucherbekleidung und Gepäckstücken)
- Einlassdienst und Kontrolle von Karten (mit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Scannern) und ggf. weiteren Nachweisen (z.B. Schwerbeschädigtennachweise) an den Außentüren
- Einsatz von Servicepersonal (ggf. auch Hostessen und Hosts) sowie Einlass- und Kartenkontrolle an den Innentüren zum Zuschauerraum
- Verkauf von Programmheften sowie sonstigen Druckerzeugnissen oder Merchandiseartikeln des Auftraggebers bzw. Dritter
- Entgegennahme von Gutscheinen für Programmhefte, Besetzungszettel o.ä.
- Diverse Dienstleistungen, wie z.B. Opernglasverleih, Taxibestellungen, Einlegen von Flyern, Unterstützung bei kurzfristigen Marketingmaßnahmen usw.
- Unterstützung des Theaterarztes, Unterstützung bei der Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen
- Transport von Programmheften und sonstigen Druckerzeugnissen bei Warenanlieferung vor und während der Aufführungen
- Bereitstellen und Aufbau von Tischen, Bestuhlung, Info-Aufsteller, Roll-Ups ausschließlich für Arbeiten, die vom Leiter Einlass- und Servicepersonal veranlasst werden und in seiner Verantwortung liegen
- Auslegen von Teppichen und/oder Schmutzfangmatten
- Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung
Die aufgeführten Aufgaben gelten grundsätzlich für den Einsatz in der Staatsoper Dresden, sowie auch für den Einsatz auf der Spielstätte Semper Zwei, in Proberäumen (z.B. Ballettsaal) bzw. sonstigen Spielstätten und bei sonstigen Veranstaltungen der Staatsoper Dresden.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, diesen Vertrag einmalig um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Die Wahrnehmung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilen.
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, diesen Vertrag einmalig um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Die Wahrnehmung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei vergleichbaren Geschäftsjahren (ggf. vor Beginn der Coronavirus-Pandemie) über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
4) Nachweis eines gültigen Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 (Kopie)
5) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen:
a) 1.500.000,00 € bei Personenschäden, je Haftungsfall
b) 1.000.000,00 € bei Sachschäden, je Haftungsfall
c) 250.000,00 € bei Verlust Gegenständen und Schlüsseln, je Haftungsfall
d) 250.000,00 € bei Vermögensschäden sowie Schäden gemäß geltender Datenschutzbestimmungen, je Haftungsfall
e) 250.000,00 € bei Verlust bzw. Beschädigung bewachter Sachen, je Haftungsfall
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-5 sofern dieser Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
7) Angaben zu wesentlichen in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen, ggf. vor Beginn der Coronavirus-Pandemie (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner), insbesondere zu realisierten Projekten
a. Veranstaltungsdienstleistungen in deutschsprachigen Kultureinrichtungen mit einem regelmäßigen (mehrmals wöchentlichem) Opern- oder Schauspiel-Repertoirebetrieb und mehr als 500 Zuschauerplätzen in einem Versammlungsraum, mit einer Vertragslaufzeit/Leistungserbringung von mindestens 1 Jahr mit Angaben
b. zum Umfang,
c. zum Leistungsort,
d. zum Zeitraum der einzelnen Leistungserbringung sowie
e. zum Auftraggeber (Name, Sitz, ggf. Ansprechpartner).
8) Nachweise der Qualifikation als Brandschutzhelfer für grundsätzlich 8 Mitarbeiter und der Bereitschaft, weitere unverzüglich auszubilden, um den Einsatzanforderungen zu entsprechen. Für die unter 5.3 aufgeführten Brandschutzhelfer ist eine Bereitschaftserklärung abzugeben. Zudem sind VdS- und CFPA - Zertifikate für diese Personen vor Leistungsbeginn vorzulegen.
9) Eigenerklärung zur Eignung der Mitarbeiter gem. Leistungsverzeichnis
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.