Rahmenvereinbarung über Transportleistungen von Schüttgütern, innerbetrieblicher Transport und Schwerlasttransport am Standort Aue der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1816709-U19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Transportleistungen von Schüttgütern, innerbetrieblicher Transport und Schwerlasttransport am Standort Aue der Wismut GmbH
Rahmenvereinbarung über den Schüttguttransport, innerbetrieblicher Transport (alle Fahrzeuge Allrad solo) und Schwerlasttransport
Transportleistungen für den Standort Aue
08118 Hartenstein
geschätzter Bedarf in 4 Jahren:
Schüttguttransport von ca. 16.000 m³ und ca. 10.000 Stunden mit Drei-Achs-Kipper (Allrad solo, Dreiseitenkipper) bzw. Vier-Achs-Kipper (Allrad solo 8x6, Dreiseitenkipper)
ca. 14.000 Stunden innerbetrieblicher Transport mit 3-Seiten Kipper (Zweiachser, Dreiachser, Vierachser) und Kipper mit Ladearm und Anhängerzugvorrichtung (Zweiachser).
Der Leistungszeitraum läuft ab Erteilung des Zuschlages (frühestens ab 01.07.2022) bis 30.06.2023. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2022 zum 30.06.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.06.2026.
Schwerlasttransport für den Standort Aue
08118 Hartenstein
Geschätzter Bedarf in 4 Jahren:
ca. 320 Stunden Schwerlasttransport ohne Begleitfahrzeug
ca. 80 Stunden Schwerlasttransport mit Begleitfahrzeug BF2
ca. 160 Stunden Schwerlasttransport mit Begleitfahrzeug BF3
Der Leistungszeitraum läuft ab Erteilung des Zuschlages (frühestens ab 01.07.2022) bis 30.06.2023. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2022 zum 30.06.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.06.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
1 Referenz: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
eine Liste, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt;
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.