Sanierung Grundschule Roßwein, Planungsleistungen in Losen für Objektplanung, Tragwerk, Techn. Ausrüstung, Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 046_GS Roßw_Planung_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roßwein
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04741
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rosswein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Grundschule Roßwein, Planungsleistungen in Losen für Objektplanung, Tragwerk, Techn. Ausrüstung, Freianlagen
Die Stadt Roßwein beabsichtigt die Sanierung der Weinbergschule in Roßwein. Die Schule ist eine Grundschule mit Hort. Geplant sind räumliche Umbauten, bauliche Sanierung, Herstellung der Barrierefreiheit einschl. Anbau eines Aufzuges, die haustechnische Sanierung sowie die Umgestaltung der Freianlagen. Dementsprechend sind planerische Grundlagen zur Sanierung des Gebäudes der Leistungsphasen 4 bis 9 für die Objektplanung, der Leistungsphasen 1 bis 6 für die Tragwerksplanung, der Leistungsphasen 5 bis 9 für Techn. Ausrüstung AnlGr 1-3, der Leistungsphasen 1 bis 8 für Techn. Ausrüstung AnlGr 6 (Anbau eines Aufzuges) und der Leistungsphasen 4-9 für Freianlagen zu schaffen. Für Objektplanung, Techn. Ausrüstung AnlGr 1-3 und Freianlagen liegen bereits Planungsunterlagen bis Leistungsphase 3 vor, welche den Bietern zur Verfügung gestellt werden. Die Planungsleistungen werden losweise vergeben.
Objektplanung Gebäude, Leistungsphase 4 bis 9
Roßwein, DE
Grundleistungen der Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI (Leistungsphasen 4-9) einschl. Besondere Leistungen für 1. GEG-Nachweis zum Bauantrag und Ausstellung des Energiebedarfsausweises nach Bauende einschl. ggf. notwendiger Planungsleistungen Bauphysik gem. Anlage 1.2 HOAI, 2. Brandschutzkonzept einschl. ggf. notwendiger Planungsleistungen Bauphysik gem. Anlage 1.2 HOAI;,3. Fluchtwegeplan, 4. Erstellen/Fortschreiben eines Raumbuches, 5. fachüber-greifendes Betriebshandbuch zur Übergabe nach Fertigstellung/Inbetriebnahme; Vorgesehener Projektablauf: Beauftragung vorgesehen Ende 01/2022, Leistungsphase 4 (Einreichung Genehmigungsplanung/Bauantrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde) bis Anf. 04/2022, Leistungsphase 5-6 bis Ende 04/2022, Leistungsphase 7 genehmigungsabhängig vorauss. ab Anf. 05/2022, Baubeginn beginnend mit Abbruch-/Rohbauarbeiten vorauss. ab Anfang 07/2022, Inbetriebnahme geplant 31.07.2023
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen sowie Beauftragung der anzubietenden BesonderenLeistungen jeweils ohne Rechtsanspruch.
Tragwerksplanung Gebäude, Leistungsphase 1-6
Roßwein, DE
Grundleistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI (Leistungsphasen 1-6) einschl. Besondere Leistungen für 1. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, 2. Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen; Vorgesehener Projektablauf: Beauftragung vorgesehen Ende 01/2022, Leistungsphase 1-4 (Einreichung Genehmigungsplanung/Bauantrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis Anf. 04/2022, Leistungsphase 5-6 bis Ende 04/2022, Baubeginn genehmigungsabhängig beginnend mit Abbruch-/Rohbauarbeiten vorauss. ab Anfang 07/2022, Inbetriebnahme geplant 31.07.2023
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen sowie Beauftragung der anzubietenden BesonderenLeistungen jeweils ohne Rechtsanspruch.
Technische Ausrüstung AnlGr 1-3, Leistungsphasen 5-9
Roßwein, DE
Grundleistungen der Planung Technische Ausrüstung AnlGr 1-3 gem. § 53 ff. HOAI (Leistungsphasen 5-9) einschl. Besondere Leistungen für 1. Erstellen der zur Ausschreibung erforderlichen Wartungspläne und Vorbereiten der Wartungsverträge vor Ausschreibung für alle AnlGr, 2. Erstellung einer Übersicht über wartungspflichtige Anlagen nach Vergabeeinheiten, 3. Erstellen/Fortschreiben eines Raumbuches-Zuarbeit an Objektplaner, 4. Fachübergreifendes Betriebshandbuch zur Übergabe nach Fertigstellung/Inbetriebnahme-Zuarbeit an Objektplaner, 5. Einweisung des Facility Managements des AG zur Inbetriebnahme; Vorgesehener Projektablauf: Beauftragung vorgesehen Ende 01/2022, Leistungsphase 5-6 bis Ende 04/2022, Leistungsphase 7 genehmigungsabhängig vorauss. ab Anf. 05/2022, Baubeginn beginnend mit Abbrucharbeiten vorauss. ab Anfang 07/2022, Inbetriebnahme geplant 31.07.2023
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen sowie Beauftragung der anzubietenden Besonderen Leistungen jeweils ohne Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude, Leistungsphase 4 bis 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großweitzschen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung Gebäude, Leistungsphase 1-6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung AnlGr 1-3, Leistungsphasen 5-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWBdurch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmendurch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggebergegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestelltwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]