Ausstattung von Schulen der Landeshauptstadt Dresden mit Anzeige- und Interaktionsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: DP_VgV_Anzeige- und Interaktionsgeräte_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stesad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung von Schulen der Landeshauptstadt Dresden mit Anzeige- und Interaktionsgeräten
Mit der Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt vom 17.09.2019 haben Bund und Länder Fördermittel bereitgestellt, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Mit dem "Digitalpakt Schule" sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen für die Schulen geschaffen werden, um digitale Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln. Im Zuge dessen sollen ca. 146 Schulen der Landehauptsadt Dresden mit Anzeige- und Interaktionsgeräten ausgestattet werden.
01069 Dresden
Gegenstand der geplanten Rahmenvereinbarung für die Ausstattung von ca. 146 Schulen mit Anzeige- und Interaktionsgeräten sind die folgenden Leistungen:
- Lieferung und Montage von
1.1 Interaktives Touch-Display 75 Zoll (Mindest: 140 Stk. / Höchst: 420 Stk.)
1.2 Interaktives Touch-Display 86 Zoll (Mindest: 560 Stk. / Höchst: 1.681 Stk.)
2.1 Interaktives Beamerboard (Mindest: 700 Stk. / Höchst: 2101 Stk.)
2.2 Interaktiver Beamer für Beamerboard (Mindest: 700 Stk. / Höchst: 2101 Stk.)
3.1 Nicht Interaktives Industrie Display 75 Zoll (Mindest: 560 Stk. / Höchst: 1.681 Stk.)
3.2 Nicht Interaktives Industrie Display 86 Zoll (Mindest: 140 Stk. / Höchst: 420 Stk.)
4. Gasdruckfeder Höhenverstellung für Interaktive Displays und Beamerboards (Mindest: 1350 Stk. / Höchst: 2101)
5. Tafelflügel zu Position 4 (Mindest: 675 Stk. / Höchst: 1350 Stk.)
6. Mobiler Fahrständer für Touch-Display (Mindest/ Höchst: 50 Stk.)
7. Starre Wandhalterung (Mindest: 700 Stk. / Höchst: 2101 Stk.)
8. Laptop Ablage (Mindest: 50 Stk. / Höchst: 2101 Stk.)
- Service-/Supportleistung
Eine Abnahme über die oben angeführten Mindestmengen hinaus kann nicht garantiert werden.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage 1). Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Bieter über 48 Monate geschlossen. Alle Leistungen erfolgen per Einzelabruf.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen liegt das Auftragsende voraussichtlich 03/2025 (Ablauf Rahmenvereinbarung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9341880
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vs.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY0L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.