Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/11-50437
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de
Abschnitt II: Gegenstand
Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung
Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung an einer Synchrotron-Beamline
Ziel des Projekts:
Einrichtung einer in-situ Probenumgebung für Selectives Laser Melting (SLM) dünnwandiger Bauelemente an einer Synchrotron-Beamline der DESY - unter Messbedingungen.
Die Finanzierung dieses Systems ist fördermittelgebunden, sie ist mithin in ihrem Gesamtwert limitiert und setzt eine Abnahme der Anlage und Abschluss aller vereinbarten Leistungselemente spätestens bis zum 18.12.2022 voraus. Bei Überschreitung des Budgets bleibt die Aufhebung gemäß § 63 VgV vorbehalten.
Beschaffung
SLM Laboranlage mit spezifischer Bauraumanpassung zur Durchführung und Analyse von additiven Bauprozessen innerhalb der PETRA III HEMS Beamline (Haupt- und Seitenstation) und außerhalb am Hereon in Geesthacht.
Helmholtz-Zentrum Geesthacht Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht Planung: Erfüllungsort Geesthacht,
vorbehaltlich einer Änderung auf Erfüllungsort DESY/Hamburg, DESY Notkestraße 85 22607 Hamburg
Selective Laser Melting Anlage (SLM) für in-situ Probenumgebung an einer Synchrotron-Beamline
Ziel des Projekts:
Einrichtung einer in-situ Probenumgebung für Selectives Laser Melting (SLM) dünnwandiger Bauelemente an einer Synchrotron-Beamline der DESY - unter Messbedingungen.
Die Finanzierung dieses Systems ist fördermittelgebunden, sie ist mithin in ihrem Gesamtwert limitiert und setzt eine Abnahme der Anlage und Abschluss aller vereinbarten Leistungselemente spätestens bis zum 18.12.2022 voraus. Bei Überschreitung des Budgets bleibt die Aufhebung gemäß § 63 VgV vorbehalten.
Beschaffung
SLM Laboranlage mit
spezifischer Bauraumanpassung zur Durchführung und Analyse von additiven Bauprozessen innerhalb der PETRA III HEMS Beamline (Haupt- und Seitenstation) und außerhalb am Hereon, in Geesthacht.
Aufbau als offene Systemarchitektur mit
1. guter Zugänglichkeit
2. Möglichkeit für flexible Erweiterungen oder Modifikationen bezüglich technischer Komponenten
3. kundenseitig frei programmierbarer Softwarefunktionen
4. vollständige Integration und Synchronisierung mit der Beamlinesteuerung zur Echtzeitsynchronisation aller Messdaten, die durch die verbauten Mess- und Analyseeinheiten generiert werden. Insbesondere wird eine Synchronisierung mit den vom Messdetektor aufgenommenen Debye-Scherrer Diffraktionsdaten gefordert.
Nutzbare Legierungspulver der Legierungsklassen (Herkunft (Hersteller und Herstellungsverfahren) der Legierungspulver dürfen nicht beschränkt werden.)
Aluminiumlegierungen, Titan- und Titanaluminidlegierungen, Nickelbasislegierungen, Eisenlegierungen und Stähle.
Die Möglichkeit der Verwendung von Magnesium- und/oder Kupferlegierungen werden vorteilig bewertet.
Gesamtsystem inkl. der Neben- und Hilfsaggregate müssen in einem definierten Bauraum aufgebaut und betrieben werden können.
Kühlsystem
Vakuumtauglichkeit/Schutzgasbetrieb
Digitale, stufenlos regelbare Durchflussbegrenzer
Vorheizfunktion Bauplatte
Pulvermenge/ Pulverreservoirauslegung
Schleuse zur Zuführung von Legierungspulvern unter Vakuum und Schutzgas, incl. 5 Behältern
Sensoren mit Alarm- und Abschaltfunktion für Sauerstoff, Stickstoff, Wasser, Prozesskammerdruck im Bauraum
Mobiles, nicht ortsfestes Grundgestell
Rotation der Prozesskammer oder der Bauplattform
Ein- und Ausgangsfenster für Synchrotronstrahlung
Vibrationsgestützter Pulverauftragsmechanismus/ -Beschichtersystem
Laserspezifikation
Integrationsmöglichkeit einer zusätzlichen zweiten Laserquelle in das System
3D Scaneinheit Spezifikation
Schutzgasumwälzung Spezifikation
Software und Maschinensteuerung incl. PC/Steuerungsrechner, Monitor und Eingabegeräten
Sensoren zur Temperaturüberwachung
Zugangsmöglichkeit Prozesskammer
Vorbereitung für koaxiale Prozessbeobachtung mittels Hochgeschwindigkeitskamera incl. Anschlussmöglichkeit für die notwendige Beleuchtung
Vorbereitung für pyrometrische (dreidimensionale) Messung der Wärmeverteilung
Pyrometer zur punktuellen Temperaturmessung
Baukammerreinigung
Transportkonzept
Dokumentation und Bedienungsanleitung
Aufbau, Abnahme und Training
Sicherheitsstandards und Zertifizierung (CE Zertifizierung)
Datenaufbereitungs- und Datenvorbereitungssoftware
System zur Verteilung und Absaugung eines Schutzgasstromes über dem Pulverbett
Spezifizierung Softwarelizenzen Anlagensteuerung und Vorbereitungssoftware
Kaufmännische Anforderungen
Erstellung eines detaillierten technischen Konzeptes zu den in der Leistungsbeschreibung spezifizierten technischen Anforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYYZ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.