Beratungsnetzwerk gemeinschaftliches Bauen und Wohnen im Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3515640
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smr.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsnetzwerk gemeinschaftliches Bauen und Wohnen im Freistaat Sachsen
Der Sächsische Landtag hat beschlossen, das gemeinschaftliche Wohnen in Sachsen durch die Beratung zur Wohnraumförderung über die bisherigen, teilweise regional, teilweise in der Zielgruppe sehr eingeschränkten Angebote hinaus, auf kooperative Bau- und Wohnprojektinitiativen zu erweitern. Mit dem aufzubauenden Beratungs-netzwerk gemeinschaftliches Bauen und Wohnen in den Landkreisen im Freistaat Sachsen (kurz: Beratungsnetzwerk) soll gemeinschaftsorientiertes und generations-übergreifendes Wohnen in den Landkreisen und in Klein- und Mittelstädten Sachsens gefördert werden, in dem sich bislang nur sehr vereinzelt kooperative Wohnformen finden. Mit diesem Projekt wird der Auftrag umgesetzt, kooperative, genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Modelle zu unterstützen, in den Regionen Sachsens bekannt zu machen sowie die Kommunen anzuregen und in die Lage zu versetzen, mittelfristig die Beratung selbstständig durchführen zu können. Da ein Verständnis für die Bedeutung gemeinschaftlicher Wohnformen und entsprechende Beratungsangebote in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz bereits vorhanden ist, wird die Arbeit des Beratungsnetzwerkes auf die Regionen außerhalb dieser Städte konzentriert.
Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt der Auftraggeber daher Aufbau- und Beratungsleistungen für ein Beratungsnetzwerk für die vorgenannte Unterstützung.
Dresden, DE
Der Auftragnehmer übernimmt den Aufbau und den Betrieb des Beratungsnetzwerks in den Landkreisen im Freistaat Sachsen mit insgesamt 3 oder 4 Regionalstandorten, die Beratungen zu gemeinschaftsorientierten und generationsübergreifenden Wohnformen durchführen und die Idee des gemeinschaftlichen Wohnens in die Fläche, insbesondere an die Kommunen und die Wohnungswirtschaft in den Landkreisen herantragen.
Ziele des Beratungsnetzwerks
Mit dem aufzubauenden Beratungsnetzwerk soll gemeinschaftsorientiertes und generationsübergreifendes Wohnen in den Landkreisen und in Klein- und Mittelstädten Sachsens befördert werden. In den drei sächsischen Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz hat sich – in sehr unterschiedlichem Umfang - in der Vergangenheit bereits eine Beraterstruktur entwickelt, die aus Projektentwicklern, Architekten, Moderatoren und Fachplanern aus dem Ingenieurbereich besteht. Eine Betreuung durch das Netzwerk wird daher in den Großstädten nicht als erforderlich angesehen.
In den Landkreisen hingegen finden sich nur vereinzelt kooperative Wohnformen, die meist von Beratern aus den Großstädten heraus (sporadisch) begleitet wurden. Bei Eigentümern ländlicher Grundstücke und insbesondere größeren Gebäuden sowie den Verwaltungen klein-und mittelstädtischer Kommunen sind diese Wohnformen, ihr Potential für die Siedlungsentwicklung und die Möglichkeit ihrer Transformation auf ländliche Räume weitgehend unbekannt. Die Neuausweisung von Baugebieten lässt die Kerne der Klein- und Mittelstädte vergreisen und es kommt zum Leerstand, sodass sich auch die kleinteilige Infrastruktur nicht halten lässt und die Siedlungskerne an Attraktivität verlieren. Die Möglichkeit des gemeinsamen Immobilienbesitzes ist bei potentiellen Bauherren wenig bekannt. Finden sich doch Menschen zusammen, die so wohnen wollen, können sie nicht auf ein Beraternetzwerk zurückgreifen, das unterstützt, aktiviert und motiviert. An all diesen Punkten soll das Beratungsnetzwerk ansetzen. Darüber hinaus sollen die Kommunen vor Ort in die Lage versetzt werden, mittelfristig die Beratung selbstständig durchzuführen.
Ziele sind damit in erster Linie
• der Aufbau eines regionalisierten Beratungsnetzwerkes in den Landkreisen zur Unterstützung von gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten;
• Gewinnung von Kommunen, Wohneigentümern (z.B. kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Eigentümer), Wohnungsverbänden u.a. für die Idee von Bau- und Wohngemeinschaften;
• Stärkung der Kompetenz zur Begleitung und Durchführung von Wohnprojekten durch Kommunen, Wohneigentümern oder Wohneigentümerverbänden und anderen engagierten Personen;
• Begleitung von Einzelprojekten z.B. durch Unterstützung der Kommune bei einer entsprechenden Konzeptvergabe oder von Wohneigentümern bei der Gestaltung eine gemeinschaftlichen Wohnprojektes innerhalb des eigenen Bestandes.
Um die zeitnahe Errichtung des Beratungsnetzwerks mit den erforderlichen Strukturen in den Landkreisen des Freistaats Sachsen gewährleisten zu können, sollten die Bewerber bereits über entsprechende Erfahrungen im Freistaat Sachsen verfügen. Idealerweise verfügen die Bewerber über Kontakte zu den Netzwerken und den Beratern. Darüber hinaus sind Kenntnisse der Ziele der Wohnungspolitik im Freistaat Sachsen erforderlich.
