Schwimmsportkomplex - Freibad Bernsdorf / 2 - Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 17/22/501
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schwimmsportkomplex - Freibad Bernsdorf / 2 - Objektplanung Freianlagen
2 - Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2 - 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1
Bernsdorfer Str. 213 in 09125 Chemnitz
Die Stadt Chemnitz plant die Sanierung des Freibades Bernsdorf, Bernsdorfer Straße 213 in 09125 Chemnitz. Für die Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen 2 - 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 wird ein Planungsbüro gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Architekten-/Ingenieurvertrag mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben. Ebenfalls optional enthalten ist die Besondere Leistung 5.3.2.3. Kostenberechnung mit Grobmassen (LPH 3).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht.
Kostenrahmen:
KG 500: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Objektplanung Freianlagen beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben. Ebenfalls optional enthalten ist die Besondere Leistung 5.3.2.3. Kostenberechnung mit Grobmassen (LPH 3).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestbedingung:
a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Abschluss:
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur oder Bauwesen bzw. Architektur mit Schwerpunkt Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/ Master) oder gleichwertige Qualifikation.
Dem Angebot ist folgender Nachweis beizufügen:
- Bescheinigung über den Studienabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, welcher zur Bearbeitung berechtigt.
b) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Dem Angebot ist folgender Nachweis beizufügen:
- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, wenn zur Eintragung verpflichtet,
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder sonstige Bescheinigung der erlaubten Berufsausübung
Bewerber/Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis der erlaubten Berufsausübung ihres Herkunftslandes vor.
Mit dem Angebot einzureichen:
a) Honorarumsatzes im Bereich Objektplanung Freianlagen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
a) Berufshaftpflichtversicherung
zu a) Es muss in den letzten 3 Geschäftsjahren ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 50.000 € netto im oben genannten Bereich erreicht worden sein. Bei Bietergemeinschaften gilt der gemeinsam erreichte Wert.
zu b) Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Architekten-/ Ingenieurvertrag unter Punkt 10 festgelegten Mindestbedingungen bestehen.
Der Auftragnehmer hat zur Absicherung von Ersatzansprüchen der Auftraggeberin aus diesem Vertrag eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000 € für Personenschäden und mind. von 2.000.000 € für sonstige Schäden, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als Auftragnehmer 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als Auftragnehmer 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen, abzuschließen und für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht zu erhalten.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Dem Angebot ist folgender Nachweis beizufügen:
- Kopie der Police oder Deckungsbestätigung des Versicherers nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den im Folgenden benannten Angaben oder
- eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst wer-den bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den im Folgenden benannten Angaben abgeschlossen wird.
Der Nachweis der Versicherung muss folgende Angaben enthalten:
- Höhe der Deckungssumme für Personenschäden
- Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden
- Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr
- Angabe der mindestens 5-jährigen Nachhaftung für alle Ersatzansprüche nach Ablauf des Versicherungsvertrages (z.B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen)
- zusätzlich bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers/ Bieters zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle dazu gehören-den Mitglieder.)
Bewerber/Bieter anderer Staaten legen einen vergleichbaren Nachweis vor.
a) Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers einzureichen.
b) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
keine
siehe Punkt III.1.1.
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]