Mit der Beratungstätigkeit sollen darüber hinaus folgende Ziele unterstützt werden:
• Langfristig bezahlbares Wohnen in Miet- und Eigentumsprojekten schaffen, um Wohnperspektiven vor Ort zu bieten und so Familien zu halten;
• Gestaltung des demographischen Wandels in den Landkreisen durch Förderung von Mehrgenerationenprojekten und Gemeinschaftsräumen ggf. auch durch Verbindung von Arbeit, Wohnen und Freizeit;
• Stärken der Siedlungskörper (Dorflage, Kerne von Klein- u. Mittelstädten) durch Angebote von Bestandsimmobilien oder Baulücken für Familien/Initiativen - als attraktive Alternative zur Ausweisung neuer Baulandflächen (Zersiedlungseffekt) und damit ein Beitrag zur Baukultur.
4.2 Leistungsbereiche des Beratungsnetzwerks
Folgende Leistungsbereiche sind innerhalb des Vertragszeitraums von Zuschlagserteilung bis 31.12.2022 durch den Auftragnehmer zu bearbeiten. Abhängig von der Ver-fügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel gibt es ggf. eine Option zur Verlängerung des Auftrags für das Jahr 2023 und möglicherweise auch für das Jahr 2024.
4.2.1 Leistungsbereich 1: Aufbau der Beratung in den Landkreisen
• Aufbau des Beratungsnetzwerks
- Erfahrungsaustausch mit Beratungsstellen in anderen Bundesländern und Ableitung der umsetzbaren Strukturen für Sachsen.
- Ziele, Struktur und Arbeitsweise des Beratungsnetzwerks entwickeln bzw. konkretisieren
- Beratungsnetzwerk mit mindestens drei Regionalstellen konstituieren und Arbeit aufnehmen
• Aufbau eines landesweiten Berater-Netzwerkes für Sachsen
• Zusammenarbeit mit anderen Institutionen / Akteuren
4.2.2 Leistungsbereich 2: Beratung von Wohninitiativen, Kommunen und Wohnungswirtschaft
• Konzept für allgemeine Beratung von Wohninitiativen und für die Beratung in besonderen Fragen (ökologische Bauweise, Holzbau, besondere Rechtskonstellationen, besondere Denkmalschutzerfordernisse u.a.)
• Aufbau entsprechender Beratungsstrukturen und Durchführung der Beratung, insbesondere unter Berücksichtigung der Stärkung des Verständnisses und der Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnformen in der Fläche
• Kommunen und Wohnungswirtschaft gewinnen und beraten, insbesondere unter Berücksichtigung der Stärkung des Verständnisses und der Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnformen in der Fläche
4.2.3 Leistungsbereich 3: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
• Zielgruppenspezifische Kommunikationsstrategie erarbeiten
• Instrumente für strategische Öffentlichkeitsarbeit entwickeln und realisieren
• Grafische und technische Umsetzung eines Online-Angebots realisieren
• Öffentlichkeitsarbeit laufend unterstützen, weiterentwickeln und evaluieren
4.2.4 Leistungsbereich 4: Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation
• Erbringung der Leistungen nach geltenden Standards
• Beachtung und Einbeziehung aller tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Wohnungswirtschaft und Wohnungspolitik im Freistaat Sachsen
• Fortbildung der Mitarbeiter
• Dokumentation aller Beratungen
• Evaluation der Beratungsangebote und (Außen)Wirkung des Netzwerkes
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2022 mit der Möglichkeit einer flexiblen Verlängerung mittels unterschiedlicher Verlängerungszeiträume, mindestens jedoch jeweils drei Monate, bis maximal 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
o oder
Handelsregisterauszug
o oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers.
Erklärungen wie folgt:
• Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen.
• Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation.
• Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen.
• Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor.
• Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
• Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren; bei einer Bietergemeinschaft sind diese Beträge jeweils für die gesamte Gemeinschaft ausreichend;
• Einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft zu erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins oder Erklärung, dass eine Versicherungsbestätigung bis zur Zuschlagserteilung beigebracht wird)
• Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren;
• Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
• drei Referenzen (Eigenerklärungen oder Referenzschreiben) aus den letzten fünf Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Aufgabenstellung und Zielsetzung) sind. Vergleichbarkeit erachtet der AG insbesondere gegeben bei:
- Kenntnissen der vorhandenen Strukturen von gemeinschaftsorientierten und generationsübergreifenden Formen des Wohnens;
- Erfahrungen in der Begleitung und Beratung bestehender kooperativer Bau- und Wohnprojektinitiativen, vorzugsweise im Freistaat Sachsen;
- Erfahrungen in den Bereichen Koordinierung von Netzwerkstrukturen, Beratung und / oder Konzeption von kooperativen und bezahlbaren Wohnprojekten sowie Entwicklung wohnungswirtschaftlicher und/oder wohnungspolitischer Konzepte.
- Kenntnissen der regionalen Strukturen
- Vorhandenen Kontakten zur Auswahl geeigneter Projekt- und Fachberater vor Ort
- Kenntnissen der Ziele der Wohnungspolitik im Freistaat Sachsen.
Ergänzend zu Anlage 3 sind die genannten Referenzprojekte kurz (maximal zwei A4-Seiten) mit folgenden Inhalten zu beschreiben:
- Bezeichnung des Projektes,
- Leistungszeitraum bzw. derzeitiger Projektstand,
- Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail- Adresse,
- Kurzbeschreibung des Gesamtprojektes,
- Inhalt und Art Ihrer Leistungen,
- Umfang Ihrer Leistung (in Euro und PT)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.